Teilschul bei Unfall durch Blitzer?


22.12.2024, 12:26

Und Kommentare mit man kann ja so schnell fahren wie erlaubt könnt ihr auch ja gerne sparen das ist nicht der Inhalt der frage

10 Antworten

Mal angenommen, jemand sieht wie der Vordermann geblitzt wird und bremst darauf hin stark ab und dadurch entsteht ein Auffahrunfall.

Dann hat dieser Jemand eine starke Bremsung gemacht, ohne dass es irgendeine Gefahr gegeben hätte, die dieses Bremsmanöver notwendig gemacht hätte.

Warum hat dann der der den Blitzer aufgestellt hat keine Teilschuld

Weil er den fließenden Verkehr nicht gefährdet und damit nicht zu starken Bremsmanövern zwingt.

weil man sich ja in der Theorie denken kann das viele stark abbremsen wenn sie einen Blitzer sehen.

Die Vorschriftenwerke und rechtliche Rahmenbedingungen basieren darauf, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Und der Umstand, dass sich jemand eine Vorschrift missachtet, bedeutet nicht dass er auch alle anderen Vorschriften missachten würde.

Es gibt keine Gefahr, also darf nicht stark gebremst werden. Fertig.

Wenn ein Autofahrer trotzdem stark bremst, weil ihm spontan einfällt dass es ihm doch kein Bußgeld wert ist, einige Sekunden schneller anzukommen, ist seine freie Entscheidung... Gegen die Vorschriften. Dafür kann derjenige, der den Blitzer aufstellt, nichts.

Wenn ich mit dem Fahrrad ohne licht fahr und deswegen erst spät gesehen werde und deshalb ein Unfall zu Stande kommt habe ich ja auch eine Teilschuld weil mit Vernunft hätte man ja drauf kommen können, dass das Gefährlich ist.

Der Vergleich passt nicht: Du fährst dabei ja offenbar mit deinem unbeleuchteten Fahrrad auf die Straße und löst damit eine Gefahr aus. Der Blitzer wird nicht auf die Straße gestellt...

Wenn du ein passendes Beispiel haben willst: Stelle dich als unbeleuchteter Radfahrer neben die Straße, d.h. die Autofahrer können einfach weiterfahren und ihn ignorieren... aber einer latscht trotzdem voll auf die Bremse.

Der, der den Blitzer aufstellt*, trägt keine Teilschuld, weil er niemanden zwingt, zu schnell zu fahren, und deshalb eine Notbremsung einleitet.

*) er darf aber mit seinem Blitzer keine Gefahrenstelle für andere sein.

Kleine Geschichte dazu: Ich fuhr gegen 23:00 von meinem Dienst nach Hause. An einer abschüssigen Straße stand ein Blitzer der Stadt auf einem Fahrradweg, unbeleuchtet und quasi unsichtbar. Ich hielt an, und sagte dem Fahrer, dass ich, wenn er nicht augenblicklich die Gefahrenstelle für Radfahrer beseitigt, die Polizei rufe. Er packte seinen Krempel zusammen und fuhr weg.

Wer stark abbremsen muss, wenn er einen Blitzer sieht, war vorher eindeutig zu schnell. Wer mit einer korrekten Geschwindigkeit fährt, muss bei einem Blitzer nicht bremsen, schon gar nicht stark. Man ist also selbst schuld, wenn man durch das starke Bremsen einen Auffahrunfall verursacht. Auch wenn du das nicht hören willst.

Und das Beispiel mit dem Fahrrad kann man beim besten Willen nicht damit vergleichen.


zepatron069 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 12:49

🤓

Weil Blitzer in Deutschland zulässig sind und derjenige abbremst, der viel zu schnell fährt.

In deinem Beispiel wäre es eher so, dass du den Lichthersteller mit in Haftung nehmen willst, nur weil du das Licht nicht dran hattest.
Das macht keinen Sinn.

Blitzer sind zulässig -> daher natürlich keine Mitschuld.
Ohne Licht bei Dunkelheit fahren ist unzulässig -> daher natürlich Mitschuld.


zepatron069 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 12:53

das ein Blitzer zulässig ist weiß ich selber da hast du meine Frage anscheinend nicht so ganz verstanden und das Beispiel mit dem Fahrrad nichts zu tun mit dem Lichthersteller sondern viel mehr damit, dass man das Risiko bewusst eingegangen ist obwohl man wusste das es gefährlich ist, was einen für eine Teilschuld Qualifiziert. Das ist ja zumindest in diesem Beispiel beim Blitzer recht ähnlich ist

HfPol110  22.12.2024, 12:55
@zepatron069

Nee eigentlich nicht. Denn ich musst noch nie stark abbremsen, weil ich einen Blitzer gesehen habe.
Es ist also keine grundsätzlich Gefahrenstelle bzw. Gefahrensituation, sondern eben nur für Verkehrsraudis.

Demnach müsste ja auch das Einsatzhorn auf Einsatzfahrzeugen verboten werden, weil davon kann man sich ja erschrecken.
Oder Polizisten dürfen keine Pistolen mehr mitführen, denn vom Schuss kann sich ja jemand erschrecken.

Das macht keinen Sinn.

Wer sich an alle Verkehrsregeln hält, wird weder geblitzt noch fährt er auf.

Rechtlich ist eine Vollbremsung am Blitzer eine unnötige Bremsung, hier hat der Bremsende (mindestens eine Teil-) Schuld.


zepatron069 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 23:21

War nicht die Frage