Jobcenter stellt Zahlung ein. Einwohnermeldeamt zu spät?

7 Antworten

Weg vom Fenster ist niemand, aber du musst alles neu beantragen und das kann dauern. Wenn sie besonders stinkig sind, werden sie sich extra Zeit lassen.

Falls noch ein Bußgeldbescheid vorliegt, musst du diesen natürlich auch zahlen.

Das war nicht klug von dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Mitdirundmir12 
Beitragsersteller
 05.10.2020, 07:45

Hallo danke, das gibt mir ein bisschen Hoffnung. Ich weiß, ich könnte mich dafür selbst Ohrfeigen. Das Amt muss mir ja nicht mal lange aushelfen, nächstes Jahr zieht mein Freund in meine Region und dann wollen wir wegen dem Baby zusammen ziehen. Aber bis dahin muss ich ein Dach über dem Kopf haben. Danke für deine Antwort!

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Kugelflitz  05.10.2020, 07:52
@Mitdirundmir12

Du solltest allgemein mal dein Leben ordnen und auf die Reihe bekommen, deine Fragen lassen auf sehr viel Chaos schließen.

Du hast bald zwei Kinder, lebst vom Amt, bekommst nicht mal eine Ummeldung hin, bist dann noch zu feige dich rechtzeitig zu kümmern, und wartest, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Entschuldige bitte, dass ich so harsch bin, aber werd erwachsen und übernimm endlich Verantwortung.

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Wenn du deinen Pflichten nachkommst, dann steht dir bei Bedarf auch wieder ALG - 2 zu, also nicht lange warten, Nachweis der Anmeldung in Kopie einreichen, ggf.musst du nicht einmal einen neuen Antrag stellen, aber das sollte eigentlich aus deinem Aufhebungsbescheid ersichtlich sein bzw.im Schreiben wo man dir die vorläufige Einstellung deiner Leistungen angekündigt hat.

Da brauchst du dir nicht so viele Sorgen machen.

ALG II wird halt gezahlt, wenn die Anspruchsvorraussetzungen vorliegen. Diese sind natürlich an deine Wohnung bezogen, allein schon wegen der zu berücksichtigen Miete.

Wenn du umziehst, ohne dich umzumelden, entfällt die Anspruchsvoraussetzung deines bisherigen Bewilligungsbescheides.

Sobald diese aber wieder vorliegen, also wenn du dich umgemeldet hast, kannst du einen neuen Antrag stellen. Da nun wieder alles OK gibts dann auch wieder Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du in der Wohnung, in der Du lebst, gemeldet bist und wenn Dein Name am Briefkasten erkennbar ist, dann kannst Du jederzeit einen Antrag auf ALG 2 stellen.

Die Zahlungen wurden eingestellt

Wovon hast Du seitdem gelebt? Das wird das Jobcenter sich und vermutlich auch Dich fragen.


Mitdirundmir12 
Beitragsersteller
 05.10.2020, 07:49

Das Jobcenter hat die Zahlung am 21.09 eingestellt. Ich lebe von mir aus sehr sparsam und konnte mein Kind und mich bis jetzt vom Kindergeld, Unterhalt und dem Rest Geld vom Amt ernähren.

Das Amt weiß, dass ich die Wohnung besitze, sie zahlen ja die Miete dafür, allerdings wird mir vorgeworfen, dass ich die Wohnung nicht benutze, da ich beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet bin.

Ich frage mich nur, warum Sie nie einen Kontrollbesuch gestartet haben. Wo ich eingezogen bin, waren Sie auch 2x da.

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Agamemnon712  05.10.2020, 07:52
@Mitdirundmir12
Das Amt weiß, dass ich die Wohnung besitze, sie zahlen ja die Miete dafür,

Das eine hat nicht zwingend mit dem anderen zu tun.

allerdings wird mir vorgeworfen, dass ich die Wohnung nicht benutze, da ich beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet bin.

Kann ich nachvollziehen.

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Kugelflitz  05.10.2020, 07:53
@Mitdirundmir12

Das Amt hat besseres zu tun als jedem hinterherzudackeln, denn du willst etwas von denen und sie nicht von dir - und in diesem Fall sieht es nunmal wirklich so aus als würdest du die Wohnung nicht nutzen.

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Du solltest lernen Verantwortung zu übernehmen. Gerade wenn du jetzt schon das zweite Kidn bekommst und scheinbar kein Mann an deiner Seite ist der Unterhalt zahlt.

Du wirst bis auf weiteres vom Amt leben und deine Kidner auch. Umso wichtiger ist da natürlich eine gute Äzusammenarbeit und das Einhalten von Fristen.

Die Leistungen werden unmittelbar nach Vorlage der Bescheinigung wieder aufgenommen, da musst du dir keine Sorgen machen.