Studieren mit Vorstrafe?
Hallo Leute, ich mache nächstes Jahr Abitur und wollte danach wahrscheinlich Deutsch und Kunst auf Lehramt studieren. Vor ein paar Monaten hab ich leider um einer Freundin zu helfen vor Gericht eine Falschaussage unter Eid gemacht und werde deswegen bald verurteilt, wodurch ich dann vorbestraft wäre (möchte nicht näher drauf eingehen).
Wäre das ein Problem bei meiner Zulassung für ein Lehramtsstudium? Könnte es passieren, dass ich nicht studieren darf? Würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand auskennt und mir mal helfen kann😬 Danke!
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Studieren selbst ist unkritisch, eine Anstellung zu finden dagegen schon. In der Regel wirst du ein Führungszeugnis brauchen, vermutlich sogar ein "erweitertes Führungszeugnis". Urteile haben unterschiedliche Verjährungsfristen auf dem Führungszeugnis:
https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/eintrag-im-fuehrungszeugnis-wann-wird-er-geloescht/
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Burritone/1711209975443_nmmslarge__0_0_605_605_d3a97bfc18a4e7f43353aebd83fcea23.jpg?v=1711209975000)
Bei der Zulassung ist das wahrscheinlich noch kein Problem.In manchen Bundesländern wird für die Praktika allerdings ein Führungszeugnis benötigt und spätestens dann könnte es zu Probleme kommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CliffBaxter/1662814884722_nmmslarge__0_0_310_310_4d542795a7463d846737e281961e0dd5.png?v=1662814885000)
das wird ja irgendwann wieder gelöscht, hier steht nach 5 Jahren
Im Sinne der Resozialisierung werden die Einträge daher nach gesetzlich geregelten Fristen gelöscht. Diese beträgt im Regelfall fünf Jahre.
https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/eintrag-im-fuehrungszeugnis-wann-wird-er-geloescht/
wenn du sagen wir mal 8 Semester brauchst, bis du das Studium fertig hast, sind schon 4 Jahre rum, plus das Jahr bis zum Abitur, sind ja 5 Jahre. Zur Sicherheit würde ich mal einen Juristen fragen. Dann könnte es ein, dass der Eintrag bei deiner Bewerbung nicht mehr vorhanden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rubezahl2000/1444749506_nmmslarge.jpg?v=1444749506000)
Für das Studium spielt das keine Rolle.
Aber eine Anstellung als Lehrer wirst du (wahrscheinlich) nicht bekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kajjo/1572699439557_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1572699440000)
Siehe hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anstellung-als-Lehrerin-trotz-Vorstrafe--f353022.html
Es sieht so aus, als ob Vorstrafen einer Lehrertätigkeit entgegenstehen. Im Einzelfall kommt es auf die Höhe der Strafe und das genaue Delikt drauf an.
Bedenke aber auch, dass selbst wenn es möglich wäre, dies immer eine Belastung wäre und Tür und Tor für Erpressung öffnet. Weder du noch irgendeine Schule kann daran Interesse haben.
Du solltest einen Beruf anstreben, in dem nicht so viel Wert auf Leumund und Aufrichtigkeit gelegt wird. Kaum jemand will Straftäter beschäftigen.