Dürfen Hauseigentümer Plätze vor dem Haus ohne Kennzeichnungen als Parkplatz deklarieren?
Ich habe gestern vor einem nicht umzäunten Haus mit Garage am Straßenrand geparkt. In der Straße kann Jeder parken. Links ist das Haus und rechts davon die Garage. Der gesamte Vorplatz ist gepflastert. Ich habe mich in Höhe vor dem Haus a Rande des Bürgersteigs, also die Einfahrt zur Garage habe ich selbstverständlich, freigelassen, hingestellt. So wie die Fahrzeuge vor und hinter ir auch. Als ich zurückkam hatte ich hinterm Scheibenwischer ein Zettel mit dem Hinweis, ich hätte den grundstückseigenen Privatparkplatz auf dem Vorplatz des Hauses blockiert.
Auf dem vermeintlichen Parkplatz stand zu dem Zeitpunkt kein Auto und der Platz ist auch nicht als Parkplatz wie auch immer gekennzeichnet. Darf der Bewohner einfach so bestimmen, was ein Parkplatz ist und was nicht?
7 Antworten
Auf meinem Eigentum muss ich die Parkfläche nicht als solches auszeichnen. Je nach Situation kann es jedoch hilfreich sein.
Wenn der Hof gepflastert ist, der Größe eines Autos entspricht., ist davon auszugehen, dass es auch als Stellfläche genutzt wird.
Das geparkte Auto zuparken, geht natürlich nicht. Eine nicht klar erkennbare leere Stellfläche zuparken., dafür hast du den Hinweis erhalten, dass du dies beim nächsten Mal berücksichtigst.
Du hast ein vor dem Haus parkendes Auto zugeparkt. Das darf man nicht.
Ein Stellplatz muss nicht als Parkplatz gekennzeichnet sein.
Trotzdem Stellplatz, wenn es so aussieht. Ob die ein Anrecht drauf haben, weiß ich nicht, viele bringen ja auch Schilder an, wie "Ausfahrt freihalten", und nur wenn da ein abgesenkter Bordstein ist, darf man da nicht parken. Du hast einen Hinweis bekommen und gut.
Meine Schwester hat auch einen Parkplatz vor dem Haus der nicht gleich als solcher zu erkennen ist. Jedoch sollte es auffallen, das dort der Bordstein abgesenkt ist. Somit ist das dort eine Tabuzone beim parken
Der abgesenkte Bordstein muss nicht sein. In vielen Altbausiedlungen.. kennt der Straßenbau keinen Hochbord. Bord durchgängig tief mit ca, 6 bis 7 cm. . Bei mir vorm Haus auch so, auch vor den Einfahrten.
Da du dich ja mit den Begebenheiten vor Ort auskennst, kannst du mir ja sicherlich auch sagen, wie die Bewohner heißen?!
Da wir in Deutschland leben, würde ich sagen Müller, Maier, Schmid. 🤣
Die gepflasterte Fläche ist Privateigentum und darf daher nicht einfach zugeparkt werden
Wo steht denn, dass ich auf der gepflasterten Fläche stand?
Ich bin selbst Hauseigentümerin.
Ich darf das leider nicht...
ich hab mich verschrieben es sollte kein Auto heißen. Frage wurde korrigiert.