Unterhalt und Kindergeld mit 20 berechnen?

2 Antworten

Erst einmal muss dein Auszug wegen der Ausbildung bzw.dem Studium notwendig sein, oder deine Eltern möchten deinen Auszug bzw.es läge ein anderer schwerwiegender sozialer Grund für den Auszug vor.

Aber selbst wenn eines davon auf dich zutreffen würde und die Eltern leistungsfähig wären und theoretisch Unterhalt zahlen könnten, müsste vorher ein Antrag auf Bafög - beim Bafög - Amt gestellt werden und ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - geprüft werden.

Nur wenn deine Eltern ein zu hohes bereinigtes Nettoeinkommen hätten und es keine weiteren vorrangigen Kinder gibt die Unterhaltsanspruch hätten, müssten die Eltern dann Unterhalt an dich zahlen.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt, stünde dir erst einmal das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu.

Derzeit würde dein theoretischer Unterhaltsanspruch bei 930 Euro liegen, wenn Du nicht mehr bei einem Elternteil lebst.

Das Kindergeld würde darauf voll angerechnet und ein möglicher Bafög - Anspruch auch.

Unter 21 Jahren kannst Du dich wegen der Berechnung noch ans zuständige Jugendamt wenden.

Da die Berechnung sehr individuell ist und noch ganz viele andere Parameter mit dazu spielen, kann dir das hier niemand sagen


Internetlexikon 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 03:09

Kann man da zumindest einen groben Rahmen beziffern?

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Paulchenoo9  21.07.2024, 04:20
@Internetlexikon

Als Student oder Studentin hast du den schwarzen Peter gezogen. Und den falschen Ausweis hast du auch noch. Das ist unfair und traurig.

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