Wohnung an Mutter Untervermieten?


27.11.2021, 15:40

So hab mit der Gewog gesprochen, musste nur ein Formular ausfüllen und uns wurde gesagt, dass die Nebenkosten max. 50€ angehoben werden. Alles super! Danke euch allen!

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Meldet das Meldeamt der Gewofag, die unsere Miete erhöhen kann?

Die Miete ist qm-bezogen und nicht von der Anzahl der Bewohner abhängig.

Anders sieht es bei dem Umlagen z.B. Müllentsorgung aus. Dort können personenbezogene Berechnungen eine Rolle spielen.


Gamzelim 
Beitragsersteller
 25.11.2021, 09:09

Das heißt, dass nur die Nebenkosten erhöht werden können? Aber die Miete an sich würde gleich bleiben? Das wäre super. Danke

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Wenn deine Mutter nicht nur zu Besuch ist, sondern dauerhaft bei euch lebt, muss sie dort auch angemeldet werden. Ebenso sollte euer Vermieter Bescheid wissen. Unter den Voraussetzungen dürfte die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung kein Problem für euch sein.

Eine Wohnungsgeberbestätigung hat nichts mit einem Mietvertrag zu tun. Die muß der Vermieter ausstellen. Das deine Mutter bei euch wohnt mußt du dem Vermieter mitteilen.

Der Vermieter kann dir den Zuzug von Familienangehörigen nicht untersagen, wenn es zu keiner Überbelegung kommt.


anitari  25.11.2021, 09:20

Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber ausstellen.

Wohnungsgeber ist nicht zwingend Vermieter des Wohnungsnehmers bzw. Eigentümer des Wohnraums.

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SlightlyAnnoyed  25.11.2021, 09:30
@anitari

In der Regel akzeptieren Einwohnerämter aber nur vom Vermieter ausgestellte Bescheinigungen da ansonsten einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Im übrigen ist man rechtlich verpflichtet, einen Untermieter bzw eine dauerhaft einziehende Person beim Vermieter anzumelden.

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maja0403  25.11.2021, 09:32
@anitari

Das Problem ist, dass die Ämter solche von Verwandten ausgestellten Bescheinigungen nicht anerkennen. Da kännte ja jeder irgendwas bescheinigen.

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anitari  25.11.2021, 09:35
@SlightlyAnnoyed
Im übrigen ist man rechtlich verpflichtet, einen Untermieter bzw eine dauerhaft einziehende Person beim Vermieter anzumelden.

Das weiß ich und habe die/den FS auch darauf hingewiesen.

In der Regel akzeptieren Einwohnerämter aber nur vom Vermieter ausgestellte Bescheinigungen da ansonsten einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.

Leider wird der § 19 des Bundesmeldegesetzes von vielen Mitarbeitern von Meldebehörden falsch verstanden/ausgelegt.

Im besagten Paragrafen kommt die Begriffe Vermieter und Mieter nämlich nicht vor. Nur Wohnungsgeber und Wohnungnehmer.

Zudem steht dort das Wohnungsgeber die nicht Eigentümer des Wohnraums sind angeben müssen wer Eigentümer ist.

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SlightlyAnnoyed  25.11.2021, 09:37
@anitari

das ändert für den Fragesteller aber nichts an der Tatsache, dass man mit einem selbstgeschriebenen Zettel beim Amt nicht weit kommt (auch wenn es akzeptiert werden müsste). Daher mein Rat, es doch lieber über den Vermieter zu besorgen, um sich unnötige Rennerei und Diskussionen zu sparen.

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anitari  25.11.2021, 09:41
@maja0403

Auch evtl. Verwandtschaft zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ist völlig irrelevant.

Davon abgesehen muß z. B. die Mutter der Tochter eine solche Bescheinigung ausstellen wenn die Tochter zu der Mutter ins eigene Haus zieht oder der Ehemann seiner Ehefrau.

Das die Wohnungsgeberbstätigung nur für Vermietung gilt ist ein großer Irrglaube.

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anitari  25.11.2021, 09:44
@SlightlyAnnoyed

Mit einem selbst geschriebenen Zettel natürlich nicht. Aber mit dem korrekt ausgefüllten Formular das man beim EMA bekommt.

Der Vermieter der/des FS kann der Mutter diese Bescheinigung gar nicht ausstellen. Denn er ist Momentan nicht Besitzer des Wohnraums. Kann also den Wohnraum nicht geben.

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Wenn du deine Mutter der Vermietung nicht mitteilst, kannst du dafür angemahnt werden,

Alle anderen Mieter zahlen den Nebenkostenanteil für deine Mutter mit.

Und die hassen das und werden von sich aus den Vermieter informieren.


Gerhart  25.11.2021, 10:34

Diese Meinung trifft nicht zu. Nur für personenbezogene Betriebskosten wie Abfallgebühren, etwa 80€ p.a., könnte das zutreffen.

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1000psEcoBoost  25.11.2021, 10:37
@Gerhart

Diese Meinung trifft so hart zu, das kannst du dir gar nicht vorstellen.

Mach das mal.

Wohn in einem 8 Fam-Haus und lasse einen zuziehen und zähle die Tage, bis der Vermieter dich anruft.

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Gerhart  25.11.2021, 11:04
@1000psEcoBoost

Die Mieterpartei in der Sozialwohnung ist berechtigt, die Mutter in der Wohnuing aufzunehmen. Damit wird sie zur Wohnungsgeberin und die Mutter die Wohnungsnehmerin. Selbstverständlich muss der Vermieter sofort INFORMIERT werden. Die Hausbewohner als Mieter müssen da außen vor bleiben, haben kein Einspruchsrecht. Wenn sie den Vermieter über den Zuzug informiern, können sie davon nicht abgehalten werden.

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Die Wohnungsgeberbestätigung darfst Du ausstellen.

Der Wohnungsgesellschafft meldest Ihr den Zuzug einer Person. Das müsst Ihr machen.

Die Kaltmiete darf dadurch nicht erhöht werden.

Die Nebenkosten (Betriebskosten) werden wahrscheinlich etwas steigen. Zum Beispiel Müllgebühr, etc. (Logisch - alles was von der Personenzahl abhängig ist).

Woher ich das weiß:Hobby