Straftat? Und wenn ja, welche? Welche Bußgelder drohen?


11.08.2024, 16:09

Darf ich denjenigen für Beweissicherung per Video aufzeichnen?

5 Antworten

Das ist zwar nicht schön für die Enten, aber weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat.

Da kein strafbares Verhalten vorliegt, erübrigt sich die Frage der Videoaufnahme.

Enten ärgern ist keine Straftat.


BaarrNeu  11.08.2024, 16:12

Erregung öffentlichen Ärgernis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bis hin in Landesfriedensbruch hoch gegen.

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tinalisatina  11.08.2024, 16:16
@BaarrNeu

Enten nachlaufen als Landesfriedensbruch. Wow! Ein Fall für den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

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Blackmoon1996 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 16:10

Aber das denke ich schon. Es gibt ein Tierschutzgesetz.

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Hm. Die Gegenfrage wäre, sind Eltern dafür haftbar zu machen, dass ihre Kinder aus ihrem Spieltrieb heraus Tauben im Park hinterherjagen und sie zum wegfliegen bringen? ... ... ... nein.

Enten sind Tiere und gem. §90a BGB keine Sachen im zivilrechtlichen Sinne. Sie werden jedoch rechtlich (sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich als Sachen behandelt). Würde der Mann die Enten verletzen, könnte man allenfalls an eine Sachbeschädigung denken.

Hierfür müsste jedoch jemand Eigentum an den Enten haben. Wenn du nach dem Eigentümer von Enten in einem Park fragst, hängt die Antwort von der Art des Parks und der Verwaltung ab:

1. Öffentliche Parks: In öffentlichen Parks sind die Enten im Grunde genommen wilde Tiere und gehören niemandem im rechtlichen Sinne. Sie leben dort frei und unterliegen dem Schutz der örtlichen Naturschutzgesetze. Die Verwaltung des Parks (z.B. die Stadt oder Gemeinde) ist jedoch für den Schutz und die Erhaltung der Tiere verantwortlich.

2. Private Parks oder Tierparks: In privaten Parks oder Zoos könnten die Enten Teil einer gezielten Tierhaltung sein. In solchen Fällen gehören die Enten dem Eigentümer des Parks oder der Einrichtung, die den Park betreibt.

Dies ist jedoch in dem vorliegenden Fall sowieso unbeachtlich, da die Tiere nicht verletz wurden. Dagegen etwas zu unternehmen wird wohl keine Aussicht auf Erfolg haben. Strafrechtlich kannst du hier nichts erwirken. Alles was du tun kannst ist die Person im direkten Gespräch zu konfrontieren. Viel Erfolg.

Enten ärgern ist nicht strafbar. Sonst hätte bereits Sepp Maier damals Strafe zahlen müssen, als er im Olympiastadion die Ente mit Gras angelockt hatte und sich dann plötzlich nach ihr warf.