Umzug in eigene Wohnung - wie reagiert vermutlich das Jobcenter?

4 Antworten

Für den Umzug in seinem Land- oder Stadtkreis gilt:

Er kann die Kosten nicht willkürlich erhöhen. Für höhere Kosten muss der Umzug "erforderlich" sein. Nur dann muss das JC sie übernehmen.

Wenn er ohne Erforderlichkeit umzieht, werden nur die bisherigen Kosten übernommen, gleich wieviel die Wohnung wirklich kostet.

Wenn er in einen anderen Kreis zieht, werden die neuen Wohnkosten pauschal bis zu dortigen "Angemessenheit" übernommen, gleich ob der Umzug erforderlich ist oder nicht.

Die Erforderlichkeit des Umzuges ist z.B. dadurch gegeben, dass man obdachlos wird, ohne das selbst herbeigeführt zu haben. Wenn man z.B. von der anderen Seite gekündigt wird. Es wäre für ihn das Leichteste, wenn Vaddern ihn kündigen würde. Falls das vertraglich geht.

Ich denke es steht ihm zu, eine eigene Wohnung zu beziehen. Man ist als SozialhilfeempfängerIn nicht dazu verpflichtet mit den Eltern zusammen zu wohnen.


Regina3 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 22:58

Auch wenn ein Umzug das Amt deutlich mehr kosten würde?

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Es sind derzeit 563 Euro und nicht 653 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt !

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildet man im Haushalt der Eltern seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Es muss für eigenen angemessenen Wohnraum kein wichtiger Grund mehr vorliegen, so wie es bei unter 25 jährigen Kindern der Fall ist.

Er soll wenn weiterhin das Jobcenter für ihn zuständig ist, einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen, muss nicht einmal begründet werden.


Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:09

Oh - danke. Tippfehler. Du sagst also, eine eigene (kleine) Wohnung stehe im zu? Selbst wenn die das Amt deutlich mehr koste, als die Hälfte der bisherigen Miete? Großstadt, der alte Mietvertrag ist uralt, solche Preise gibt es schon lange nicht mehr ...

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isomatte  24.07.2024, 10:11
@Regina3

Wohnung nicht, die muss er sich schon selbst suchen, aber auf Antrag steht ihm die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum zu.

Bitteschön

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Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:13
@isomatte

Bei dem angemessenen Wohnraum - was ist da wichtig? Kosten? Wären wohl sehr hoch in seiner Stadt. Oder Größe? Was muss er noch beachten?

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isomatte  24.07.2024, 10:18
@Regina3

Das teilt ihn das Jobcenter auf Antrag mit was angemessen ist.

Erst Antrag stellen und vor der Bewilligung der Kostenübernahme keinen Mietvertrag unterschreiben.

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Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:15
@isomatte

Also je nach Stadt verschieden? Gilt so eine Bewilligung dann für nur eine Wohnung, oder gibt sie den Rahmen vor und er kann dann frei suchen?

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isomatte  24.07.2024, 11:23
@Regina3

Sicher kommt es darauf an wo man wohnt, für die Warmmiete die ich bei mir zahlen muss, würde ich in München mit Glück eine Bessenkammer bekommen.

Wie erklärt muss man sich eine angemessene Unterkunft selber suchen, also das Jobcenter gibt nur vor wie hoch die KDU - max.sein darf.

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Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:50
@isomatte

Und mit der Vorgabe kann er dann "auf die Pirsch" gehen?

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Wie würde - vermutlich - das Jobcenter reagieren, wenn er dies probieren wollte?
  • Er ist über 25, er muss nicht mehr bei seinen Eltern wohnen
  • Den Umzug müsste er selbst organisieren und finanzieren
  • vor der Anmietung einer Wohnung, muss er sich die Zustimmung des JobCenters einholen.
  • Ggf. wären Kosten für eine Erstausstattung zu klären.

Die Frage die zu klären wäre ist ob er erwerbsfähig ist. Wenn nicht, dann wäre das JobCenter nicht zuständig.


Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:11

Das mit erwerbsfähig kann ich nicht sicher sagen. Aktuell wohl kaum, denn diese Streits nehmen ihn auch körperlich voll mit. Könnte in einer eigenen Wohnung auch besser werden ... Und Sonst? Sozialamt? Wie wären da die Regelungen? Muss er dann doch beim Papa wohnen bleiben?

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GutenTag2003  24.07.2024, 10:17
@Regina3

Solange die Erwerbsunfähigkeit nicht amtlich festgestellt wurde wäre das JobCenter zuständig.

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Regina3 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:16
@GutenTag2003

Also auch dann, wenn der Therapeut sagt, gerade könne er nicht oder maximal wenig arbeiten? Dann auch JobCenter?

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GutenTag2003  24.07.2024, 11:18
@Regina3

Die Entscheidung über Erwerbs(un)fähigkeit erfolgt - nur - durch einen Amtsarzt/Gutachter (des Rentenversicherungsträgers).

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