Zickige Eifersucht!?
Ich kenne das. Das war vor 55-60 Jahren: stinke faul zum Lernen; nur anderes im Kopf.
Ich habe gelernt und die Einsicht alles nachholen zu müssen.
Setz Dich auf den Allerwertesten und büffel!!! Es lohnt sich!!!!!
Diese kurze Zeit ist ein Klax!! Was sind schon 2-5 Jahre in einem Menschenleben!!
Ich habe es geschaft bis in Geschäftsführungen - das kannst Du auch, wenn du nur willst!
Du willst es! Zeig es Dir! Beweise es doch einfach!
Hallo, durch "nur Schauen" erfährst Du nichts. Wenns im Bauch kribbelt, das nicht mehr aufhört, kannst du nur eines machen : Sprech ihn an, lade ihn zum kaffe oder anders es. Es kann ja auch ein "MARS-Riegel" sein. (Nicht Anmache) Tipp: Bist Du noch nicht volljährig, dann solltest Du es Dir da genau überlegen. Lasst Euch Zeit mit dem ganz nahen, innigen Kontakt. Denkt an die Ausbildung. Alles andere kommt schon von alleine - gerade, wenn Dein Horizont etwas weiter zu ernennen ist........ Das alles kenne ich aus eigner Erfahrung......
Ja, solche Vermieter gibt es. Lass es darauf ankommen, mach eine Termin möglichst bald zur Schlüsselübergabe. Mängel muß er definieren, die noch zu machen sind. Ich vermute, es gibt keine Fotos von der Übernahme beim Einzug, die man zum Vergleich heranzioehen kann. Der Miterbund kann Dir sichelich helfen, auch enn es etwas kosten wird.
ad 1. Wenn Du waren kaufst, darfst Du diese auch verkaufen. Markenartikel sollte man bei zugelassenen händler kaufen oder die Genehmigunmg des Herstellers haben. a 2 s.h. 1 Ad 3 Bilder sind geistiges Eingentum vom Personen, die erst gefragt werden müssen. ad 4. Du schriebst : ein bisschen Geld dazu zu verdienen " Das ist gewerblich zum Gelderwerb. Das ist zu versteuern. Wie viel hngt vom Umfang ab. Kleingewerbe oder Großist!? Frage mal den Steuerberater.
Die Wahl des Rechtsanwaltes ist frei. Jeder Rechtsanwalt kann nach der ersten anhörung einen Fall annehmen oder ablehnen. Anders ist es bei Pflichtverteidigern. Die müssen!
Es ist doch egal, wie das Werkzeug als nicht benutzbar geworden ist. Wenn es sein Firmenwerkzeug gewesen wäre, hafetet er auch für neuen (Versicherungsschaden). Wenn er gluabt, es sei gestohlen worden, dann muß er es auch beweisen können, oder muß eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen. Hier in Deutschland ist es unüblich, daß Angestellte die Arbeitsmittel privat kaufen müssen. Der Arbeitgeber hat immer billiges Werkzeug, den Versschleiß zahlen andere. Demnächst müßt Ihr auch noch den Lohn mitbringen!?
Wenn eine Sache ordnungsgemäß und nicht zweckentfremdet eingesetzt wurde und diese dadurch (norlame Benutzung) defekt ist, die Garantie nicht abgelaufen ist, haftet der Verkäufer. der wiederum kann den Schaden beim Hersteller (Herstellergarantie) reklamieren. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Die Garantie ist nicht abgelaufen. Der Fehler, der durch normale zweckgebundenen Gebrauch enstanden ist, muß ersetzt werden. Eine Nachbesserung (Reparatur) kommt nicht in Frage, weil eine Reklamation bereits nachgebessert wurde. Ein zusatzlicher Garantieschaden zeugt von Qualitätsmangel. Du Hast Anspruch auf Rückwicklung (Geld gegen Defektes Teil) oder Umtausch.
Habe Gedult und vertrauen in dem Arbeitsamt. Die Ämter arbeiten etas langsamer, als andere Büros in der Industrie. Nimm diese Kurse zur Einbürgerung wahr, die man Dir anbietet. Damit zeigst Du Deinen Willen. Wenn Lebensmittel fehlen: geht mal mit den Einkommensbescheinigungen zum Sozialamt oder einer Tafel e.V. in Eurer Nähe.
Wenn der Verhandlungstemin verschoben wurde mußt Du zum neuen Termin erscheinen! Mich wundert nur, daß du einne Aussage als Zeugen machen mußtest - ohne eröffeneter Verhandlung. Ohne einen Kläger (Staatsanwalt bei Strafsachen) gibt es keine Verhandlung. Im allgemeinen vertreten die sich untereinander, daß keine Verhandlung verschoben werden muß. Wenn der Beklagte fehlt ist es ähnlich. s.h. auch Stafprozesordnung
Schicke eine Kopie per Einschreiben an 02 und poche auf diese Kündigung. Weiter solltest Du mit Anwalt drohen und kündige Deine Kostenvorlagen incl. Anwalt und Gerichtskosten einzuklagen an. Du hast einen befristeten Vertrag rechtskräftig abgeschlossen und auch schon die Bestätigung der Kündigung. Da können die sich nicht herausreden, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Der Erzieungsberechtige muß zahlen! Der hätte den Abbruch verhindern können (evtl. sogar bei einer anderen Praxis, die von dem 1. empfolen wurde. Nur reden muß man vorher! Die Kasse übernimmt dann nicht lt Vertrag! s.h. AGB
Guck in die AGB! oder frage bei Deinem Anbieter. Aber nur, wenn in Deiner neuen wohnung dieser Anbieter nicht liefern kann. Sonst läuft der Vertrag weiter. Warum sollte Dein jetziger Dich dann befreien?
Rechtlich bekommst Du den Lappen oder sollte ischreiben Kärtchen zurück. Richte es so ein, daß du ihn nicht an einem Feiertag oder Sa-Sonntag abholen möchtest. Tipp: Such Dir deine Urlaubszeit aus, wenn du ohnehin nicht fahren mußt.
Schwarzfahren ist erfüllt den Tatbestand einer Straftat!!
Ei EKG, EEG und Co werden die Körpereigenen Ströme gemessen, also nichts zufefügr. Dann wäre es eine Elektrotherapie!
Geh zu einem Spezialisten. Die schnelle Veränderung ist mit zu heftig. Allerdings kann auch die Durchblutung, gerade in der Pubertät, eineRolle spielen. Wenn der Augenazt nicht weiter weiß, las Dich zu einem Gefäßspezi überweisen. Mit RMT ist heute eine Durchblutunsstörung einfach nachzuweisen.
NEE: Durch zu wenig Trinken ist eine Immunschwäche nicht hervorgerufen oder verantwortlich. Immunschwächen sind durch andere Faktoren nachweisbar (leider nicht alle so einfach)
Geh zu einem Arzt. Es könnte durch die Schwellung ein Nerv oder der selber in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Kein üppige Abendessen, kein Alkohol usw. vor dem Schlafengehen ein Stck schwarze Schokolade und 1 Glas warme warme Milch. Licht aus und sich bewußt entspannen, Gliedmaß nach Gleidmaß: rechter Arm bewußt entspannen rechtes Bein...linkes Bein linker Arm, Agen Atmung... Nur an Dunkel -Swarz denken...