Teilzeit Arbeiten und Kindergeld/Unterhalt bekommen?

4 Antworten

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Einen Unterhaltsanspruch sehe ich hier nicht. Wenn du in Teilzeit arbeiten gehst, dann wirst du derzeit ja nicht in einer Ausbildung sein. Denen Bedarf kannst du somit selbst decken.

Kindergeld:

suchst du denn einen Ausbildungsplatz oder wartest du auf einen Ausbildungsplatz?

Dann sollen deine Eltern es der Kindergeldkasse melden und ggf. einen bereits vorhandenen Ausbildungsvertrag vorlegen bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung.

Nachtrag: übrigens hat deine Mutter ab deiner Volljährigkeit eh keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt. DU musst dich ab der Volljährigkeit selbst um denen Bedarf kümmern und der Anspruch richtet sich dann gegen BEIDE Elternteile. Also solltest du wieder unterhaltsberechtigt sein und unter 21, dann geh zum Jugendamt, da hilft man dir bei der Berechnung und schreibt deine Eltern an, damit die ihre Einkommensunterlagen vorlegen.

Ansonsten:

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

Wenn du ein Studium aufnehmen willst, dann wäre vorrangig BAföG zu beantragen.

Bei einer Ausbildung müsste dann der Anspruch gegen die Eltern geprüft werden. Bei einer schulischen Ausbildung wäre wieder BAföG zu beantragen und dann ggf. wenn noch Bedarf besteht, Unterhaltsansprüche nach BGB.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

isomatte  26.08.2024, 14:48

Arbeitssuchend unter 21 in Bezug auf Kindergeldanspruch ist zwar korrekt, dann darf das Kind aber max.bis zur Minijobgrenze verdienen, weil darüber hinaus es nicht mehr als arbeitslos zählen würde.

Wenn Du in keiner Ausbildung oder Studium bist und auch nicht ernsthaft auf der Suche bist und im besten Fall z.B.bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet bist, besteht unter deinen genannten Umständen derzeit kein Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt.

Nein, du hast keinen Anspruch darauf, da du über 18 bist.

Du bekommst nur Kindergeld über 18 wenn du eine Ausbildung/Studium machst oder dich aktiv um einen Platz bemühst oder in einer Übergangszeit (max. 4 Monate bist).

Gleiches gilt für Unterhalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Erzieherin

deine Mutter, deine Mutter, .. es geht doch um dich .. sollst du ihr Geld in den Haushalt "spülen" .. (?!) verplemper nicht deine Zeit und mach eine Ausbildung, damit ihr von dem ganzen sozialkrempel loskommt . erwachsene bürgeldempfänger gibt es schon genug