Parkscheibe über Parkausweis?
Hallo,
ich habe heute ein Knöllchen mit 10€ Verwarngeld bekommen weil mein Bewohnerausweis nicht lesbar war, da eine Parkscheibe drauf lag. Kann man da Widerspruch einlegen?
LG und danke im Vorraus!
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht
2. Die Ausnahme gilt nur, soweit der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
Widerspruch kannst du natürlich einlegen, aber da du ihn kaum nachvollziehbar begründen kannst, wird das nichts bringen. Durch die darauf liegende Parkscheibe war der Parkausweis ja nun mal nicht gut lesbar.
Bedenke: das Verwarngeld beträgt 10€.
Wenn du dagegen vorgehst, kommen noch 28,50€ Verfahrenskosten dazu.
Wenn es auch noch vor Gericht geht, sind es mindestens 57€ Verfahrenskosten.
Und die Chancen auf Erfolg liegen quasi bei Null.
...dürfte keine Chance haben. Der Bewohnerausweis muß d e u t l i c h
einsehbar daliegen ! War er aber nicht !