Darf man als Minderjähriger z.B. ein Mofa von seinem Taschengeld kaufen?
In Wirtschaft haben wir gerade das Thema (beschränkte) Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit.
Da haben wir gelernt, dass Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind, sie brauchen also die Einverständnis ihrer Erzihungsberechtigten, wenn sie eine größere Anschaffung machen wollen.
Aber wir haben auch gelernt, dass Minderjährige laut Paragraph 110 auch ohne Einwilligung eines rechtlichen Vertreters mit Mitteln, die ihnen von ihren Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung gestellt wurden, größere Kaufverträge abschließen dürfen.
Darf man jetzt mit 16 ein Mofa kaufen, wenn man es mit Geld bezahlt, das man sich angespart hat?
3 Antworten
Aber wir haben auch gelernt, dass Minderjährige laut Paragraph 110
Der sogeannte Taschengeldparagraph
auch ohne Einwilligung eines rechtlichen Vertreters mit Mitteln, die ihnen von ihren Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung gestellt wurden, größere Kaufverträge abschließen dürfen.
Nein, nicht größere.
Aber immerhin etwas.
In der Rechtssprechung geht man davon aus, dass Verträge in etwa der Höhe eines allgemein üblichen monatlichen Taschengeldes von Minderjährigen wirksam angeschlossen werden können - wenn sich zudem daraus keine weiteren wiederkehrenden Verpflichtungen ergeben (z.B. einen Handyvertrag, auch wenn der im Monat billiger sein kann, durch die monatliche Wiederehr ist der dennoch schwebend unwirksam).
Ein Mofa, auch wenn der Jugendliche sich das angespart hat, liegt weit drüber.
Und auch wenn der Gute 5000 Euro im Monat Taschengeld bekommt, geht das nicht.
Nein, ein solcher Kauf wäre nicht vom § 110 BGB gedeckt. Die liegt vor allem daran, dass mit dem Kauf des Mofas im Falle seines Betriebes weitere erhebliche Kosten auf den Minderjährigen zukommen und so das gesamte Geschäft nicht von dem vorweggenommenen Einverständnis der Eltern umfasst ist.
Wenn die Eltern zustimmen, ja. Sonst ist der Kaufvertrag nicht wirksam
Unsinn. Eine solche Rechtssprechung existiert nicht. Das Gesetz gibt die auch gar nicht her.