Bald Stromsperre wie handeln?

bwhoch2  14.11.2023, 18:39
Ich Bekomme Monate lang Mahnungen von einem anderen Stromanbieter bzw. Lieferant, obwohl ich Strom beziehe aus meiner Stadt.

Hattest du mal einen Vertrag mit dem anderen Anbieter?

Dudepassauf 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 19:01

Nein, ich weiß auch nicht wie der Vertrag entstanden ist. Laut der anderen Stromanbieter, entstand es durch Energieberater.

2 Antworten

Irgend ein Energieberater hat Dir also auf hinterhältige Weise einen Stromvertrag abgeluchst. Dein Grundversorger erhielt zwar nie die Kündigung, Du aber ständig Mahnungen und jetzt die Drohung mit der Stromsperre.

Wenn Du Dir zu hundert Prozent sicher bist, dass es keine Unterschrift von Dir unter irgend einen Vertrag gibt und der komische Anbieter auch wirklich nichts vorweisen kann, auf welche Weise Du wann einen Vertrag geschlossen hast, dann wird es auch keine Abschaltung geben. Der Stromanbieter müsste den Netzbetreiber damit beauftragen. Dieser wird feststellen, dass Dein Zähler nicht bei dem falschen Anbieter registriert ist und dann auch niemand hinschicken, der Deinen Zähler abschaltet und verplombt.

Insofern musst Du keine Angst haben, aber ich würde mal zur Polizei gehen mit den Schreiben und den falschen Anbieter anzeigen. Wegen Betrug, evtl. Unterschriftenfälschung und vor allem auch wegen Versuch der Nötigung.


Dudepassauf 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 19:16

Ich habe keinen Vertrag in der jeglichen Hinsicht unterschrieben. Sie sagten mir, ich hätte mit einem Energie Berater geredet und so ist dann der Vertrag entstanden. Es gab nie eine Unterschrift, ich wurde nichtmals ansatzweise informiert. Der Stromanbieter hat auch den Netzbetreiber meines richtigen Stromanbieter beauftragt. Ich erhielt daraufhin vor Paar tagen von meinem Netzbetreiber, dass der Lieferant von mir einen Mitarbeiter beauftragt hat für die Schlussrechnung. Jedoch, als das ganze los ging mit Mahnungen, frage ich meinen richtigen Stromanbieter UND den Netzbetreiber wer mein Lieferant sei und die Antwort war richtig. Also meine Stadt liefert Strom zu mir nachhause. Ich habe auch vor einigen Monaten eine Anzeige gemacht…

bwhoch2  14.11.2023, 19:39
@Dudepassauf

Wenn das so ist, wie Du schreibst, hast Du nichts zu befürchten. Man will Dir Angst machen. Wenn Du schon angezeigt hast, dann ergänze diese mit dem Vorwurf der versuchten Nötigung.

Dudepassauf 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 19:41
@bwhoch2

Aber ist das schlimm, wenn dieses Brief vom Netzbetreiber kommt meines richtigen Stromanbieter?

bwhoch2  14.11.2023, 19:43
@Dudepassauf

Du musst dem Netzbetreiber vorsorglich erklären, dass der Anbieter soundso nicht Dein richtiger Stromlieferant ist, sondern dass Du Strom direkt von der Stadt beziehst (Grundversorgung). Erkläre, dass Du keinem anderen Lieferanten Geld schuldest und jede Anfrage zwecks Sperrung des Anschlusses unrechtmäßig ist.

Ontario  12.12.2023, 10:53
@Dudepassauf

So richtig verstehen kann man dein. Problem nicht. Du hast einen Energielieferanten von dem du die Verbrauchsrechnungen bekommst und an den du wahrscheinlich Abschlagszahlungen leistest. Da dürfte dir dein Energieversorger namentlich auch bekannt sein.

Wenn du mit den Zahlungen. nicht im Rückstand bist, dann gibt es auch keine. Stromabschaltung.

Du schreibst, von einem Mitarbeiter eines anderen Stromanbieters besucht worden zu sein. Hast du diesem Besucher deine Zählerstandsnummern mitgeteilt ? Wenn die über die Zählerstandsnummern verfügen, dann können die bei einem beliebigen Energielieferanten dich anmelden. Voraussetzung ist allerdings ein Vertrag, den du unterschreiben musst.

Liegt dir ein solcher Vertrag nicht vor und du bekommst Mahnungen, so würde ich den Absender der Mahnungen anschreiben und diesem mitteilen, sofort die Mahnungen einzustellen, ansonsten erstattest du Anzeige.Lass dir eine Kopie eines angeblichen Vertrages zuschicken. Dann hättest du die Möglichkeit zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, auf dem deine Unterschrift gefälscht wurde.

So etwas kann man recht schnell klären. Aber bitte nicht per Teefon.

Ich würde eine lapidare Antwort schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle fest, dass wir kein Vertragsverhältnis haben.

Insofern betrachte ich Ihr Schreiben vom XXX als gegenstandslos.

Generell gilt: Wer etwas haben will, muss es beweisen.

Ein Nachweis über ein von mir begründetes Vertragsverhältnis haben Sie mir bislang nicht übermittelt.

MFG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber