Radfahrer rechts vor links missachtet wer haftet?


02.08.2024, 11:17

Die Radfahrerin kam von mir aus links, ich hatte also theoretisch recht

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

selbst wenn die Regelverletzung auf den ersten Blick nur von der Radfahrerin ausging, hast du in jedem Fall eine Teilschuld zu erwarten, welche sich aus folgenden Punkten ergibt:

1. Allein durch das Fahren eines Kraftfahrzeuges stellst du eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, weil das Fahrzeug, besonders bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern, einen großen Schaden anrichten kann. Du hast dich trotz dieser Gefahr dazu entschlossen, das Fahrzeug zu führen. Das nennt sich Betriebsgefahr.

2. Ein Gericht kann argumentieren, dass du deine allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO missachtet hast. Du hättest ausreichend vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und in alle Richtungen beobachten müssen, da auch mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist. Nötigenfalls musst du auf deine Vorfahrt verzichten, um einen Unfall zu vermeiden.

Das ist schwierig. Du kennst Versicherungen, die jedem gern eine Teilschuld in die Schuhe schieben wollen, wo das geht jedenfalls, damit sie um die Bezahlung rumkommen. Ansonsten kam sie von rechts. Und wenn da nichts geregelt per Schild war, oder Ampel, würde ich meinen Ball sehr sehr flach halten.

Sonst bist du der Böswatz und dann wird's teuer.


Benutzer0928 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 11:11

also nicht sie kam von rechts, sondern ich, sie kam von links und fuhr einfach weiter

Khashogg  02.08.2024, 11:17
@Benutzer0928

Danke, da bin ich ja beruhigt. Frage: Habe ich das aus dem Text überlesen?

Benutzer0928 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 11:20
@Khashogg

Ich denke schon weil sie schrieben: „Ansonsten kam sie von rechts“, was aussagt dass sie meine Frage so verstanden hatten als käme die Radfahrerin von rechts

Khashogg  02.08.2024, 11:24
@Benutzer0928

Okay, wenigstens kam sie von links. Schuldhaft mit nem Radfahrer Crash wäre ja auch sehr unfein.

Das ist eine schwierige Situation mit einem problematischen Verlauf. Da du nichts zum Schaden schreibst, ist er wohl zu vernachlässigen und der Nervenkrieg mit einer Radfahrerin und ihrer Versicherung wird sich nicht lohnen. Dass Radfahrer gerne zu schnell an Kreuzungen und Einmündungen sind, ist leider eine bekannte Tatsache (bei mir) und ich sah auch schon so manchen, der selbst bei roter Ampel ungebremst und ohne Einsicht in die anderen Straßen mit hoher Geschwindigkeit weiterfuhr statt an der Ampel zu halten.


Benutzer0928 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 11:25

Der Schaden ist nicht klein, ich hab eine Loch in der Stoßstange, aber mein Auto ist alt und ich mich sowieso nach einem neuen umschauen will, doch dieses Loch in meiner Stoßstange drückt den verkaufswert welchen ich schon gerne bezahlt bekommen hätte