Körperverletzung im Straßenverkehr in der Probezeit einstellt. Was passiert jetzt?
Ich hab in der Probezeit ein Unfall verursacht in dem jemanden hinten rein gefahren bin. Die Person musste vorsorglich ins Krankenhaus. Ich hab danach eine Anzeige wegen Fahrlässige Körperverletzung im straßenverkehr bekommen die Jetzt endlich einstellt wurde. Hab ich mit weiteren Konsequenzen für mein Führerschein zu rechnen? Ich hab den Unfall verursacht weil ich auf der nassen Straße ausgerutscht bin. Ich war nicht zu schnell, war nicht Alkoholisiert oder ähnliches.
5 Antworten
Auf dich kann noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zukommen. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde zwar eingestellt, in diesem Fall ist es aber immer noch möglich den Vorfall als Ordnungswidrigkeit zu werten und entsprechend zu ahnden.
Du sagst, dass der Unfall passiert ist, weil du auf der nassen Straße ausgerutscht bist. Das könnte als "nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge" gewertet werden. In der Probezeit stellt das ein A-Delikt dar, du musst also tatsächlich mit Probezeitmaßnahmen (beim ersten Mal: Aufbauseminar + weitere 2 Jahre Probezeit) rechnen, falls du einen Bußgeldbescheid mit diesem Inhalt bekommst und dieser rechtskräftig wird.
Ich war nicht zu schnell, wahrscheinlich waren die bremsbeläge auch noch nass weil ich das auto frisch gestartet habe. Die Person hat vor einer roten ampel gewartet und ich habe zu spät gebremst. Mit den Konsequenzen muss ich leben.
Danke für die Infos
Es ist immer sehr schwierig in der Probezeit. In vielen Fällen spielt es noch nichteinmal eine große Rolle wer schuld hat. Du bist in der Probezeit in diesem Fall sogar aufgefahren. Das kostet dich eine Nachschulung die Finanziell nicht gerade günstig ist. In den 90er Jahren waren es schon 500 DM du musst zur Fahrschule und auf gut Deutsch Nachsitzen nur das es ein teuerer Spass wird.
Heyy,
musstest du die Nachschulung machen? Wurde deine Probezeit verlängert?
Abstandsfehlverhalten. Anzeige bekommen? Ja ! Probezeit verlängert sich
Nicht ganz richtig. bei Abstandsverstößen erfolgt nur dann eine Probezeitverlängerung, wenn man schneller als 80 km/h war (erst ab hier werden Punkte in Flensburg vergeben). Bei weniger als 80 km/h gibt es nur ein Verwarnungsgeld. Außerdem muss ja nachgewiesen werden wie groß der Abstand tatsächlich war. Die meisten Auffahrunfälle enden für den Verursacher mit einem Verwarnungsgeld und sind nicht mit Probezeitmaßnahmen verbunden.
so ungefähr, die Polizei fertigt einen Bericht, der geht an das Kraftfahrtbundesamt diese schickt dir ein Schreiben in dem du dich noch mal zur Sache äußern darfst, falls du mit der Entscheidung des Bußgeldes nicht einverstanden bist. Also alles in allem 4-6 Wochen Bearbeitungszeit
Sicher warst Du zu schnell. Sonst wärst Du nicht einem anderen Auto hinten reingefahren. Da kann man nur hoffen, daß Du erst mal den Füherschein nicht wiederbekommt, denn Du bist geistig dafür noch nicht reif genug
Hast du schonmal was von "Fahrlässigkeit" gehört?
Tu nicht so als würden dir nie Fehler im Straßenverkehr passieren.
Weißt du wo ich nachfragen kann? Oder wann ich den Bescheid ungefähr bekomme?