Studieren mit Vorstrafe?

7 Antworten

Das Studieren selbst ist unkritisch, eine Anstellung zu finden dagegen schon. In der Regel wirst du ein Führungszeugnis brauchen, vermutlich sogar ein "erweitertes Führungszeugnis". Urteile haben unterschiedliche Verjährungsfristen auf dem Führungszeugnis:

https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/eintrag-im-fuehrungszeugnis-wann-wird-er-geloescht/

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument98504

Bei der Zulassung ist das wahrscheinlich noch kein Problem.In manchen Bundesländern wird für die Praktika allerdings ein Führungszeugnis benötigt und spätestens dann könnte es zu Probleme kommen.

das wird ja irgendwann wieder gelöscht, hier steht nach 5 Jahren

Im Sinne der Resozialisierung werden die Einträge daher nach gesetzlich geregelten Fristen gelöscht. Diese beträgt im Regelfall fünf Jahre.

https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/eintrag-im-fuehrungszeugnis-wann-wird-er-geloescht/

wenn du sagen wir mal 8 Semester brauchst, bis du das Studium fertig hast, sind schon 4 Jahre rum, plus das Jahr bis zum Abitur, sind ja 5 Jahre. Zur Sicherheit würde ich mal einen Juristen fragen. Dann könnte es ein, dass der Eintrag bei deiner Bewerbung nicht mehr vorhanden ist.

Für das Studium spielt das keine Rolle.

Aber eine Anstellung als Lehrer wirst du (wahrscheinlich) nicht bekommen.

Siehe hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Anstellung-als-Lehrerin-trotz-Vorstrafe--f353022.html

Es sieht so aus, als ob Vorstrafen einer Lehrertätigkeit entgegenstehen. Im Einzelfall kommt es auf die Höhe der Strafe und das genaue Delikt drauf an.

Bedenke aber auch, dass selbst wenn es möglich wäre, dies immer eine Belastung wäre und Tür und Tor für Erpressung öffnet. Weder du noch irgendeine Schule kann daran Interesse haben.

Du solltest einen Beruf anstreben, in dem nicht so viel Wert auf Leumund und Aufrichtigkeit gelegt wird. Kaum jemand will Straftäter beschäftigen.