Strom mit dem Nachbarn teilen?

6 Antworten

Der Nachbar muss seinem Vertrag mit dem Versorger entnehmen, ob er in der Form Strom abgeben darf. Auch ein Blick in den Mietvertrag ist nicht verkehrt. Wenn er ein Verlängerunskabel in die stomlose Wohnung verlegt und es nicht mit den dortigen Leitungen verbindet, sondern alles nur mit Steckerleisten versorgt, alles vorschriftsmäßig, und wenn er auch kein Geld dafür nimmt, dann würde es mich sehr wundern wenn der Versorger das Recht hätte sich einzumischen. Als außenstehender Dritter sollte man das nicht melden, denn schon Hoffmann von Fallersleben wusste:

Der größte Feind im ganzen Land

das ist und bleibt der Denunziant.

Jeder kann aus seiner Wohnung heraus ein Verlängerungskabel z.B. ins Treppenhaus oder in den Garten legen. Und wenn es von einer Wohnung in eine andere geht, z.B. durch gekippte Fenster, dann sollte man pinibel darauf achten, dass dieses Kabel stabil genug ist, keinen Kurzschluss, Überlastung oder Brand auslöst. Der Vermieter kann dazu natürlich etwas sagen, weil ein außen durchgeführtes Kabel einen Eingriff in die Fassade bedeutet und das ist dann nicht mehr Mietsache. Die Fassade ist Vermieterhoheit.

Wo kein Kläger…

Grenzwertig,

Denn du zahlst ja auch eine Grundgebühr an den Stromversorger, der unabhängig ist vom Stromverbrauch.

Naja, vielleicht weiss jemand juristisch Bescheid, evt. sollte Nachbar in seinem Stromvertrag schauen und auf alle Fälle muss es schriftlich festgehalten werden zwischen dem Nachbarn und dem Mieter.


lisaloge  03.08.2024, 14:16

Nein.

Du bist nicht verpflichtet, einen Stromanschluss abzunehmen. Das ist ein Vertrag wie jeder andere auch.

Allerdings kosten Stilllegung und Wiederanschluss eine Gebühr.

Nichts anderes passiert bei einer Stromsperre.

Elizabeth2  03.08.2024, 14:19
@lisaloge

Ich weiss nicht, wie diese Bemerkung nun zu meiner Antwort passt? Es ging doch nicht um Stillelegung, Wiederanschluss Und was eine Stromsperre ist, weiss ich und auch der Fragesteller.

ich habe konkret auf die Frage geantwortet.

Nein, ist sogar ausdrücklich verboten. Davon abgesehen kann auch die Ve4rsicherung durch diese Manipulation erlöschen. Dann mal Toi Toi dass nichts anfängt zu brennen.


lisaloge  03.08.2024, 14:13

Wieso sollte das verboten sein?

Nicht fachgerechte Installationen wären verboten, aber das war nicht die Frage: Die Änderung könnte auch von einem Elektriker ausgeführt worden sein.

lisaloge  03.08.2024, 14:28
@Biene192211

Ist wie erwartet nicht verboten. Und jetzt?

Es gibt schließlich auch Ladepunkte, die in den WEGs geteilt und abgerechnet werden.

Sofiaitinger 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 13:34

Wem sollte ich es melden? Die Polizei wurde vom Vermieter wegen Klärung fortgeschickt.