Umzug in entfernte Stadt bei alleinigem Sorgerecht?
Hallo,
ich bin zu meinen Eltern zu Besuch gewesen um mich zu sortieren nach gefühlt tausend Streits mit dem Kindesvater. Er war bzw ist noch im Urlaub (insgesamt 1 Monat) und es war eigentlich klar, dass wir uns trennen, also habe ich meine Sachen geholt und ihm kurz darauf gesagt, dass ich sie geholt habe. Ich konnte zur Miete bei meinen Eltern erstmal unterkommen, bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe und habe mich auch schon ungemeldet. Die Stadt ist allerdings etwa 600km von meiner vorigen Wohnung entfernt. Der Kindesvater möchte das gemeinsame bzw geteilte Sorgerecht beantragen. Ich weiß nicht wie meine Chancen stehen, eigentlich gut, aber sollte er doch Teile des Sorgerechts bekommen, dürfte er dann sagen ich muss zurück umziehen? Oder geht das nicht, weil ich umgezogen bin während ich das alleinige Sorgerecht hatte. Bzgl des Umzugs bin ich auch der festen Überzeugung, dass es meinem Sohn in der Stadt in die wir gezogen sind viel besser gehen würde. Ich bin mir so unsicher. Ich kann jedenfalls auf keinen Fall in diese Ecke zurück ziehen, aber habe so angst davor, dass ich das evtl müsste...
Zu unserem Sohn, er ist erst 3,5 Monate alt ...
Ja, ich werde noch mal einen Anwalt fragen, habe aber bisher noch keinen Termin.
8 Antworten
Du hast das alleinige Sorgerecht und kannst hinziehen, wohin immer du willst. Falls er danach das geteilte Sorgerecht bekommen sollte, kann er dich nicht zwingen, wieder zurueck zu ziehen.
Du bist umgezogen und damit hat sich die Sache. Er kann natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder du gehst mit ihm zum Jugendamt und ihr unterschreibt die gemeinsame Sorgeerklärung.
Aber er kann nicht verlangen das du zurück ziehst. An seinem Umgangsrecht ändert sich auch nichts. Das hat er ja nach wie vor. Nur an den Unterhaltszahlungen könnte sich ggf. etwas ändern, da du mit dem Umzug ihm natürlich höherer Kosten für den Umgang auferlegt hast. Aber die höheren Kosten würden nur sein Nettoeinkommen etwas mehr bereinigen. Also auch nicht der Rede wert.
Wichtig ist halt nur, dass er überhaupt Unterhalt zahlt für das Kind und im besten Fall auch für dich.
Das der Unterhalt nach unten korrigiert wird passiert eigentlich nur dann, wenn er wirklich zwischen 2 Stufen steht und eher zur unteren Stufe tendiert. Ansonsten haben erhöhte Fahrkosten für den Umgang kaum einen großen Wert.
Ich würde auch erstmal abwarten was da so kommt von ihm. Und da er sich auch nicht kooperativ zeigt, würde ich es auch nicht tun. Alles Gute für dich und das Kind!
Omg ich habe ihm das Kind nicht weg genommen 🤦🏻♀️. Kann er nicht, weil dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssten die ich nicht erfülle.
Sorgerecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind je getrennt zu betrachten.
Und nein, er kann dich nicht zwingen, zurück zu ziehen... und dass du weg gezogen bist, ist kein Grund, ihm das gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen!
Ich würde es auf keinen Fall machen...ich hatte (bei geteiltem Sorgerecht) ständig Probleme, weil er meinte ständig quer schiessen zu müssen, wenn er mit unterschreiben sollte.
du weißt aber auch, dass das alleinige Sorgerecht kein "Wünsch dir was" aus dem Selbstbedienungsladen ist. Das gemeinsame Sorgerecht wird heute nur dann verweigert, wenn es wirkliche Gründe dafür gibt. Streitigkeiten der Eltern gehören nicht dazu.
Ja, ich weiß, dass das alles getrennt zu betrachten ist 🙈.
Hast du dann das alleinige später bekommen oder schießt er noch quer?
Meiner droht mir und dem Kind usw, daher ganz klare Sache für mich...
Meine Mädels sind inzwischen erwachsen. nachdem er 2 Jahre lang permanent quer geschossen hat bei wirklich jeder Gelegenheit, bin ich, wenn ich eine zweite Unterschrift brauchte, direkt zum Jugendamt getrabt. Nach einem weiteren Jahr hatte die SB dort die Faxen mit meinem Ex dicke und ich hatte ratzfatz vom Gericht das alleinige Sorgerecht.
Erkundige Dich nicht beim Anwalt, sondern beim Jugendamt, dort erhältst Du eine verläßliche Auskunft. Wenn Du bisher das alleinige Sorgerecht besitzt, dürfte nichts gegen Deinen Umzug sprechen.
Ja, mit dem Jugendamt habe ich mich 2x gemeldet, wurde zur Diakonie verwiesen. Diese verwiesen mich zurück zum Jugendamt und nun habe ich auch endlich einen Termin 👍🏻. Einen Anwalt bräuchte ich ja aber trotzdem 😅🙈.
Das Umgangsrecht des Vaters und des Kindes ist unabhängig vom Sorgerecht. Wie willst du das gewährleisten?
Naja, ich habe nur seine Worte wiedergegeben. Er sagte wenn er das geteilte Sorgerecht hat (er meint er könne es bekommen), würde er mich zwingen zurück umzuziehn in die Stadt.
Ich könnte ihm entgegen kommen, dass ich ab und an (muss man noch gucken wie genau und wie oft das möglich wäre) den Kleinen zu ihm bringe.
er wird das gem. Sorgerecht bekommen. Das hängt nicht von dir ab. Ob er dich jetzt zwingen kann, zurückzuziehen müsstest du einen Anwalt fragen. Oder im Jugendamt. Die kennen sich damit aus.
Andererseits bist du verpflichtet, dem Vater das Umgangssrecht zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck, dass du meinst, dass du nun mit dem Kind machen kannst, was du willst und dass es deiner Gnade unterliegt, ob er es bekommt oder nicht. Und das ist der Fall. Es ist sein Recht.
aber nicht, weil die Mutter den Umgang verhindern will. Und ganz bestimmt auch nicht, wenn die Mutter das bestimmen will. DAs JA hat auch noch anderes zu tun, als sich trennenden Müttern Wünsche zu erfüllen. Begreife es bitte: Es ist sein REcht und du darfst das nicht verhindern. Oder ist er ein verurteilter Vergewaltiger, Kindesmissbraucher oder Misshandler? Nein? Dann bekommt er das gemeinsame Sorgerecht und auch das Umgangsrecht. Es ist sein Recht.
das liebe ich so an den trennungswilligen Müttern... Sie wollen über ihr Eigentum alleine bestimmen. Ob das Kindeswohl gefährdet ist, entscheidest du nicht, sondern der Familienrichter, eventuell nach psych. Gutachten. Dass Eltern, die sich um ihr Eigentum zanken, dem oder der Anderen gerne Gefährdung des Kindeswohls vorwerfen, weiß jeder Richter und reagiert meist sehr ungehalten darauf.
Wer die Distanz geschaffen hat interessiert nur bei der Berechnung des bereinigten Nettos. Ansonsten muss sie weder das Kind hin- und her kutschieren noch sonst was... Sie hat zudem zur Zeit das alleinige Sorgerecht. Wie er sein Umgangsrecht wahrnehmen kann muss er selbst sehen. Er kann auch hinter her ziehen. Es gibt durchaus Väter die genau das machen. Aber ich lasse mich gerne durch ein vergleichbares entsprechendes Urteil eines Besseren belehren.
Ich bin zwar nicht wushelse, aber ich antworte mal, da ich das Gleiche sage: Ich arbeite u.a. seit Jahren mit diesen Fällen und ich kenne auch alle Tricks, die Mütter, manchmal auch die Väter, anwenden, um ihr Eigentum alleine zu behalten. Es ist aber nicht ihr Eigentum.
Ich habe zudem nicht getrickst oder irgendwas. Ich habe mich getrennt aufgrund von Unterdrückung durch einen Muslim, der sich als ein ganz anderer Mensch aif einmal entpuppt hat seit der Schwangerschaft. Nach der Geburt wurde es schlimmer, also das beste was ich tun konnte war mich zu trennen. Ich sehe mein Kind nicht als Eigentum. Aber ich sehe, was der Vater alles gemacht und gesagt hat.
solange der Vater nur dich schlecht behandelt hat, spielt das keine Rolle. Das hat mit Sorgerecht und Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn er freilich versucht, das Kind nach - was weiß ich - Pakistan zu entführen, sieht es anders aus. Dann hat er aber trotzdem das Umgangsrecht. Wenn auch vielleicht erst mal nur begleitet.
Ah ok! Er ist ja so erwachsen und will mich einfach anklagen, ein Gespräch mit mir kommt ja nicht in Frage und eine Mediation auch nicht 🙄🤦🏻♀️. Sehr kooperativer Mann, wow 😅. Wenn sich "nur" der Unterhalt dann ändern würde wäre das so, das könnte ich hinnehmen.