Ich habe einen Strafzettel bekommen. so weit so gut! Wollte ich auch gleich überweisen. Aber auf dem Zettel fehlt das vollständige Aktenzeichen. Was tun?
Überall steht jetzt Überweisung nur mit Aktenzeichen möglich. Was aber, wenn das Aktenzeichen auf dem Zettel nicht vollständig ist? Soll ich dann das Geld nur mit KfZ-Kennzeichen überweisen? Der Bußzettel hing am Scheibenwischer, aber leider nicht vollständig!
Die Polizei hat wenigstens Humor. Auf meine Anfrage nach dem vollständigen Aktenzeichen haben sie mir geantwortet:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht abschließend bearbeitet werden. Es konnte kein gültiges Aktenzeichen erkannt werden. Dies kann folgende Ursachen haben:
- das Aktenzeichen war nicht vollständig (11-stellig)
- das Aktenzeichen war nicht korrekt angegeben
- das Aktenzeichen befand sich weder im Betreff noch im Text der E-Mail, eventuelle Anlagen können nicht ausgelesen werden
Ohne die Angabe eines Aktenzeichens ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Ihre E-Mail musste daher gelöscht werden. Bitte übermitteln Sie bei Bedarf Ihr Anliegen erneut unter Angabe des Aktenzeichens.
Hinweis: Ein Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Wiedereinsetzungsantrag oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Bußgeldstelle
Im Betreff hatte ich geschrieben, dass das vollständige Aktenzeichen fehlt.
Woher weißt du, dass das angegebene Aktenzeichen nicht vollständig ist?
Es sind nur sechs Zahlen lesbar. Das Stück davor fehlt. Es müssten noch fünf oder sechs Zahlen davor stehen. Zwei sind noch in kleinsten Stücken erkennbar.
2 Antworten
Erkundige dich bei der Behörde und gib dort dein Kennzeichen oder Teilkennzeichen durch.
Kleiner Tipp: Mach das unbedingt per Mail, damit du das alles schriftlich belegen kannst. Nicht anrufen! Oder anrufen und aufzeichnen. Dann musst du aber um Erlaubnis fragen und so weiter.
Außerdem ist per Mail die Wahrscheinlichkeit höher, dass das ganze verjährt. Behörden sind nicht unbedingt schnell und wenn es verjährt musst du es nicht mehr zahlen. Draus gelernt hast du hoffentlich trotzdem.
Aber hatte die Polizei denn überhaupt etwas damit zu tun? Die können dir denke ich so oder so nicht helfen.
Wenn du der Behörde geschrieben hast, würde ich einfach warten. Wenn du ne Mahnung oder so bekommst würde ich mit deiner Mail als Beweis und Foto vom Strafzettel Widerspruch einlegen und nur den Betrag zahlen, der ursprünglich festgeschrieben war.
Wenn die nicht drauf eingehen drohe mit Anwalt. Dann müssen die sich mit dem Rechtsamt beraten und die sagen denen das du vor Gericht Recht bekommst. Spätestens dann werden sie deinen Einspruch akzeptieren.
Die Bußgeldstelle ist in Berlin der Polizei zugeordnet. Ansonsten den Ordnungsämtern. So wurd leider alles etwas komplizierter. Aber die Polizei Berlin hat mein Schreiben an die Bußgeldstelle weitergeleietet. Geht über Facebook. Ich habe dort die Kopie der Antwort der Bußgeldstelle per Messenger geschickt. Mal sehen was draus wird. Vielen Dank für Deine Antwort.
Bei der Behörde habe ich angerufen. Telefonisch dürfen sie keine Auskunft geben. Eine E-Mail habe ich auch geschrieben, aber keinen Eingangsvermerk erhalten. Da es sich um Berlin handelt, weiß ich nicht, ob es so einfach geht. Morgen gehe ich erst einmal in ein Polizeirevier... mal sehen ob die weiterhelfen können.
Dann würde ich es auch nicht überweise
Die Polizei hat wenigstens Humor. Auf meine Anfrage nach dem vollständigen Aktenzeichen haben sie mir geantwortet:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht abschließend bearbeitet werden. Es konnte kein gültiges Aktenzeichen erkannt werden. Dies kann folgende Ursachen haben:
- das Aktenzeichen war nicht vollständig (11-stellig)
- das Aktenzeichen war nicht korrekt angegeben
- das Aktenzeichen befand sich weder im Betreff noch im Text der E-Mail, eventuelle Anlagen können nicht ausgelesen werden
Ohne die Angabe eines Aktenzeichens ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Ihre E-Mail musste daher gelöscht werden. Bitte übermitteln Sie bei Bedarf Ihr Anliegen erneut unter Angabe des Aktenzeichens.
Hinweis: Ein Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Wiedereinsetzungsantrag oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Bußgeldstelle
Im Betreff hatte ich geschrieben, dass das vollständige Aktenzeichen fehlt.