Surface Pro 9 ist kapput nach 6 Monaten(bei Saturn gekauft)?
Ich hab am 11.12.23 bei Saturn ein Microsoft Surface Pro 9 gekauft. Ich hab mir eine damals sogar noch eine extra Garantie für 100€ gekaut.
Beim Surface ist seit den letzten 2 Monaten der Bildschirm oft eingefroren oder er ist überhitzt und hatte einen Blackscreen.
Seit gestern startet mein Microsoft Surface Pro 9 nicht mehr. Es kommt nicht über dieses Windows logo hinaus.
Ich hab das Gerät zu Saturn gebracht und Sie sagten, dass Sie die Gerwährleistungspflicht beim Hersteller nicht beim Händler liegt. Sie würden mir kein neues Gerät geben. Sie können es zur Reparatur für 8 Wochen einschicken ohne Leihgerät.
Ich solle beim Hersteller mal nachfragen.
Das ist doch nicht rechtens oder?
Hat jemand Erfahrungen mit Saturn und was würdet ihr an meiner Stelle machen
Update zum 12.07. war bei der Reparatur und funktioniert immer noch nicht...
3 Antworten
Sie würden mir kein neues Gerät geben. Sie können es zur Reparatur für 8 Wochen einschicken ohne Leihgerät.
Der Händler muß das Gerät nicht austauschen.
Klingt für mich alles "rechtens".
Ich hab das Gerät zu Saturn gebracht und Sie sagten, dass Sie die Gerwährleistungspflicht beim Hersteller nicht beim Händler liegt
Das ist völliger Quatsch - Die Gewährleistungspflicht liegt beim Verkäufer und nicht beim Hersteller. Eine etwaige Garantie liegt beim Hersteller.
Da vertauschen juristische Laien die Tatsachen im Sinne ihres Arbeitgebers.
Rechtlicher Unsinn, was die erzählen. Microsoft interessiert hier überhaupt nicht (und auch nicht, was SATURN gegen den Hersteller unternehmen könnte). Das Argument musst Du Dir nicht mal anhören.
Du hast das Surface Pro 9 bei Saturn gekauft und dort bezahlt. Nach § 477 BGB (Beweislastumkehr) müsste Saturn Dir nun beweisen, dass die verkaufte Ware beim Verkauf nicht bereits defekt war, da seit dem Verkauf noch kein ganzes Jahr vergangen ist. Das kann Saturn nicht und bestreitet den Mangel offensichtlich auch nicht. Und daher steht Dir nach § 439 BGB - Nacherfüllung zu und nach Absatz 1 gilt, dass Du eine Wahl hast, wie SATURN "nacherfüllen" soll, denn da steht:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Alles andere ist hier als Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen, zu werten.
dass Sie die Gerwährleistungspflicht beim Hersteller nicht beim Händler liegt
FALSCH, genau dafür ist der Händler zuständig. die Garantie liegt beim Hersteller
du hast eine zusätzliche Garantie gekauft - in der Police steht alles drin
die haben ein Reparaturanspruch
(Es hieß die zusätzliche Garantie gilt erst nach 1 Jahr. )
Also meinst du ich MUSS es 8 Wochen zur reperatur schicken, weil sie es so möchten?
Müssen nicht, aber Anspruch auf einen Gerätetaisch hast Du nicht.
Es hieß sie müssen es ja dann Microsoft beweisen das der Fehler in der Vergangenheit schon öfter passiert ist