Ungerechtfertigte Kündigung?


31.03.2025, 12:42

Ergänzung: In meinem Vertrag steht ausdrücklich, dass keine Probezeit vereinbart wurde, jedoch ist die Kündigung fristgerecht zum QWuartal erfolgt. D.h., ich wurde Ende März gekündigt, bis zum 30.06. bin ich noch offiziell angestellt.


31.03.2025, 13:51

Weitere Ergänzung: Auf meiner Kündigung ist auch kein Feld für eine Unterschrift..muss ich die nicht eig auch unterschreiben?

LordAnil  31.03.2025, 12:20

Warst du in der Probezeit? Wenn ja dürfen die dich kündigen ohne Grund

Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 12:43

Nein, war ich nicht aber weniger als 6 Monate angestellt, um gfenau zu sein knapp einen Monat

Callidus89  31.03.2025, 12:20

War im neuen Vertrag eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, wie lange?

Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 12:43

Nein, es wurde keine Probezeit vereinbart

4 Antworten

Es ist davon auszugehen, dass ein Kleinstbetrieb hier vorliegt.

Da hat kein Kündigungsschutzgesetz die Geltung und es gelten zudem leichtere Voraussetzungen für eine Kündigung.

Daher müssen wohl keine Gründe genannt werden.

Sollte es für den AN relevant sein, muss Kündigungsschutzklage binnen 21 Tage nach Erhalt der schriftlichen Kündigung anhängig gemacht werden. Vor Gericht müssen immer die Gründe genannt werden. Auch im Hinblick auf die vorangegangene Ausbildung ist nicht zwingend eine Probezeit statthaft.

Tatsächlich ist allerdings nach vorne zu blicken. In dieser Unternehmung gibt es wohl noch mehr Probleme als hier genannt und auf Dauer wird es schwer dort glücklich zu werden. Bereits bei der Teilzeitkraft war schon zu sehen, wie weit des mit der Wertschätzung her ist.

Übrigens wird Arbeit mittlerer Güte geschuldet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:43

Ich danke dir vielmals.

Ja, es gibt noch viele weitere Probleme leider, aber ich denke ich kann da wenig machen.

Übrigens wird Arbeit mittlerer Güte geschuldet.

Was genau ist hiermit gemeint?

GS2000  31.03.2025, 16:31
@Gigi0101

Wenn jemand einen Läufer einstellt, muss dieser nur laufen und nicht in der Weltrangliste der Spitzenläufer gelistet sein.
Folglich ist es mehr als schwierig, den AN wegen mangelnder Arbeitsleistung zu kündigen und diese nicht vor Gericht kassiert zu bekommen.

GS2000  31.03.2025, 16:34
@GS2000
Weitere Ergänzung: Auf meiner Kündigung ist auch kein Feld für eine Unterschrift..muss ich die nicht eig auch unterschreiben?

Eine Kündigung muss lediglich Empfangen werden; Der Empfänger muss nicht unterschreiben. Macht man oft so, damit der Empfang rechtssicher bestätigt ist.

Es war zwar keine Probezeit vereinbart, aber offenbar auch keine Vereinbarung, die zu einem Kundigungsschutz auch schon vor Ablauf der ersten 6 Monate der Beschäftigung führt. (Guck nochmal in deinem Vertrag, vermutlich wird aber nichts dazu drin stehen)

Somit durfte ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Deine Zeit als Azubi wird hier nicht angerechnet, da ein Ausbildungsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis zahlt.

Du kannst natürlich zu den Gründen nachfragen. Eine wahrheitsgemäße Antwort ist dein AG aber nicht schuldig. Sollte der Grund in der Situation des Unternehmens liegen, wird man dit das wahrscheinlich auch nicht offenlegen und eher Gründe die in deiner Person liegen erfinden. Daher finde ich nicht, dass die Nachfrage lohnt.

Lass dir ein Arbeitszeugnis ausstellen. Das solltest du dann prüfen, ob es der Wahrheit entspricht.


Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:43

Ich danke dir

Callidus89  31.03.2025, 13:54
@Gigi0101
Weitere Ergänzung: Auf meiner Kündigung ist auch kein Feld für eine Unterschrift..muss ich die nicht eig auch unterschreiben?

Nein. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung. Der gekündigte muss sie daher auch nicht unterschreiben, damit sie wirksam sein kann.

Manchmal wird man um Unterschrift gebeten, um den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.

Sprich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, prinzipiell kannst du schon eine Kündigungsschutzklage einlegen.

Hast du denn eine grobe Ahnung, ob sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens inzwischen stabilisiert hat oder ob es immer noch schlecht aussieht? Wenn der Teilzeitkraft schon deswegen gekündigt wurde, kann sich das mit einer Vollzeitkraft ja nicht wirklich ausgehen - es sei denn, es hätte sich was verbessert.

Davon unabhängig würde ich mich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden, damit du dir Leistungen sicherst und möglichst übergangslos ins nächste Arbeitsverhältnis kommst.


Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:47

Nein, die wirtschaftliche Lage hat sich sogar eher verschlechtert..

Mach ich, vielen Dank

DerCaveman  31.03.2025, 12:37
Sprich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ...

Und auch hier fehlt wieder der Hinweis, dass man seinen Anwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt. Das wissen naemlich viele nicht und die wundern sich dann, wenn der Anwalt Geld haben will.

Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:48
@DerCaveman

Gibt es irgendwelche kostengünstige Optionen?

DerCaveman  31.03.2025, 15:18
@Gigi0101
Gibt es irgendwelche kostengünstige Optionen?

Ja klar. Reiche eine Kuendigungsschutzklage ohne Anwalt beim Arbeitsgericht ein. Dafuer hast du genau 3 Wochen ab Zugang des Kuendigungsschreibens Zeit. Bei Gericht wird ma dir bei der Formulierung der Klageschrift helfen. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Die Dreiwochenfrist fuer die Klageeinreichung musst du allerdings unbedingt einhalten.

Hoere nicht auf Leute, die irgendetwas von einer Probezeit faseln! Der Kuendigungsschutz des Kuendigungsschutzgesetzes hat rein gar nichts mit einer Probezeit zu tun und die sechsmonatige Wartezeit hast du schon waehrend deiner Ausbildungszeit erfuellt.

Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht allerdings nur in Betrieben mit mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern (Teilzeitler zaehlen anteilig). Hat der Betrieb jedoch nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter, kannst du dir die Klage sparen, weil du dann sowieso keinen Kuendigungsschutz hast und dir jederzeit fristgemaess gekuendigt werden kann, ohne dass der Betrieb das gegenueber irgendjemanden begruenden muss.

Gibt es bei euch im Unternehmen einen Betriebsrat?

Wie viele fest angestellte Arbeitnehmer sind im Betrieb beschäftigt?

Wurde ein neuer Arbeitsvertrag erstellt mit Angabe einer Probezeit?


Gigi0101 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:45

Es gibt leider keinen Betriebsrat

im Büro sind wir zwei drei vollzeitkräfte, zwei teilzeitkräfte und der geschäftsführer, außerdem haben wir noch 4 Freelancer/Berater

nein, in eminem vertrag wurde keine probezeit vereinbart