Ist eine fristlose Kündigung bei Minijob rechtskräftig und welche Ansprüche stehen mir zu?
Hey,
ich arbeite schon seit 1,5 Jahren als Minijob Angestellte in einer Gastronomie. Da der Chef, welcher gleichzeitig auch Koch ist, 40% vom Trinkgeld für sich beansprucht, wollte ich mit ihm darüber sprechen, dass es eigentlich nicht so geht. Aber anstatt eines Gesprächs, wurde ich einfach grundlos und fristlos gekündigt. Darf er das machen? Und stehen mir irgendwelche Ansprüche zu? Bzw hab ich Anspruch auf Abfindung?
5 Antworten
Nein, geht nicht. Die Beschäftigungsdauer ist kein Kriterium für eine fristlose Kündigung.
Fristlos kann der AG hier schon kündigen. nur wird diese Kündigung bei einem Arbeitsgerichtsverfahren als nichtig erklärt werden.
Für eine fristlose Kündigung braucht es einen "wichtigen" Grund. Der AG muss belegen können, dass ihm eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar ist.
Ob er Dir fristgerecht kündigen kann, hängt davon ab wieviele MA im Betrieb beschäftigt sind. Wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet), greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Gegen die fristlose Kündigung kannst Du allerdings klagen. Das solltest Du aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung tun. Sonst ist die fristlose Kündigung wirksam, selbst wenn sie nicht rechtens ist.
hab ich Anspruch auf Abfindung?
Nein, einen "Anspruch" gibt es nicht. Allerdings kann es sein, dass man sich beim Arbeitsgerichtsverfahren auf eine Zahlung einigt.
Eine Fristlose Kündigung braucht immer einen Grund. Und obendrein muss die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen, und zwar auf Papier. Eine Email, WhatsApp oder Ähnliches ist nicht gültig.
Wenn du also nichts schriftliches hast gehst du einfach ganz normalisierter zur Arbeit.
Ob es Ihm Rechtlich zusteht, weiß Ich nicht, aber die Regelung mit 60/40 ist fair.
Fristlos Kündigen hast du Recht darf man nicht einfach so, kannst vors Arbeitgericht ziehen , zustehen wird der erstmal nichts aber man kann in einem Vergleich durchaus was rausschlagen.
Auch als Minijobber gilt für dich der Kündigungsschutz.