Umzug in entfernte Stadt bei alleinigem Sorgerecht?
Hallo,
ich bin zu meinen Eltern zu Besuch gewesen um mich zu sortieren nach gefĂŒhlt tausend Streits mit dem Kindesvater. Er war bzw ist noch im Urlaub (insgesamt 1 Monat) und es war eigentlich klar, dass wir uns trennen, also habe ich meine Sachen geholt und ihm kurz darauf gesagt, dass ich sie geholt habe. Ich konnte zur Miete bei meinen Eltern erstmal unterkommen, bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe und habe mich auch schon ungemeldet. Die Stadt ist allerdings etwa 600km von meiner vorigen Wohnung entfernt. Der Kindesvater möchte das gemeinsame bzw geteilte Sorgerecht beantragen. Ich weiĂ nicht wie meine Chancen stehen, eigentlich gut, aber sollte er doch Teile des Sorgerechts bekommen, dĂŒrfte er dann sagen ich muss zurĂŒck umziehen? Oder geht das nicht, weil ich umgezogen bin wĂ€hrend ich das alleinige Sorgerecht hatte. Bzgl des Umzugs bin ich auch der festen Ăberzeugung, dass es meinem Sohn in der Stadt in die wir gezogen sind viel besser gehen wĂŒrde. Ich bin mir so unsicher. Ich kann jedenfalls auf keinen Fall in diese Ecke zurĂŒck ziehen, aber habe so angst davor, dass ich das evtl mĂŒsste...
Zu unserem Sohn, er ist erst 3,5 Monate alt ...
Ja, ich werde noch mal einen Anwalt fragen, habe aber bisher noch keinen Termin.
8 Antworten
Du hast das alleinige Sorgerecht und kannst hinziehen, wohin immer du willst. Falls er danach das geteilte Sorgerecht bekommen sollte, kann er dich nicht zwingen, wieder zurueck zu ziehen.
Du bist umgezogen und damit hat sich die Sache. Er kann natĂŒrlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder du gehst mit ihm zum Jugendamt und ihr unterschreibt die gemeinsame SorgeerklĂ€rung.
Aber er kann nicht verlangen das du zurĂŒck ziehst. An seinem Umgangsrecht Ă€ndert sich auch nichts. Das hat er ja nach wie vor. Nur an den Unterhaltszahlungen könnte sich ggf. etwas Ă€ndern, da du mit dem Umzug ihm natĂŒrlich höherer Kosten fĂŒr den Umgang auferlegt hast. Aber die höheren Kosten wĂŒrden nur sein Nettoeinkommen etwas mehr bereinigen. Also auch nicht der Rede wert.
Wichtig ist halt nur, dass er ĂŒberhaupt Unterhalt zahlt fĂŒr das Kind und im besten Fall auch fĂŒr dich.
Das der Unterhalt nach unten korrigiert wird passiert eigentlich nur dann, wenn er wirklich zwischen 2 Stufen steht und eher zur unteren Stufe tendiert. Ansonsten haben erhöhte Fahrkosten fĂŒr den Umgang kaum einen groĂen Wert.
Ich wĂŒrde auch erstmal abwarten was da so kommt von ihm. Und da er sich auch nicht kooperativ zeigt, wĂŒrde ich es auch nicht tun. Alles Gute fĂŒr dich und das Kind!
Omg ich habe ihm das Kind nicht weg genommen đ€Šđ»ââïž. Kann er nicht, weil dafĂŒr bestimmte Voraussetzungen gegeben sein mĂŒssten die ich nicht erfĂŒlle.
Sorgerecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind je getrennt zu betrachten.
Und nein, er kann dich nicht zwingen, zurĂŒck zu ziehen... und dass du weg gezogen bist, ist kein Grund, ihm das gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen!
Ich wĂŒrde es auf keinen Fall machen...ich hatte (bei geteiltem Sorgerecht) stĂ€ndig Probleme, weil er meinte stĂ€ndig quer schiessen zu mĂŒssen, wenn er mit unterschreiben sollte.
Ja, ich weiĂ, dass das alles getrennt zu betrachten ist đ.
Hast du dann das alleinige spĂ€ter bekommen oder schieĂt er noch quer?
Meiner droht mir und dem Kind usw, daher ganz klare Sache fĂŒr mich...
Meine MĂ€dels sind inzwischen erwachsen. nachdem er 2 Jahre lang permanent quer geschossen hat bei wirklich jeder Gelegenheit, bin ich, wenn ich eine zweite Unterschrift brauchte, direkt zum Jugendamt getrabt. Nach einem weiteren Jahr hatte die SB dort die Faxen mit meinem Ex dicke und ich hatte ratzfatz vom Gericht das alleinige Sorgerecht.
du weiĂt aber auch, dass das alleinige Sorgerecht kein "WĂŒnsch dir was" aus dem Selbstbedienungsladen ist. Das gemeinsame Sorgerecht wird heute nur dann verweigert, wenn es wirkliche GrĂŒnde dafĂŒr gibt. Streitigkeiten der Eltern gehören nicht dazu.
Erkundige Dich nicht beim Anwalt, sondern beim Jugendamt, dort erhĂ€ltst Du eine verlĂ€Ăliche Auskunft. Wenn Du bisher das alleinige Sorgerecht besitzt, dĂŒrfte nichts gegen Deinen Umzug sprechen.
Ja, mit dem Jugendamt habe ich mich 2x gemeldet, wurde zur Diakonie verwiesen. Diese verwiesen mich zurĂŒck zum Jugendamt und nun habe ich auch endlich einen Termin đđ». Einen Anwalt brĂ€uchte ich ja aber trotzdem đ đ.
Das Umgangsrecht des Vaters und des Kindes ist unabhÀngig vom Sorgerecht. Wie willst du das gewÀhrleisten?
Naja, ich habe nur seine Worte wiedergegeben. Er sagte wenn er das geteilte Sorgerecht hat (er meint er könne es bekommen), wĂŒrde er mich zwingen zurĂŒck umzuziehn in die Stadt.
Ich könnte ihm entgegen kommen, dass ich ab und an (muss man noch gucken wie genau und wie oft das möglich wÀre) den Kleinen zu ihm bringe.
er wird das gem. Sorgerecht bekommen. Das hĂ€ngt nicht von dir ab. Ob er dich jetzt zwingen kann, zurĂŒckzuziehen mĂŒsstest du einen Anwalt fragen. Oder im Jugendamt. Die kennen sich damit aus.
Andererseits bist du verpflichtet, dem Vater das Umgangssrecht zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck, dass du meinst, dass du nun mit dem Kind machen kannst, was du willst und dass es deiner Gnade unterliegt, ob er es bekommt oder nicht. Und das ist der Fall. Es ist sein Recht.
aber nicht, weil die Mutter den Umgang verhindern will. Und ganz bestimmt auch nicht, wenn die Mutter das bestimmen will. DAs JA hat auch noch anderes zu tun, als sich trennenden MĂŒttern WĂŒnsche zu erfĂŒllen. Begreife es bitte: Es ist sein REcht und du darfst das nicht verhindern. Oder ist er ein verurteilter Vergewaltiger, Kindesmissbraucher oder Misshandler? Nein? Dann bekommt er das gemeinsame Sorgerecht und auch das Umgangsrecht. Es ist sein Recht.
das liebe ich so an den trennungswilligen MĂŒttern... Sie wollen ĂŒber ihr Eigentum alleine bestimmen. Ob das Kindeswohl gefĂ€hrdet ist, entscheidest du nicht, sondern der Familienrichter, eventuell nach psych. Gutachten. Dass Eltern, die sich um ihr Eigentum zanken, dem oder der Anderen gerne GefĂ€hrdung des Kindeswohls vorwerfen, weiĂ jeder Richter und reagiert meist sehr ungehalten darauf.
Wer die Distanz geschaffen hat interessiert nur bei der Berechnung des bereinigten Nettos. Ansonsten muss sie weder das Kind hin- und her kutschieren noch sonst was... Sie hat zudem zur Zeit das alleinige Sorgerecht. Wie er sein Umgangsrecht wahrnehmen kann muss er selbst sehen. Er kann auch hinter her ziehen. Es gibt durchaus VĂ€ter die genau das machen. Aber ich lasse mich gerne durch ein vergleichbares entsprechendes Urteil eines Besseren belehren.
Ich bin zwar nicht wushelse, aber ich antworte mal, da ich das Gleiche sage: Ich arbeite u.a. seit Jahren mit diesen FĂ€llen und ich kenne auch alle Tricks, die MĂŒtter, manchmal auch die VĂ€ter, anwenden, um ihr Eigentum alleine zu behalten. Es ist aber nicht ihr Eigentum.
Ich habe zudem nicht getrickst oder irgendwas. Ich habe mich getrennt aufgrund von UnterdrĂŒckung durch einen Muslim, der sich als ein ganz anderer Mensch aif einmal entpuppt hat seit der Schwangerschaft. Nach der Geburt wurde es schlimmer, also das beste was ich tun konnte war mich zu trennen. Ich sehe mein Kind nicht als Eigentum. Aber ich sehe, was der Vater alles gemacht und gesagt hat.
solange der Vater nur dich schlecht behandelt hat, spielt das keine Rolle. Das hat mit Sorgerecht und Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn er freilich versucht, das Kind nach - was weiĂ ich - Pakistan zu entfĂŒhren, sieht es anders aus. Dann hat er aber trotzdem das Umgangsrecht. Wenn auch vielleicht erst mal nur begleitet.
Ah ok! Er ist ja so erwachsen und will mich einfach anklagen, ein GesprĂ€ch mit mir kommt ja nicht in Frage und eine Mediation auch nicht đđ€Šđ»ââïž. Sehr kooperativer Mann, wow đ . Wenn sich "nur" der Unterhalt dann Ă€ndern wĂŒrde wĂ€re das so, das könnte ich hinnehmen.