Taschengeldparagraph:Definition

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Das heißt, wenn Dir Deine Eltern oder ein Angehöriger mit Zustimmung Deiner Eltern Geld geben und sagen "mach damit was Du willst", dann kannst Du auch machen was Du willst. Und wenn Du davon etwas kaufst ist der Kaufvertrag auch gültig wenn Du erst 7, 8 oder 10 bist. Deine Eltern können dann hinterher nicht kommen und sagen "so war das nicht gemeint, eine Hose hättest Du ja kaufen können, aber kein Computerspiel". Sie können den Kaufvertrag dann nicht mehr rückgängig machen nur weil Ihnen nicht gefällt was Du gekauft hast.

Klar?


Bombelafleur 
Beitragsersteller
 29.05.2010, 14:00

viel dank :) alles klaro

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Reiswaffel87  29.05.2010, 14:21

Zu erwähnen ist aber auch noch, dass das nicht alle beträge umfasst, sondern nur solche, die taschengeldüblich sind. Ein teurer Elektronikartikel wird also wohl nichte rfasst sein. Außerdem ist auch das "bewirkt hat" von Bedeutung. Erst wenn man den kompletten Preis gezahlt hat, ist der Vertrag auch wirksam bewirkt.

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Heisst, dass Dinge über einen geringen Betrag automatisch die Zustimmung haben, da dem Kind ja das Taschengeld zu freien Verfügung überlassen wurde, somit die Erziehungsberechtigten schon im Vorfeld ihre Einwilligung erklärt haben in etwa.

Auf keinen Fall darf das Kind nichts auf Raten(Kredit) kaufen, da dies ja nicht durch die augenblicklichen, genehmigten Mittel abgedeckt wird.

Eigentlich ist alles wichtige von dir ja zitiert. Was verstehst Du da nicht?

Das ist so. Wer älter als 7 Jahre ist, kann in Höhe des normal durchschnittlichen Taschengeldes einkaufen, ohne dass die Eltern dazu ja sagen müssen. Auch der einkauf von süßigkeiten ist ein Vertrag, weil Angebot (Süßigkeiten) und Annahme (ja, die kaufe ich) ein Vertrag ist. Verträge die über ein bestimmtes Maß hinausgehen, also das Taschengeld übersteigen, oder über einen längeren Zeitraum gehen ( Vereinsmitgliedschaften in einem Fitnesscenter z.B.), darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren NICHT ohne erlaubnis der eltern abschließen. Ebenso keine "Ratengeschäfte". Alles dies regelt der Parqagraph 110 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Was als Taschengeld gilt, ist aber in der Höhe (gesonderte Rechtsprechung!) lediglich für Heimkinder gesetzlich geregelt. Im Gesetz werden , je nach Altersgruppe, unterschiedliche Höhen des Taschengeldes genannt, die jedoch für kinder und Jugendliche, die bei ihren eltern leben, nur "Empfehlungen" und keine Rechte darstellen. Liebe Grüße, Chiliheadz.

Wenn ein Kind das mindestens 7 Jahre alt ist etwas kauft, das es von seinem Taschengeld bezahlen kann darf es das erst einmal ohne die Zustimmung seiner Eltern. Über sein Taschengeld kann jedes Kind selbst bestimmen. Eine Anmerkung von mir: Deshalb kann es trotzdem keine Sachen wie Alkohol, Waffen oder Zigaretten kaufen, denn das darf ihnen niemand verkaufen, selbst wenn das Kind es bezahlen könnte.