Wohnung an Mutter Untervermieten?
Hallo zusammen,
Ich, mein Mann und unser Kind wohnen in einer städtischen Sozialwohnung Gewofag. Nun vor kurzem ist mein Vater verstorben und meine Mutter war auch sehr schwach, lange auf Intensivstation. Wir haben die Wohnung meiner Eltern geräumt und gekündigt. Nun wohnt meine Mutter bei uns, da sie alleine nicht zurecht kommt.
Beim Meldeamt haben wir gefragt, die meinten, die brauchen von uns eine Wohnungsgeberbestätigung, die wir für meine Mutter ausstellen sollen.
Dürfen wir das? Obwohl wir keine Miete von meiner Mutter verlangen? Meldet das Meldeamt der Gewofag, die unsere Miete erhöhen kann?
Meine Mutter alleine wohnen zulassen, wäre keine Option. Auf die schnelle umzuziehen wird aufgrund der hohen Mietpreise auch kaum möglich sein.
So hab mit der Gewog gesprochen, musste nur ein Formular ausfüllen und uns wurde gesagt, dass die Nebenkosten max. 50€ angehoben werden. Alles super! Danke euch allen!
8 Antworten
Meldet das Meldeamt der Gewofag, die unsere Miete erhöhen kann?
Die Miete ist qm-bezogen und nicht von der Anzahl der Bewohner abhängig.
Anders sieht es bei dem Umlagen z.B. Müllentsorgung aus. Dort können personenbezogene Berechnungen eine Rolle spielen.
Es gelten die üblichen Regeln für allgemeine Mieterhöhungen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sozialwohnungsvermieter die Kopfzahl als Grund für eine Mieterhöhung nimmt.
Die Miete wird ja auch nicht verringert, sollte eine Person der Familie ausziehen.
Wenn deine Mutter nicht nur zu Besuch ist, sondern dauerhaft bei euch lebt, muss sie dort auch angemeldet werden. Ebenso sollte euer Vermieter Bescheid wissen. Unter den Voraussetzungen dürfte die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung kein Problem für euch sein.
Eine Wohnungsgeberbestätigung hat nichts mit einem Mietvertrag zu tun. Die muß der Vermieter ausstellen. Das deine Mutter bei euch wohnt mußt du dem Vermieter mitteilen.
Der Vermieter kann dir den Zuzug von Familienangehörigen nicht untersagen, wenn es zu keiner Überbelegung kommt.
Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber ausstellen.
Wohnungsgeber ist nicht zwingend Vermieter des Wohnungsnehmers bzw. Eigentümer des Wohnraums.
In der Regel akzeptieren Einwohnerämter aber nur vom Vermieter ausgestellte Bescheinigungen da ansonsten einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Im übrigen ist man rechtlich verpflichtet, einen Untermieter bzw eine dauerhaft einziehende Person beim Vermieter anzumelden.
Im übrigen ist man rechtlich verpflichtet, einen Untermieter bzw eine dauerhaft einziehende Person beim Vermieter anzumelden.
Das weiß ich und habe die/den FS auch darauf hingewiesen.
In der Regel akzeptieren Einwohnerämter aber nur vom Vermieter ausgestellte Bescheinigungen da ansonsten einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.
Leider wird der § 19 des Bundesmeldegesetzes von vielen Mitarbeitern von Meldebehörden falsch verstanden/ausgelegt.
Im besagten Paragrafen kommt die Begriffe Vermieter und Mieter nämlich nicht vor. Nur Wohnungsgeber und Wohnungnehmer.
Zudem steht dort das Wohnungsgeber die nicht Eigentümer des Wohnraums sind angeben müssen wer Eigentümer ist.
das ändert für den Fragesteller aber nichts an der Tatsache, dass man mit einem selbstgeschriebenen Zettel beim Amt nicht weit kommt (auch wenn es akzeptiert werden müsste). Daher mein Rat, es doch lieber über den Vermieter zu besorgen, um sich unnötige Rennerei und Diskussionen zu sparen.
Auch evtl. Verwandtschaft zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ist völlig irrelevant.
Davon abgesehen muß z. B. die Mutter der Tochter eine solche Bescheinigung ausstellen wenn die Tochter zu der Mutter ins eigene Haus zieht oder der Ehemann seiner Ehefrau.
Das die Wohnungsgeberbstätigung nur für Vermietung gilt ist ein großer Irrglaube.
Mit einem selbst geschriebenen Zettel natürlich nicht. Aber mit dem korrekt ausgefüllten Formular das man beim EMA bekommt.
Der Vermieter der/des FS kann der Mutter diese Bescheinigung gar nicht ausstellen. Denn er ist Momentan nicht Besitzer des Wohnraums. Kann also den Wohnraum nicht geben.
Wenn du deine Mutter der Vermietung nicht mitteilst, kannst du dafür angemahnt werden,
Alle anderen Mieter zahlen den Nebenkostenanteil für deine Mutter mit.
Und die hassen das und werden von sich aus den Vermieter informieren.
Diese Meinung trifft nicht zu. Nur für personenbezogene Betriebskosten wie Abfallgebühren, etwa 80€ p.a., könnte das zutreffen.
Diese Meinung trifft so hart zu, das kannst du dir gar nicht vorstellen.
Mach das mal.
Wohn in einem 8 Fam-Haus und lasse einen zuziehen und zähle die Tage, bis der Vermieter dich anruft.
Die Mieterpartei in der Sozialwohnung ist berechtigt, die Mutter in der Wohnuing aufzunehmen. Damit wird sie zur Wohnungsgeberin und die Mutter die Wohnungsnehmerin. Selbstverständlich muss der Vermieter sofort INFORMIERT werden. Die Hausbewohner als Mieter müssen da außen vor bleiben, haben kein Einspruchsrecht. Wenn sie den Vermieter über den Zuzug informiern, können sie davon nicht abgehalten werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung darfst Du ausstellen.
Der Wohnungsgesellschafft meldest Ihr den Zuzug einer Person. Das müsst Ihr machen.
Die Kaltmiete darf dadurch nicht erhöht werden.
Die Nebenkosten (Betriebskosten) werden wahrscheinlich etwas steigen. Zum Beispiel Müllgebühr, etc. (Logisch - alles was von der Personenzahl abhängig ist).
Das heißt, dass nur die Nebenkosten erhöht werden können? Aber die Miete an sich würde gleich bleiben? Das wäre super. Danke