Umzug in eigene Wohnung - wie reagiert vermutlich das Jobcenter?
Ich frage für einen Freund:
Er (44) lebt zusammen mit seinem Vater (ich schätze Mitte 70) in einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung. Wirtschaftlich "arbeiten" die Beiden getrennt: Der Vater von seiner kleinen Rente, mein Freund bezieht 653 Euro Bürgergeld, das Amt zahlt die halbe Miete und die Krankenkasse.
Der Freund ist psychisch schon seit Jahren angeschlagen, hatte kürzlich 4 Monate Klinikaufenthalt/Psychotherapie. Nun hat die Therapie ihn sehr verändert, es kommt - so hat er es erzählt - täglich zu intensiven und langen Streits. Schon in der Klinik habe man ihm geraten, sich etwas Eigenes zu suchen.
Wie würde - vermutlich - das Jobcenter reagieren, wenn er dies probieren wollte?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DocPsychopath/1688294136337_nmmslarge__185_277_329_329_ae9d34d3e7b6ee32ba3be1224152edd0.webp?v=1688294136000)
Für den Umzug in seinem Land- oder Stadtkreis gilt:
Er kann die Kosten nicht willkürlich erhöhen. Für höhere Kosten muss der Umzug "erforderlich" sein. Nur dann muss das JC sie übernehmen.
Wenn er ohne Erforderlichkeit umzieht, werden nur die bisherigen Kosten übernommen, gleich wieviel die Wohnung wirklich kostet.
Wenn er in einen anderen Kreis zieht, werden die neuen Wohnkosten pauschal bis zu dortigen "Angemessenheit" übernommen, gleich ob der Umzug erforderlich ist oder nicht.
Die Erforderlichkeit des Umzuges ist z.B. dadurch gegeben, dass man obdachlos wird, ohne das selbst herbeigeführt zu haben. Wenn man z.B. von der anderen Seite gekündigt wird. Es wäre für ihn das Leichteste, wenn Vaddern ihn kündigen würde. Falls das vertraglich geht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke es steht ihm zu, eine eigene Wohnung zu beziehen. Man ist als SozialhilfeempfängerIn nicht dazu verpflichtet mit den Eltern zusammen zu wohnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Es sind derzeit 563 Euro und nicht 653 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt !
Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildet man im Haushalt der Eltern seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.
Es muss für eigenen angemessenen Wohnraum kein wichtiger Grund mehr vorliegen, so wie es bei unter 25 jährigen Kindern der Fall ist.
Er soll wenn weiterhin das Jobcenter für ihn zuständig ist, einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen, muss nicht einmal begründet werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oh - danke. Tippfehler. Du sagst also, eine eigene (kleine) Wohnung stehe im zu? Selbst wenn die das Amt deutlich mehr koste, als die Hälfte der bisherigen Miete? Großstadt, der alte Mietvertrag ist uralt, solche Preise gibt es schon lange nicht mehr ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Sicher kommt es darauf an wo man wohnt, für die Warmmiete die ich bei mir zahlen muss, würde ich in München mit Glück eine Bessenkammer bekommen.
Wie erklärt muss man sich eine angemessene Unterkunft selber suchen, also das Jobcenter gibt nur vor wie hoch die KDU - max.sein darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Wie würde - vermutlich - das Jobcenter reagieren, wenn er dies probieren wollte?
- Er ist über 25, er muss nicht mehr bei seinen Eltern wohnen
- Den Umzug müsste er selbst organisieren und finanzieren
- vor der Anmietung einer Wohnung, muss er sich die Zustimmung des JobCenters einholen.
- Ggf. wären Kosten für eine Erstausstattung zu klären.
Die Frage die zu klären wäre ist ob er erwerbsfähig ist. Wenn nicht, dann wäre das JobCenter nicht zuständig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das mit erwerbsfähig kann ich nicht sicher sagen. Aktuell wohl kaum, denn diese Streits nehmen ihn auch körperlich voll mit. Könnte in einer eigenen Wohnung auch besser werden ... Und Sonst? Sozialamt? Wie wären da die Regelungen? Muss er dann doch beim Papa wohnen bleiben?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Solange die Erwerbsunfähigkeit nicht amtlich festgestellt wurde wäre das JobCenter zuständig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also auch dann, wenn der Therapeut sagt, gerade könne er nicht oder maximal wenig arbeiten? Dann auch JobCenter?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Die Entscheidung über Erwerbs(un)fähigkeit erfolgt - nur - durch einen Amtsarzt/Gutachter (des Rentenversicherungsträgers).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Schau mal hier
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0210.html
Auch wenn ein Umzug das Amt deutlich mehr kosten würde?