Umziehen mit 18 welche Unterstützung kann ich beantragen?

7 Antworten

Für deinen Unterhalt sind deine Eltern zuständig. Sie sind der erste Ansprechpartner.

Zusätzlich hast du Anrecht auf das Kindergeld und ggf auch BAB.

Falls du missbraucht wurdest ( wie auch immer man jemanden Physisch nicht sexuell missbrauchen kann) solltest du Strafanzeige stellen.

Wenn er dich zuhause einsperrt, ebenfalls.


Rheinflip  03.09.2024, 11:51

Für Schüler evtl Bafög

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du gehst arbeiten, verdienst genügend geld und sparst. hast du genügend rücklagen für kaution, einzugsrenovierung, möbel etc dann kannst du ausziehen.

ansonsten kannst du dann ausziehen wenn du fertig bist mit ausbildung und wirtschaftlich selbständig. ämter zahlen dir nix

Eigentlich keine.

Entweder zahlen es deine Eltern oder du.


Rheinflip  03.09.2024, 10:42

Sachlich falsch

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Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung Dir gegenüber unterhaltspflichtig.


B1707  03.09.2024, 10:42

Das ohne Mittel gerichtlich durchzusetzen wird kein Zuckerschlecken.

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AngiedieSchlaue  03.09.2024, 10:45
@B1707

Nee, das dürfte klar sein.

Aber die Allgemeinheit ist nun mal bei angespannten Familienverhältnissen finanziell nicht zuständig.

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LouPing  03.09.2024, 11:04
@B1707

Hier gibt es klare gesetzliche Bestimmungen - den zustehenden Unterhalt einzuklagen ist gewiss nicht aufwändig.

Bieten die Elternkost und Logis daheim sind die allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet dem Nachwuchs eine Wohnung zu finanzieren.

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Unterhalt von Deinen Eltern.

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,da ich es zuhause nicht mehr aushalte

Warum hast Du Dir - in all den Jahren - keine Hilfe z.B. beim Jugendamt gesucht?