Können die demokratischen Grundprinzipien Mehrheitsentscheidung und Minderheitenschutz nebeneinander bestehen oder schließen sie sich gegenseitig aus?

3 Antworten

Du vermengst hier zwei Dinge, die nicht zusammengehören: Demokratische Mehrheitsentscheidungen beziehen sich auf eine demokratische Willensbildung, Minderheitenschutz dagegen ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, bei dem es um den Schutz gesellschaftlicher Gruppen, etwa ethnischer Minderheiten, geht.

Mit dieser Gleichsetzung suggerierst Du, daß eine demokratische Entscheidung entlang gesellschaftlicher Bruchlinien gezogen wird, was zwar de facto in inhomogenen Gesellschaften unumgänglich ist, aber nicht im Sinne der Demokratie ist. Das Prinzip der Demokratie besteht darin, allen relevanten Meinungen und Ansichten gleichermaßen die Möglichkeit der Verbreitung zu bieten, so daß auch Wechsel der Mehrheitsmeinungen stattfinden könnnen ohne demografische Umwälzungen.

Warum sollte sich das gegenseitig ausschließen?

Ich würde sogar meinen, sie bedingen sich gegenseitig.

Ansonsten könnte ja z.B. die Mehrheit der Bevölkerung beschließen irgendwelche Minderheiten einach umzubringen oder sowas.

Was sollte ein solcher Zustand dann noch mit Demokratie zu tun haben?


Borddoktor  02.06.2021, 16:48

Sry aber das hat nichts mit Minderheitenschutz zu tun.

Persönlichkeitsrechte sind im GG universell und beziehen sich nicht auf Gruppen. Das Recht auf bspw körperliche Unversehrtheit zählt zu diesen Grundrechten.

Das Beispiel mit dem Töten von Minderheiten ist ein sehr schlechter Vergleich, denn solange diese Entscheidung aufgrund eines Mehrheitswillen getroffen wurde, ist es nach wie vor ein demokratischer Prozess. Der Begriff Demokratie bedeutet nur die Entscheidungsfindung durch die Mehrheit der Einwohner, mit Grundrechten hat das nichts zu tun.

So gesehen sind es zwei Paar Schuhe. Einerseits Demokratie und andererseits Minderheitenschutz. Beides kann man nicht aufeinander beziehen, da es zwei separate Instanzen sind.

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verreisterNutzer  02.06.2021, 16:55
@Borddoktor
Persönlichkeitsrechte sind im GG universell und beziehen sich nicht auf Gruppen

Wenn es aber keinen Minderheitenschutz gäbe, gäbe es auch keine Rechtfertigung für die Ewigkeitsklausel des GG, denn die geht maßgeblich auf Überlegungen des Minderheitenschutzes zurück.

Und das bedeutet, dass eine Mehrheit am Grundgesetz willkürlich Änderungen vornehmen könnte und dann könnte z.B. aus dem Satz "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben" der Satz "Jeder Deutsche hat ein Recht auf Leben" werden.

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Mehrheitsentscheidungen und Minderheitenschutz sind absolut miteinander vereinbar, da sie nichts mit einander zu tun haben.

Mehrheitsentscheidungen sind eine From der Demokratie, „Minderheitenschutz“ ist eigentlich kein Schutz von Minderheiten, sondern ein Schutz von universellen Grundrechten.

Also eigentlich zwei komplett verschiedene Paar Schuhe…