Unfall mit selbstverschuldeter Rückwärtsfahrt im fließenden Verkehr: Welche Konsequenzen erwarten mich? Ist dies ein B-Verstoß in der Probezeit?
Unfallbeschreibung:
Der Vorfall führte zu Sachschäden in Höhe von 10.000 Euro. Leider muss ich eingestehen, dass der Unfall auf mein eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist.
Ich: Rot, Unfallgegner: Gelb, VW vor mir: Grün
Der Unfallhergang gestaltete sich wie folgt: Ich war auf unterwegs, als sich die folgende Situation entwickelte. Auf meiner linken Seite befand sich ein Lastkraftwagen (LKW). Vor mir fuhr eine Frau in einem VW, die sich zögerte, an dem LKW vorbeizufahren. Sie entschied sich dann jedoch, rückwärts zu fahren, schien es sich aber anders zu überlegen und fuhr schließlich doch rechts an dem LKW vorbei.
Leider hatte ich bereits den Rückwärtsgang eingelegt um vorsorglich um Platz zu machen, aber ich konnte diesen nicht rechtzeitig nutzen. Als ich bemerkte, dass die Situation sich geändert hatte und ich vorwärts fahren wollte, gelang es mir nicht, den Vorwärtsgang einzulegen. Als ich mich des Problems bewusst wurde, war es bereits zu spät. Ich kollidierte seitlich mit der Stoßstange eines Fahrzeugs, das von rechts aus einer Unterführung eines Parkplatzes kam.
Meine Fragen beziehen sich auf mögliche rechtliche Konsequenzen, da ich mich nun in Sorge um meinen Führerschein und meine Probezeit befinde. Und diesen für meine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker benötige.
Frage:
Welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich nach diesem Unfall? Der Polizist vor Ort erwähnte, dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Rückwärtsfahrens im fließenden Verkehr mit Unfallfolgen vorliegen könnte, wobei keine Personen verletzt wurden. Welche Strafen könnten auf mich zukommen, insbesondere in Bezug auf Geldstrafen und Punkte in Flensburg?
Ich habe bereits ein Jahr meiner Probezeit ohne Auffälligkeiten absolviert. Welche Auswirkungen wird dieser Unfall auf meine Probezeit haben? Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Verkehrsseminar rechnen, oder könnte sogar ein Führerscheinentzug drohen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe bei der Klärung dieser Fragen.
1 Antwort
So genau ist Deine Beschreibung des Unfalls nun auch nicht. Aber das ist normal.
Wenn der den Unfall aufnehmende Polizist das als Ordnungswidrigkeit einstuft, hast Du wohl nochmal Glück gehabt. Und wenn Du bislang noch nicht auffällig warst, ist das auch ein Pluspunkt für Dich. Vielleicht schaust Du selber man in den Bußgeld-Katalog. Findest Du im Internet. Du kannst die Situation da besser zuordnen. Da findest Du dann auch die Info, ob du Punkte bekommst.
Meine grobe Einschätzung Deiner Lage ist folgendes, aber ohne Gewähr, dass das dann auch so passiert: Eine Verlängerung der Probezeit wird wahrscheinlich nicht kommen, denn es ist das erste Mal. Und mit Punkten wirst Du wohl auch nicht rechnen müssen, weil kein Personenschaden vorliegt. Vielleicht musst Du an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Aber das wäre dann doch das kleinere Übel.
Du wirst jetzt erstmal etwas zittern müssen, bis der Brief mit dem Strafmaß kommt. Alles Gute für Dich.