Dem Vater das Sorgerecht entziehen wegen unterschriften?
Ich lasse per Gericht, den Aufenthalt der Kinder bei mir gerichtlich abklären, daher sie sowieso bei mir sind, möchte ich es noch offiziell klären.
Mir wurde aber geraten, daher der Kindesvater und ich gemeinsames Sorgerecht haben, einen Antrag auf alleiniges zu stellen, so das es ihm entzogen wird.
Daher wir in verschiedenen Ländern leben (es ist fraglich ob er zukünftig in der Nähe der Kinder leben wird,)
Aber speziell geht es da um Unterschriften, bezüglich der Kinder, wo man auch sein Einverständnis braucht. Ich habe Anfang des Jahres, 2 Reise Pässe für die Kinder beantragt, und nur ich musste unterschreiben.
ist es wirklich, zu 100% wichtig, das ihm das Sorgerecht entzogen werden müsste?
Mir sagte die Richterin, das man das nur unter Bedingungen macht
• kindeswohlgefärdung
das liegt aber überhaupt nicht vor.
6 Antworten
Das Sorgerecht wird, wie die Richterin schon sagte, nur in Fällen von Kindeswohlgefährdung entzogen.
Wenn der Vater im Ausland verschollen wäre und du ihn für Unterschriften nicht erreichen könntest, käme ein "Ruhen" der elterlichen Sorge infrage.
Ausnahme: Der Vater erklärt, dass er freiwillig auf sein Sorgerecht verzichtet. In diesem Fall entzieht ihm das Gericht auch das Sorgerecht.
Ich frage mich ja auch, warum du den Aufenthalt der Kinder bei dir feststellen lässt, wenn diese unstrittig bei dir leben? Wozu ist dann das Gerichtsverfahren überhaupt notwendig?
Ok. Dann ist der Aufenthaltsort der Kinder offensichtlich strittig und muss daher vom Gericht endgültig festgelegt werden.
Das ist in der Tat nicht so einfach. Falls es dir nicht gelingt, soll er dir eine generalisierte Vollmacht ausstellen. Das macht vieles einfacher
wenn er nichts "gemacht" hat, außer nicht vor Ort zu sein, wird ganz sicher nicht das Sorgerecht entzogen - es geht um das Kindeswohl und nicht darum, was für Dich "bequemer" ist
Das gewaltschutz Zentrum hat es mir geraten, besonders weil wir nicht im gleichen Land leben ☺️ ( Sie meinte es gibt da viele Schwierigkeiten wegen geteilten Sorgerecht in verschiedenen Ländern) und weil er mir halt seit 3 Jahren immer wieder gedroht hat, bezüglich der Kinder.
Hast du in der Schule nicht gelernt, wie man Texte schreibt?
Weder aus deiner Frage, noch aus deinen ersten zwei Kommentaren geht hervor, dass er dir bezüglich der Kinder droht. Ich musste den dritten Kommentar unter einer anderen Antwort lesen und selbst dort erwähnst du es ganz zum Schluss und so beiläufig als ginge es um das Wetter.
Das wäre gut zu wissen gewesen. Ein gut gemeinter Rat für künftige Fragen. Jedenfalls, wenn du gute Antworten bekommen möchtest. 😉
Womit droht er denn konkret?
und wann wolltest Du diese "völlig unwesentliche" Information preisgeben? ....
hast Du für Deine Anschuldigungen auch Beweise?
wie droht er Dir denn? (vom Ausland aus .... er ist doch gar nicht da)
Jagut, für Drohungen muss man heutzutage nicht mehr vor Ort sein...
nur dann sind es nur Papiertiger oder Whatsapp-Tiger, die man nicht umsetzen kann ...
was er dir droht ist völlig unerheblich. solange er die kinder nicht krankenhausreif schlägt oder stark missbraucht gibts kein entzug des sorgerechts. wer wo wohnt ist völlig egal. unterschriften kannst du dir per post oder mail einholen. funktioniert prima. auch ohne sorgerecht kann er die kinder einfach wegholen wenn er das möchte
Nein, nicht wenn der Aufenthalt bei MIR offiziell geregelt ist.
ohne meine Einverständnis darf er die Kinder nicht einfach so mitnehmen und die Kinder mit nach Italien nehmen.
Wenn es zb nicht das Problem gibt das er die Kinder irgendwann für sich beansprucht oder son blödsinn is das eher unnötig.
Das alleinige Sorgerecht gibt dir halt Schutz vor zb der Entführung durch das andere Elternteil. Zb er will das Kind mit in Urlaub nehmen das dürfte er ohne es dir zu sagen da er das Sorgerecht hat, wenn du es alleine hast darf er das nich dann gilt das zb als eine Entführung, aber nich nur Kindeswohlgefährdung is ein Grund auch wenn sich eben einfach gar nich gekümmert wird was dem Kindeswohl gefährden gleich käme.
Er darf die Kinder ohne meine Zustimmung nicht mitnehmen. Besonders wenn der Aufenthalt dann bei mir geregelt ist, oder nicht?
wenn es dazu extra grerichtliche Vereinbarungen gibt, nein, dann nicht. Aber er hat eben dadurch ein paar Rechte mehr.
er hat das recht auf umgang. das hat mit dem sorgerecht nichts zu tun. wenn er umgang will, hast du diesen zu gewähren
Es gibt aber einen Unterschied zwischen Umgang und die Kinder nach Italien mitnehmen.
Das nennt sich übrigens Kontaktregelung.
nein das nennt sich umgangsvereinbarung. es gibt keinen unterschied zwischen umgang und die kinder nach italien mitnehmen. er kann sich mit den kindern während seines umgangs aufhalten wo er will
das ist möglich, da er umgangsrecht hat. wo er sich aufhält, wer kontakt mit den kindern hat, wer die kinder betreut, wo die kinder sich aufhalten bestimmt er während seines umgangs im rahmen seiner alleinigen alltagssorge. somit ist es möglich, er läuft einfach über die grünen grenzen wenn er will.
Leider nicht 😅 Ich denke die Richterin weiß mehr als du.
Der Aufenthalt der Kinder liegt dann in einem anderen Land, bei mir. Er kann sie besuchen, aber ohne meine Einwilligung nicht mitnehmen und mit ihnen das Land verlassen.
er benötigt deine erlaubnis nicht, da er die alleinige alltagssorge hat. wo er seinen umgang nachgeht bestimmt er und nicht du. von dir wird nichts weiter verlangt als die sachen fertig gepackt zu haben für den umgang und dann geht er los. wenn du den umgang dahingehend boykottierst, kann er dies zu deinen lasten einklagen und es kann dich das sorgerecht kosten. die richterin hast du wohl hier völlig falsch verstanden.
weder bekommst du das alleinige abr, noch das alleinige sorgerecht. den aufenthalt der kinder bei dir hat er zugestimmt, somit gibts keinen streitpunkt und es liegt keine kindeswohlgefährdung vor.
„Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflege und Erziehung und ein wichtiger Aspekt des Sorgerechts in Österreich. Zum einen umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht die Bestimmung des Wohnorts des Kindes und zum anderen betrifft es auch die Entscheidung darüber, wann, wie lange und wo sich das Kind allein aufhalten darf.“
und die Kontaktreglung wird zusammen entschieden, da trifft man sich auf alle 2 Wochen je nachdem, wie ER Zeit hat. Und kann es auf 4 Std … 6 Std usw. Regeln.
Bitte höre jetzt auf zu kommentieren, das nervt wirklich, kein Plan was für Traumata du hast
das abr besagt nur, wo das kind gemeldet ist. er hat umgangsrecht und das im mindestumfang:
- 2-3 nachmittage die woche für 2-3 stunden mit einer einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
in dem fall da er im ausland lebt läuft es vermutlich ehr darauf hinaus, dass er die kinder längere zeiträume mit zu sich nimmt so für 2-3 wochen. so gestaltet sich der umgang. das du aus dem ausland schreibst, hast du nicht benannt und weiß garnicht, was du dann hier überhaupt willst. nun troll woanders weiter
Da müssen aber beide Elternteile zustimmen, die in der kontaktreglung hervorgehen.
Ich bleibe trotzdem dabei, er darf ohne meine Einverständnis die Kinder nicht mitnehmen. 🙏🏻 Besonders weil der jüngere keinen Bezug zu Italien und deren Umfeld hat, und es nur traumatisch für ihn sein würde.
Du kannst meinetwegen gerne weiter herum Trollen, und deine Sachen behaupten, ich hab mehr Informationen dazu.
er ist auf deine zustimmung über seinen umgang nicht angewiesen. die kinder haben bis 22 bei ihm gelbt, also haben sie bezug zu ihm. nun troll woanders weiter. du hast garkeine informationen und willst nur hören wie du weiter seinen umgang boykottieren kannst.
Sehr wohl, die kontaktreglung machen sich beide Elternteile aus und am Ende entscheidet das Gericht wenn’s unstimmig wird. Und von timing wird es sich garnicht ausgehen das er mit den Kindern nach Italien fährt, bis er mit ihnen ankommt, müsste er schon wieder zurück und sie bei mir abladen.
er hat keine Wohnung, also ich weiß nicht mal was du da erreichen willst, um mir unbedingt deine Meinung aufzuwängen, bitte Troll jetzt wo anders danke 🤩
er wird seine umgangsforderung nennen. erfüllst du die nicht, klagt er die ein. dazu gehören dann aufgrund der entfernung urlaube von 2-3 wochen jeweils oder verlängerte wochenenden. wie er die verbringt, wo er die verbringt geht dich nichts an, dass ist dann seine sache. er wird schon eine wohnung haben oder hast du mit ihm unter der brücke gelebt? nun troll dich und hör auf hier schwachsinn zu schreiben. es ändert nichts daran das du pflichten hast und die hast du zu erfüllen oder er zwingt idch eben gerichtlich
ein solcher antrag hat keine aussicht auf erfolg
Die Richterin sieht es als notwendig an, sobald sich 2 Elternteile trennen, den Aufenthalt der Kinder offiziell zu klären, besonders wenn es zwischen 2 Staaten läuft.
Daher er mir seit Jahren damit droht, das die Kinder bei ihm bleiben, oder er die Kinder mitnimmt, halte ich es auch für meine Absicherung richtig, den Aufenthalt der Kinder zu 100% festzulegen.
Sie leben mit mir seit Januar 2022 in Österreich und sind doppelstaatsbürger.
den Antrag auf alleinigessorgerecht habe ich heute zurückgezogen, und nur den Aufenthalt beantragt. Die Kontakt Regelung habe ich auf Eis gelegt, weil die Richterin meinte, es wäre jetzt nicht relevant daher er momentan sowieso gerade nicht kommen kann.