Unbegrenzt über Autobahn, Unfall weil nicht geblinkt?
Wenn man auf Autobahn bei einer unbegrenzten Strecke auf der linken Spur über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, wir gehen mal von 220-250 km/h aus, und jemand wechselt auf den linken Fahrstreifen ohne zu blinken, der aber 130 km/h gefahren ist wobei es dann zu einem Unfall kommt, wer hat dann Schuld ? Wir gehen auch mal davon aus dass der Fahrer der 220-250 km/h gefahren ist den jeweiligen Abstand für die Geschwindigkeit eingehalten hat, es aber aufgrund des fehlenden Blinkens des anderen Fahrers nicht möglich war rechtzeitig abzubremsen.
7 Antworten
Richtgeschwindikeit 130
Somit bekommst Du dann je nach Richter automatisch 50% zugeschoben
kann auch sein sogar 100%
kann auch anders ausgehen
Kommt immer auf di Beweise an
Wobei... wenn Du mit 250 in nen Hindernis knallst, das mit nur 130 unterwegs ist, dann brauchst Dir vermutlich um nix mehr Gedanken machen
Ergänzung:
Anders sieht es hingegen aus, sollte es zu einem Unfall kommen, während ein Verkehrsteilnehmer schneller fährt, als die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. In diesem Fall erhöht sich die Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs und der Kfz-Führer kann deshalb eine entsprechend höhere Haftungsquote zugesprochen bekommen. Das gilt meistens sogar dann, wenn der andere Unfallbeteiligte ganz klar die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt.
Quelle Was bedeutet Richtgeschwindigkeit? | Ratgeber 2023 (bussgeldkatalog.de)
Hast mal nen Auto nach dem Zusammenstoß mit 130km/h mit ner Eiche gesehen?! Wenn nicht, dann hast was verpaßt. Die Autos sind Matsch, Muß, da erksnnst nicht mal ob nen Lupo war oder ne fette S-Klasse
und dann liest Dir mal den Link aus der ergänzung bzw das Zitat durch und dann weißt was hierzulande bei über 130 los ist vom Gesetzgeber her
Selbst mit 130 gegen ein festes Hindernis wie einen Baum ist mit modernen Mittelklasseautos etwas, das normalerweise keine bleibenden körperlichen Schäden hinterlässt.
Alle die nach Unfällen bereits bei Stadtverkehr-Tempo im Krankenhaus landen, haben also einfach nur veraltete und zu kleine Autos? Extrem steile These, die Du da aufstellst.
Hast mal nen Auto nach dem Zusammenstoß mit 130km/h mit ner Eiche gesehen?!
Ja. Ich bin Rettungsdienstler.
Die Autos sind Matsch, Muß, da erksnnst nicht mal ob nen Lupo war oder ne fette S-Klasse
Der entscheidende Punkt ist nicht, wie zerdeppert das Auto aussieht. Das ist teilweise bewusst so gewollt, weil jeder "Zerlegungsprozess" ein Stück der Aufprallenergie aufnimmt. Erst recht die Energieabsorber sollen sich verformen. Der entscheidende Punkt ist, dass die Sicherheitszelle intakt bleibt. Und was das angeht, habe ich schon mehrfach Autos gesehen, bei denen weder Marke noch Modell noch erkennbar waren, der erste Gedanke "au scheiße", aber die Sicherheitszelle kein Bisschen verformt war und der Fahrer irgendwo daneben stand und eine rauchte.
und dann liest Dir mal den Link aus der ergänzung bzw das Zitat durch und dann weißt was hierzulande bei über 130 los ist vom Gesetzgeber her
Das ist absolut klar.
Ins Krankenhaus bringen wir jeden, der irgendwann im Lauf des Gesprächs mal einen leichten Schmerz geäußert hat und sich nicht mit Händen und Füßen wehrt. Nur zur Sicherheit. (des Rettungsteams... einmal einen Schmerz fälschlich als harmlos abgetan und der Teufel ist los)
Ja, du erfasst es: Das können auch die leichten Brustschmerzen sein, die der Sicherheitsgut auch bei geringer Geschwindigkeit oft verursacht. Wir Rettungsdienstler können eine Rippenfraktur nicht rechtssicher ausschließen, dementsprechend geht der Mensch ins Krankenhaus obwohl wir uns eigentlich sicher sind, dass nichts ist. Das wird auch von den Menschen meist gerne angenommen, weil sie damit aus der Stresssituation des Unfalls heraus kommen.
Wenn im Polizeibericht und anschließend in der Presse von "schweren" Verletzungen gesprochen wird, dann definiert sich das übrigens daher, dass der Mensch im Krankenhaus stationär aufgenommen wurde. Das kann auch die 24h-Beobachtung bei einer Gehirnerschütterung sein.
Das gibt eine geteilte Schuld. Die Verteilung machen die Anwälte anhand von Gutachten aus... Beispielsweise daran, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn derjenige, der von hinten kam, sofort gebremst hätte als der andere rausgezogen hat, statt erstmal die Lichthupe zu betätigen und zu hoffen dass der andere wieder nach rechts wechselt.
Natürlich muss sich derjenige, der zum Überholen ausschert, vergewissern dass die Bahn frei is!
Gleichzeitig weiß man als Autofahrer auch, dass manche Verkehrsteilnehmer nicht gut gucken und/oder das Blinken vergessen, sodass man sich ein Stückweit drauf einstellen muss, dass jemand vor einem nach links rauszieht. Das ist bei der Überlegung, welche Geschwindigkeit sicher gefahren werden kann, auf jeden Fall zu berücksichtigen. Dass es kein Tempolimit gibt, bedeutet eben nicht, dass man auch unbegrenzt schnell fahren kann.
Ggf. ist für den von hinten kommenden sogar die Hauptschuld drin, wenn es nämlich eine Kurve/Kuppe war und der Ausscherende ihn gar nicht sehen konnte, bevor er heran kam. Dann hat der Schnelle nämlich auch den Grundsatz missachtet, dass man nur so schnell fahren darf, dass man auf der überschaubaren Strecke anhalten kann. (ja, das heißt: Wenn ein Baum auf der linken Spur liegt und du nicht davor anhalten kannst, warst du zu schnell)
Ggf. ist für den von hinten kommenden sogar die Hauptschuld drin, wenn es nämlich eine Kurve/Kuppe war und der Ausscherende ihn gar nicht sehen konnte, bevor er heran kam.
Wenn der Ausscherende nicht sehen kann, ob die Zielspur frei ist, darf er auch nicht ausscheren.
Das ins Extreme gezogen, dürfte man nie nach links ausscheren. Denn egal wie weit man gucken kann und sieht, dass die Spur frei ist: Irgendwo kommt immer ein anderer Verkehrsteilnehmer. Man denke zum Beispiel an Nebel, wenn 150 m Sichtweite sind: muss ich dann an einen Verkehrsteilnehmer denken, der evtl. 300 m hinter mir kommt? Tja, da ich diesen nicht sehe, müsste ich jederzeit damit rechnen dass es ihn gibt, dementsprechend dürfte ich nie die Spur wechseln...
Nein, wenn nur 150 m Sichtweite sind, darf jemand, der auf der linken Spur kommt, nur so schnell fahren dass er auf jenen 150 m sogar anhalten könnte (§ 3 Abs. 1 StVO). Für ein Hindernis, das nicht steht, sondern sogar wegfährt, muss es also auf jeden Fall reichen.
Ziemlich makaber, sich darauf zu verlassen, dass der andere schuld ist, wenn es knallt.
Beantworte einfach meine Frage: Muss ich damit rechnen, dass jemand von hinten kommt, den ich nicht sehe? Sprich: Darf ich auch dann nicht zum Überholen ausscheren, wenn ich niemanden sehe?
Wenn du sicher gehen willst, nicht in einen Unfall verwickelt zu werden, darfst du nur dann ausscheren, wenn du eine lange freie Strecke sehen kannst. Wie lang die sein muss, hängt von den Umständen ab.
Die Schuldfrage ist da sekundär. Keine Unschuld kann Tote wiedererwecken oder schwere Veletzungen aufheben.
Das Blinken ist unwesentlich, der Spurwechsel aber nicht. Auch mit Blinken ist ein Spurwechsel unfallverursachend, wenn die linke Spur nicht soweit frei ist, dass problemlos gebremst werden kann.
wenn er den nötigen Abstand eingehalten hätte, dann hätte er bremsen können.
So sehe ich das, ein Gericht sieht das vielleicht anders.
Nö, man darf in D schneller als Richtgeschwindigkeit (130) fahren, ABER immer so angepaßt, daß man vorausschauend unterwegs ist und man einen Unfall jederzeit vermeiden kann
So oder so ähnlich (war zumindest mal) die Definition
Naja, ist halt die Frage. Dann dürftest du so ziemlich nie so schnell fahren wie die meisten leute fahren. Insbesondere auch innerorts nicht.
Also ich fände es auf jeden Fall gut, wenn die Rechtssprechung dahingehend ginge.
Grundsätzlich hier ein Gerichtsurteil de OLG Hamm (Az.: 7 U 39/17 OLG Hamm).
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen hat nicht automatisch eine Mithaftungsquote beim Geschädigten eines Unfalls zur Folge.
Die Richter haben den Ausscherenden zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht, weil dieser ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs auf der Autobahn von der rechten auf die linke Fahrbahn gewechselt war.
Im abgeurteilten Fall sahen die Richter auch in der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keinen Grund für eine Mitschuld.
Aber: Alle Fälle sind individuell zu prüfen und darzulegen, Es gibt kein IMMER RICHTIG
Es ist ja nicht nur der Abstand des links fahrenden zu seinem Vordermann zu berücksichtigen. Der Sicherheitsabstand außerorts ist die Hälfte der Tachoanzeige in Metern. Bei 220 km/h wären das 110 Meter. das sind etwas mehr als 4 LEitpfosten auf der Autobahn.
Es kommt auch darauf an, wann der Dawischenschiebende heraus fährt: direkt hinter einem anderen, an der vordern Grenze des Abstands oder direkt auf "Augenhöhe" des Schnelleren. Ich hatte schon beide Situationen persönlich erlebt, den einen hatte ich nur überstanden, weil ich nach rechts ziehen konnte
Nö. Wir sind ja nicht mehr in 1970, als Autos rollende Todesfallen waren.
Selbst mit 130 gegen ein festes Hindernis wie einen Baum ist mit modernen Mittelklasseautos etwas, das normalerweise keine bleibenden körperlichen Schäden hinterlässt. Und ein Auto ist ja ein weiches Ziel, das seinerseits durch Verformung Energie aufnimmt und sich wegschieben lässt.
Zumal man ja selbst dann noch einen guten Teil der Geschwindigkeit herausnehmen kann, wenn einem der andere wirklich vor die Nase fährt und man von vornherein keine Chance hatte.