Übergang Rangierfahrt in Zugfahrt?
Folgende Situation: ich komme mit meiner Lok und Wagenzug im Bf an und muss Kopf machen, sprich die Lok zur anderen Seite der Fahrzeuggruppe rangieren. Man beginnt die Rangierfahrt und ist schlussendlich am anderen Ende des Wagenzugs. Dann natürlich Zug vorbereiten usw. und Zugvorbereitungsmeldung abgeben. Wenn das Asig einen Fahrtbegriff zeigt und die Abfahrtszeit erreicht ist, fährt man doch als Zugfahrt mit einer Zugnummer los und nicht als Rangierfahrt? Das heißt: ich verkehre nicht als Rangierfahrt bis die Spitze am Hauptsignal vorbei ist, oder?
3 Antworten
Hallo
Ein auf frei stehendes Hauptsignal gilt nur für eine Zugfahrt und nicht für eine Rangierfahrt
Gruß HobbyTfz
Wenn Du im Bahnhof ankommst und abkoppelst, um mit der Lok auf dem Nachbargleis drum herum zu fahren, bist Du eine Rangierfahrt. Die beginnt in dem Du den Auftrag und die Freigabe zur Rangierfahrt bekommst. Ein HV- Ausfahrsignal mit Gleissperrsignal, es können Form oder Lichtsignale aufgestellt sein, zeigt in dem Fall die Kombination HP 0 und SH 1 an. Es ist also 1 rotes Licht oder 1 horizontaler Signalflügel zu sehen und 1 weißes Licht oder eine runde, weiße Scheibe mit nach rechts steigenden schwarzen Balken. Das weiße Licht zeigt das SH 1 an. Es darf über das Abschluss-Signal hinaus bis maximal zur RA 10- Tafel rangiert werden.
Zeigt das Abschluss- (Ausfahrsignal) HP 1, als 1 grünes und eventuell ein gelbes Licht oder das Flügelsignal 1 oder 2 nach rechts steigende Flügel, ist eine Zugfahrt freigegeben. Das gelbe Licht (unterer Flügel) weist den Triebfahrzeugführer an, die Zugfahrt mit reduzierter Geschwindigkeit anzugehen. Es gilt, was im Bichfahrplan steht ( meist 40 km/h) oder, was mit einem ZS (Geschwindigkeitsanzeiger) angezeigt wird. Dies dient dem Schutz von Weichen, die über die Abzweigenden Gleise befahren werden und gilt bis zum nächsten Hauptsignal. Dies muss vom Zugende passiert worden sein. Es gibt aber auch Ausnahmen ab wann beschleunigt werden darf. Die sind wieder im Buchfahrplan zu finden, der in gedruckter oder moderner in elektronischer Form vorliegen muss. Für Deine Zugfahrt muss vor der Abfahrt noch das Abfahrt-Auftragssignal händisch oder vom Bahnsteigpersonal bzw. Zugbegleitpersonal mit einer Schaltbox auf dem Bahnsteig erteilt werden.
Das ist mir schon alles klar. Nur war ich verwirrt wegen dem einen Satz in der Fahrdienstvorschrift, dass die Zugfahrt erst mit Vorbeifahrt der Spitze beginnt. Eigentlich hätte ich es wissen müssen.
Ja, das ist dann ja eine Ausfahrt aus einem Hauptgleis wie nach jedem anderen Halt in einem Bahnhof. Was anderes wäre es, wenn du die Rangierabteilung in der gleichen Richtung, wie später die Ausfahrt erfolgen soll, bereitstellst und du beim Zufahren auf das Ausfahrsignal bereits einen Fahrtbegriff erhälst.
Ja, aber ist ja darauf bezogen, dass der Zug als Rangierfahrt ankommt und damit sich schon ohne Halt auf das Signal zubewegt. Du machst aber ja noch einen Führerstandswechsel und damit einen Halt in dem Hauptgleis.
So ist es. Hätte es wissen müssen. Der Satz in der 408 hat mich verwirrt, wo drin steht, dass die Zugfahrt erst mit der Vorbeifahrt der Spitze am Hauptsignal beginnt.