Überzahlung Jobcenter?

4 Antworten

Ich nehme an dass das Jobcenter die Rente deines Vaters, welche seinen Bedarf übersteigt nicht auf den Bedarf deiner Mutter bzw.euch angerechnet wurde oder nicht vollständig.

Im Schreiben zur Anhörung muss es auch eine entsprechende Erklärung über die Rückforderung geben, wenn ihr diese nicht versteht, solltet ihr die Rückforderung von einer kostenlosen Sozialberatung prüfen lassen, findet man im Regelfall in jeder Stadt.

Es sollte eigentlich auch im Schreiben stehen, dass man sich dazu äußern kann aber nicht muss, also den Anhörungsbogen nicht zwingend ausgefüllt ans Jobcenter zurück schicken muss.

Macht man das nicht, wird nach Aktenlage entschieden.

Hallo Buhbuhbuhs!

Warum fälschlicherweise?
Wenn ein Ehepartner Geld verdient/bekommt oder anderweitig Einkommen hat,
der andere Partner ALG-II/Hartz-IV/Bürgergeld bezieht, dann wird das logischerweise geprüft, berücksichtigt und bei Bedarf dementsprechend angerechnet. Ob der Vater nun eine Rente bekommt oder arbeitet, ist dem Jobcenter respektive dem Gesetzgeber egal.

Und ja, wenn es eine Anhörung wegen "Überzahlung" gibt, dann wird es wohl so sein. Online kann man das ja durchrechnen. Zudem wird Deine Mutter einen Bescheid erhalten haben. Dort ist ja alles aufgelistet. Im Bescheid würde schon das zu berücksichtigende Einkommen des Vaters erkennbar sein. Außer, es wurden nicht alle Angaben "korrekt" gemacht. Klärt das einfach.

Man muss es nicht verstehen. Man kann sich informieren und die Gesetze durchlesen. Auch wenn man Laie ist, gibt es sehr viele Quellen/Websites, die das vereinfacht erklären und Beispiele geben. Ferner kann man sich beraten lassen oder Hilfe holen. Alles gut.

Zudem ist es ja nicht Deine Aufgabe. Natürlich kann man sich innerhalb der Familie gegenseitig helfen, informieren und beratend zur Seite stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"wir" gar nicht, sondern der Vater.

Wenn er die Rückforderung nicht versteht bzw. anzweifelt, sollte er sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Geht mit den Briefen irgendwo zu einer Rechtsberatung die sich mit Jobcenter Sachen auskennen, es kommt schon mal vor das die Leute beim Jobcenter einen gern mal übern Tisch ziehen möchten.