Umschulung über Jobcenter erhalte ich weiterhin Leistungsbezug?

4 Antworten

Wenn die Umschuldung über das Jobcenter läuft, solltest Du auch weiterhin darüber deine bisherigen Leistungen beziehen und zusätzlich sicher min.noch notwendige Fahrkosten die erstattet werden.

Wenn du eine Umschulung über das Jobcenter machst, erhältst du in der Regel weiterhin Leistungen vom Jobcenter, also Arbeitslosengeld II oder ähnliche Unterstützungen. Die Zahlungen kommen weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit und werden nicht von der Schule direkt überwiesen. Auf deinem Kontoauszug wird also voraussichtlich immer noch "Bundesagentur für Arbeit" oder ähnliches stehen, nicht der Name der Bildungseinrichtung.

Zusätzlich zu den normalen Leistungen übernimmt das Jobcenter häufig auch die Kosten für die Umschulung, wie z. B. Schulgebühren, Lernmaterialien und Fahrtkosten.

Grundsätzlich solltest Du weiterhin Bürgergeld erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Eigentlich schon, sicherheitshalber solltest du bei der Arbeitsagentur nachfragen.