Darf man so vor einer Einfahrt stehen, dass das Fahrzeug, welches in dieser steht, nicht raus fahren kann?
Ich habe eine kleine Einfahrt neben dem Haus, wo mein Auto steht. Es ist recht breit, deshalb brauche ich auch die gesamte Breite der Ausfahrt.
Auf dem Weg sind die Parkflächen markiert, die auch genau bis an die Kante der Ausfahrt gehen.
Als ich heute raus wollte, stand da ein Auto, an den ich nicht vorbei gekommen wäre. Da habe ich mich bei meinen Nachbarn durchgeklingelt und gefragt, ob jemand weiß wen das Auto gehört.
Nachdem ich den Besitzer gefunden hatte, habe ich mich gefreut, und bedankt, dass sie mir Platz machen. Dann habe ich nebenbei aber noch erwähnt, dass ich das Auto auch theoretisch abschleppen lassen könnte.
Daraufhin hat er mir gesagt, dass er sich das mal anschaut, weil er sich nämlich juristisch etwas auskennt.
Er meinte, dass das Auto nur mit den Reifen auf der Markierung stehen muss und das Heck so weit raus schauen kann wie es will. Das war da auch der Fall. Das Auto stand in der Markierung.
Nur spricht für mich da der gesunde Menschenverstand dagegen. Ein anderer Nachbar hat einen Pickup und wenn der dort stehen würde, dann reicht die Ladefläche über die Hälfte der Einfahrt und da könnte kein Auto, egal wie groß es ist raus fahren.
Am besten war, dass er zum Schluss noch gesagt hat, dass die Parkflächenmarkierungen am Wochenende sowieso nicht gelten. Er verwechselt das aber wohl mit den Parkscheiben und den Parkausweis, den man unter der Woche zu bestimmten Uhrzeiten braucht.
Ein weiterer Nachbar sagte zu mir, dass ich die Einfahrt mit einer Sperrfläche markieren lassen soll. Aber wozu? Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass man eine Einfahrt nicht zu parkt?
Ich weiß nicht wie man so ignorant und so asozial gegenüber seinen Nachbarn sein kann, nur weil man sonnst 5 Meter weiter zu seinem Parkplatz laufen muss. Vor die Garagen und anderen Einfahrten in der Straße stellt sich nie jemand. Immer nur bei mir. Vielleicht, weil sie denken, dass sie es mit mir machen können, weil sie von mir keine Konsequenzen oder Ärger erwarten. Ich will mich eigentlich mit meinen Nachbarn gut stellen. Aber wenn meine Gutmütigkeit mit Füßen getreten wird, dann muss ich doch irgendwie dafür sorgen, dass es sich rum spricht, dass man diese Einfahrt nicht zuparken soll.
Dieser eine Nachbar redet sich natürlich mit seiner Parkflächenmarkierung und den erlaubten Überstand des Hecks raus. Nach dem Motto das Recht ist auf meiner Seite, egal ob es zu deinem Nachteil ist.
Mein logisches Denken würde mir sagen, dass sich die Parkflächenmarkierungen dem Ermöglichen der Aus- und Einfahrt in eine Einfahrt unterzuordnen haben. Aber ich hoffe, damit kennt sich jemand hier genauer aus und kann mir Rat geben.
6 Antworten
Auf dem Weg sind die Parkflächen markiert, die auch genau bis an die Kante der Ausfahrt gehen.
wenn das Fahrzeug da korrekt steht, kannst du gar nix machen. du must mehr aufpassen, sooo breit kann dein Auto gar nicht sein, notfalls halt rangieren.
auch das Heck hat innerhalb der Markierung zu sein.
für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt/Stadtpolizei zuständig
Du schreibst zu viel und redest alles breit. Das Auto muss mit seinen Umrissen innerhalb der Markierungen stehen wenn es andere behindern würde, wie bei dir. Dazu: OLG Oldenburg v. 03.05.1994: Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. Zur Einfahrt darf er nicht überstehen, zur andere Seite ja oder siehe OLG.
Das Fahrzeug muss mit seinen gesamten Ausmaßen innerhalb der markierten Parkfläche stehen. Wenn es übersteht und dich blockiert, darfst du selbstverständlich Ordnungsamt oder Polizei rufen und es entfernen lassen.
Da wollte dir wohl jemand einen Bären aufbinden. Lass dich nicht veralbern, die Einfahrt muss komplett freigehalten werden.
Das heck darf nicht so weit rausschauen wie es will, es muss innerhalb der Markierung sein.
darf man ausfahren nicht zuparken.
zuständig ist dafür das Ordnungsamt..
unabhängig von den Markierungen darf vor einer Einfahrt und in schmalen Straße auch gegenüber nicht geparkt werden.
Um vorzubeugen, kannst du beim Strassenverkehrsamt eine zusätzliche Markierung beantragen, die breiter ist als die reine Einfahrt. kostet natürlich.