Unfall auf der Vorfahrtsstraße an der nächsten Kreuzung?


15.08.2024, 23:48

Update zu dem Unfall: Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der sich jetzt um meine Sache kümmert. Es wurde ein Schreiben an die gegnerische Versicherung gesendet, auf das die Versicherung noch nicht reagiert. Ich habe ein Schreiben von der Versicherung der gegnerischen Seite bekommen, dass diese Leute Geld für den Schaden verlangen, den sie gar nicht haben, da sie null Kratzer abbekommen haben. Ich habe mehr Schaden als die selbst. Wisst ihr, wie das ungefähr ablaufen wird?

3 Antworten

Hallo Sylvia,

deine Beschreibung ist nicht so recht nachvollziehbar.

Du schreibst:

ich hatte vor kurzem einen Unfall auf der Vorfahrtsstraße, die ich befuhr. Auf der rechten Seite standen geparkte Autos.

Demnach hat sich der Unfall innerorts ereignet.

Bild zum Beitrag

Dieses Schild kennzeichnet eine Vorfahrtsstraße.

Du schreibst:

Es war bei ihr Rechts vor links. 

Wenn du dich auf einer Vorfahrtstraße befindest findet die rechts vor links Regel keine Anwendung. Die Fahrerin muss dir in jedem Fall Vorfahrt gewähren. Egal ob sie von rechts oder links kommt.

Du schreibst:

Auf einmal kommt ein Auto von der linken Seite mit einer erhöhten Geschwindigkeit auf mich zu, ohne zu blinken und zu stoppen.

Du schreibst:

Ich habe gehupt und gebremst. Leider hat die Fahrerin gar nicht darauf reagiert und ist weiter auf mich gefahren.

Bei der genannten Geschwindigkeit von 10 - 15 km/h muss dein Fahrzeug bereits gestanden haben, als es zum Unfall kam. Richtig?

Du schreibst:

Die Polizei war auch da. Die Fahrerin, die den Unfall verursacht hat, ist nicht mal aus dem Auto raus. 

Das ist in der Tat etwas ungewöhnlich. In der Regel steigen die Beteiligten Fahrer aus, um sich den Schaden an ihrem Fahrzeug anzusehen und die Unfallstelle abzusichern.

Zudem werden die Fahrer durch die Polizei zum Unfall befragt. Die Polizisten haben die Frau nicht gebeten aus zu steigen?

Du schreibst:

Mein Auto hat mehr Schaden bekommen als die Fahrerin.

Nach eigener Aussage ist die Fahrerin mit überhöhter Geschwindigkeit, ungebremst auf dein Auto gekracht. Selbst bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h werden die Fahrzeuge ganz erheblich beschädigt und nicht selten auch die Insassen verletzt.

Gut zu wissen:

Bereits ein Aufprall bei einer niedrigen Geschwindigkeit von 30 km/h entspricht einem Sturz aus vier Metern Höhe im freien Fall.

Du schreibst:

Diese Fahrerin wollte auch keine Schuld. 

Die Schuldfrage wird aufgrund der Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung geklärt. Für persönliche Befindlichkeiten ist da wenig Spielraum.

Du schreibst:

Uns wurde beiden Vorwurf von der Polizei gemacht, was ich nicht verstehe, warum ich da überhaupt schuld bin. 

Die Polizei erklärt den Beteiligten vor Ort, was sie falsch gemacht haben. Welchen Vorwurf hat dir die Polizei gemacht?

Du möchtest wissen:

Was würdet ihr in dieser Situation machen?

Wichtig ist, dass der Sachverhalt nachvollziehbar beschrieben wird.

Ob du nun tatsächlich auf einer Vorfahrtstraße gefahren bist oder Vorrang aufgrund der rechts vor links Regel hattest. In beiden Fällen hätte die Frau den Unfall verursacht und deine Mitschuld unbegründet. Leider sagst du nicht, weshalb die Polizei das anders gesehen hat.

Du behauptest:

Ich werde auch ständig von der gegnerischen Seite angerufen und bedroht.

Was heißt das konkret?

Wie oft und du wen genau wurdest du bedroht?

Bedrohung ist ein Straftatbestand. Hast du Strafanzeige bei der Polizei gestellt?

Als die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wurden auch die Halter- sowie die Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten ausgetauscht.

Was hat deine KFZ-Versicherung gesagt, als du den Unfallhergang geschildert und eine Mitschuld bezweifelt hast?

Um deinen Schaden durch die gegnerische Versicherung ersetzt zu bekommen, muss dieser durch einen KFZ-Sachverständigen begutachtet werden. Was hat das Unfall-Gutachten ergeben?

Meine persönliche Meinung ist:

Für eine realistische Bewertung ist ein detaillierter Sachverhalt unverzichtbar.

Wenn du Vorfahrt hattest, wäre widersprüchlich, das dir die Polizei eine Mitschuld am Unfall unterstellt.

Hinzu kommt die Bedrohung, die offensichtlich nicht angezeigt wurde.

Wie lange ist der Unfall her?

Warum hast du noch keinen Rechtsanwalt kontaktiert?

 - (Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung)

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 23:59

Hallo, danke für die hilfreichen Tipps. Ich hatte auf meiner Straße ein anderes Verkehrsschild 301 „Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung „. Ja, die Fahrerin musste so und so mir die Vorfahrt gewähren. Mein Auto ist durch Bremsen zum Stehen geblieben. Da ich gehupt habe, haben sich zum Glück neutrale Zeugen gemeldet. Die Polizisten haben erst dann gemerkt, als sie Personalien von mir und meiner Beifahrerin aufgenommen haben, dass die Fahrerin vom anderen Fahrzeug fehlt. Dann wurde sie gebeten, auszusteigen. Der Unfall war innerorts und da ist nur 30 km/h erlaubt. Die Fahrerin ist mehr als 30 km/h gefahren. Es war für die Polizei unklar und aus dem Grund hat sie mir auch Vorwurf gemacht, bis die Sache geklärt wird. Wie gesagt ist es auch für mich unklar, warum mir die Schuld gesprochen wurde. Mit Bedrohung meine ich, dass ich ständig nicht in Ruhe gelassen werde und ohne Pause angerufen werde. Die gegnerische Seite hat mich nach meiner Adresse gefragt.

Anwalt einschalten und nicht bedrohen lassen und auch auf irgendwelche Drohanrufe nicht reagieren


ambusendernatur  12.07.2024, 13:00

Zeichne die Drohanrufe auch auf! Wenn es so war wie du beschreibst, liegt die Schuldfrage eindeutig bei der Gegenseite!

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:03
@ambusendernatur

Ja, danke. Da ich die Nummer schon blockiert habe, geht es nicht mit der Aufzeichnung.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 12:51

Der Anwalt ist eingeschaltet worden. Die gegnerische Seite hat nach meiner Adresse gefragt.

Elizabeth2  12.07.2024, 12:53
@Sylvia390

der Anwalt der gegenerische Seite darf ja auch nach deiner Adresse fragen. Die sollte denen aber bekannt sein, anhand der Unfalldaten. an monkfood: wieso sollte die Adresse der gegenerischen Seite nicht bekannt gegeben werden? Das ist doch ein normaler Vorgang , wenn beide Anwälte eingeschaltet werden.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 12:55
@Elizabeth2

Nein, der Anwalt der gegnerischen Seite hat nach meiner Adresse gefragt, sondern der Sohn der Fahrerin.

Elizabeth2  12.07.2024, 12:56
@Sylvia390

OHHHH!!!!!!!!Das ist eine ganz andere Hausnummer - ab zur Polizei und Anzeige erstatten wegen bedrohung und selber Anwalt nehmen.

das sind zweierlei paar Schuhe.

Das sollen eure beiden Versicherungen regeln. Eigentlich machen die das unter sich aus.

Ein Vorwurf der Polizei ist noch gar nichts. Wichtig ist die Unfallaufnahme, was da notiert ist. Die Polizei ist in dem Falle nur Weitergeben der infos. Deshalb sollte man niemals an der Unfallstelle selber eine Art Schuldeingeständnis machen. Das hast du ja auch nicht getan.

Halte das mit dem bedroht werden fest. Das ist ein Straftatbestand, du solltest versuchen das nächste telefonat aufzunehmen oder einen zeugen dabei zu haben. Eventuell würde ich sogar die Nummer blockieren.

Teile das bitte alles deiner Versicherung mit, mache eine Anzeige bei der Polizei wegen Bedrohung am Telefon. Unter mständen musst du dir sogar einen Anwalt nehmen.


Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 12:56

Ja, ich habe die Telefonnummer, weil es da kein Ende gab. Ich wurde ständig ohne Pause angerufen.

Elizabeth2  12.07.2024, 12:57
@Sylvia390

nimm einen Anwalt - im übrigen kannst du die Nummer blockieren, bei uns geht das. Und mit so einem protokoll kannst du zur Polizei. Das ist stalken. Bei uns kann ich sogar Nachweis führen wer wann angerufen hat. Wir haben Fritzbox.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:01
@Elizabeth2

Zum Glück haben sich bei mir am Unfallort neutrale Zeugen gemeldet und sind bereit, dies auszusagen.

Elizabeth2  12.07.2024, 13:02
@Sylvia390

!Sehr gut! Aber das danach ist echt krass, da kann man Angst bekommen. Deshalb Anwalt und Anzeige bei Polizei.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:04
@Elizabeth2

Ja, das stimmt. Ich habe dummerweise beim ersten Telefonat meine Adresse gegeben, was ich jetzt bereue. Jetzt sitze ich zu Hause und habe Angst, dass die zu mir kommen.

Elizabeth2  12.07.2024, 13:07
@Sylvia390

also den Schuh ziehe dir nicht an. Die hätten einen Weg gefunden, an deine Adresse zu kommen. Dann hättest du den Ärger ein paar Tage später bekommen und deshalb mache dir nun keinen Vorwurf. Es ist eine Methode, dich zu quälen. Deshalb würde ich tatsächlich Anzeige bei der Polizei machen.