Kindesvater will Kinder mitnehmen?
Der Kindesvater will nichts beantragen, beim Familien Gericht,
Aber möchte die Kinder (3Jahre,2Jahre) mitnehmen, 600km entfernt, für ein Wochenende.
Er meint, wenn ich eine gute Mutter wäre, würde ichs zulassen.
Aber ich bin dagegen, weil er sie regelmäßig wenigstens 1x im Monat sehen muss, bevor er kommt und sie einfach mitnimmt. Er ist Ihnen fremd geworden, und das wohl der Kinder steht doch an erster Stelle.
Er meint, er kann sich auch um beide kümmern, mit seinen Freunden.
Bin ich einfach eine Helikopter Mutter, oder mach ichs zu dramatisch? Wie wäre das für Kinder psychologisch gesehen?
11 Antworten
Hallo wenn er keine Sorgerecht hat sondern du dann kannst du ihm das verbitten wenn er was unterschreiben muss dann soll er das machen wenn es kann sein das du ihm verbitten kannst Kinder sehen kommt drauf an was Gericht sagt oder der Jugend Amt ….. er soll sich an deine Regel halten lg Adela
nein das kann sie nicht. sie hat kein recht ihm den umgang zu verbieten oder vorschriften zu machen. sorgerecht hat nichts mit umgangsrecht zu tun.
Er meint, er kann sich auch um beide kümmern, mit seinen Freunden.
Das wirkt komisch auf mich.
Nachtrag:
Hab kurz in andere Fragen von dir reingeschaut und kann mich nur wundern, dass du überhaupt überlegst!
Dein Verhalten wirkt traumatisiert. Hast du prof. Begleitung?
Melde das Kind doch einfach mal für den Kindergarten an. Mehr als eine Absage kannst du nicht erhalten.
du bist also psychisch labil und bereits in betreung des jugendamtes, da du die kinder nicht vernünftig versorgen kannst. gib die kinder zum vater für eine weile, dann kann er sich kümmern und du gehst in eine klinik und wirst erstmal gesund.
was hat er den da vor.
ich würde sagen wenn er seine kinder sonst auch beide am Wochenende hat ist das weniger Problamatisch das er ja seine Kinder kennt, Waschen,anziehen, gemeinsam essen usw.
wenn er mit kummpels zur Weinprobe geht ohne andere kinder würde ich das eher überdenken und ihm vorschlagen das er die kinder an einem anderen Wochenende nimmt
der Vater hat das Besuchs und Umgangsrecht.
Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun.
Und was er an seinem Papa Wochenende macht, geht dich leider nichts an
Sofern er nicht ungefragt ins Ausland fährt, hast du wenig Spielraum
Allerdings, wenn er sie schon lange nicht mehr sah und es noch Kleinkinder sind, biete ihm an seinen Umgang zu wahren und sie erstmal so zu sehen...
Sind die Kinder größer werden sie sich bestimmt auf den Papa freuen
Ich habe das bestimmungsrecht, wo die Kinder sich aufhalten dürften. Und der Kindesvater lebt im Ausland 8 Stunden weg.
Er hat seine Rechte, aber daher persönlich es nicht funktioniert was auszumachen, möchte ich es gerichtlich. Er will halt nichts beantragen, um die Kinder regelmäßig zu sehen, und ich halte es für nicht so gut wenn sie ihn nie sehen und er plötzlich da ist, und die Kinder mitnimmt um 8 Stunden Autofahrt in ein anderes Land.
In ein anderes Land darf er sie nicht einfach mit nehmen wie gesagt...... Innethalb Deutschlands wäre es was anderes.
Wende dich ans Jugendamt. Denn Gericht ist nur unnötig teuer..... Du kannst da eh nichts machen, ohne das er handelt.....aber Versuch mal ein Gespräch mit ihm zusammen zu bekommen
Ich hab das schon versucht, das endet nur mit Polizei. Er denkt dann, er könnte bei mir schlafen. Beim letzten mal, war extrem wütend, weil ich seine Unterkunft gezahlt hab.
Beim Jugendamt war ich damals schon, der Familie Helfer meinte, mit 12 Jahren würde es für die Kinder besser sein
Ne also bei dir übernachten das geht ja gar nicht. Das muss er verstehen.
Du hast ihm die Unterkunft gezahlt? Wir gütig von dir..... Ich hätte den nach Hause geschickt^^
Naja dann warte ab ob er sich vor Gericht traut. ........
Bis dahin musst halt hartnäckig bleiben und da bist du auch keine HelikopterMama....du verwehrst ihm ja den Umgang nicht...... Er bekommt es nur nicht gebacken
das abr sagt nur aus, dass du bestimmen darfst wo das kind gemeldet ist. anderes leitet sich daraus nicht ab. du hast garnichts zu bestimmen. er hat sein umgangsrecht und dies hast du zu gewähren. wo er sich aufhält, wer kontakt mit den kindern hat, wer es betreut, bestimmt der vater alleinig im rahmen seiner alleinigen alltagssorge die er hat während seines umgangs. du hast garnichts zu bestimmen und sendepause während dieser zeit.
ob er den umgang 6m vor deinem haus macht oder 600 km in einer netten pension am see obliegt allein ihm.
er hat das recht auf umgang. dazu muss er nichts beim gericht beantragen. deine einzige aufgabe ist, die kinder fertig mit gepackten sachen zur übergabe bereit zu haben. was kv während seines umgangs macht geht dich nichts an. er bestimmt im rahmen seiner alleinigen alltagssorge während des umgangs wo die kinder sich aufhalten, mit wem sie kontakt haben, wer sie betreut.
wenn er also 600 km weg fahren will ist das sein recht und du hast nichts zu verbieten. das recht dazu hast du nicht. dabei ist einerlei ob gemeinsames sorgerecht hast oder nicht.
"Exkurs: Aufenthaltsbestimmung als Teil der Pflege und Erziehung
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht nur die Bestimmung des Wohnor- tes des Kindes gemeint, sondern auch die Entscheidung, wann, wo und wie lange sich ein Kind (alleine) aufhalten darf. Das Ausmaß der Aufenthaltsbestimmung ist vom Alter und der Reife des Kindes abhängig.
¶ Unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt etwa die Entscheidung, wo das Kind wohnen soll, aber auch wohin und mit wem es in den Urlaub fährt oder wo es bloß den Nachmittag verbringt."
"Können sich die Eltern nicht einigen, legt das Gericht auf Antrag des Kindes oder der Eltern eine Regelung fest. Bei der Festlegung der Besuchszeiten sollte möglichst auf die Zeiten der Freizeit und der Betreuung des Kindes geachtet werden."
Wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat, und es dem Vater entzogen worden ist, darf die Mutter sehr wohl bestimmen, ob zwei kleine Kinder unter 4 Jahren einfach ins Ausland mitgenommen werden, da gibt's nix mit "Sendepause".
Alles Gute!
da liegst du leider wieder falsch. das abr bestimmt nur wo das kind lebt. mehr hast du nicht zu bestimmen.
der vater hat die alleinige alltagssorge und bestimmt selbst wo das kind sich aufhält, wer es betreut, mit wem es kontakt hat in der zeit. nun übe nochmal verstehendes lesen und hör auf hier weiter gründe zu suchen dem vater zu schaden.
Nein, ich nehme nur Tabletten. Wollte eigentlich eine Therapie beginnen, wenn der große in den Kindergarten geht, aber meine Familienhelferin sagte, das es sau schwierig wäre einen Platz im Kindergarten zu bekommen, wenn ich nicht arbeite.