Stromzählerstand bei Einzug nicht an Versorger weitergegeben?

3 Antworten

Es geht hier um eine Abgrenzung zum vorherigen Vertrag.

Solange noch keine Rechnung erstellt wurde, kannst Du versuchen, den Zählerstand beim Anbieter noch korrigieren zu lassen.

Einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht, da es Dein Versäumnis ist.

Du hättest Dich sicherlich nicht gemeldet, wenn es zu Deinen Gunsten wäre.

Bitte beachte, dass eventuell bereits eine zweite Rechnung erstellt wurde, nämlich die an den vorigen Inhaber des Zählers. Die dann entsprechend geringer ausgefallen wäre.

Also ist Eile geboten.


User1234336 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 08:37

Hmm Ok, dann werde ich mich als nächstes dort melden. Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Antwort @lisaloge.

Lg

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Der vorherige Mieter wird bei seinem Auszug den Zählerstand dem Energieanbieter mitgeteilt haben, damit für ihn die Schlussrechnung erstellt werden kann.

Dieser Zählerstand wird jetzt bei Dir als Anfangszählerstand berücksichtigt. Irgendwann bekommst Du die Jahresrechnung jnd dort steht dann dieser Anfangszählerstand auch drin.


User1234336 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 08:43

Dann sollte der Energieanbieter den groben Wert zu Vertragsbeginn vorliegen haben (genauer gesagt den Wert zum Auszug des Vermieters). Ich werde mich trotzdem mal dort melden.
Auf jeden Fall vielen Dank für deine schnelle Antwort und Lg

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und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?

Stellen Sie die Frage doch besser an den Stromanbieter direkt. Hier im Forum kann niemand den Vertrag bearbeiten.