Strafmündigkeit im Internet ab 14 Jahren?
Wenn ein Kind mit 14 beispielsweise aus Versehen auf eine Seite gelangt und sich dort dazu verführen lässt, ein Spiel illegal herunterzuladen und dieses sofort wieder deinstalliert, ist das mögliche Verfahren gültig, läuft es auf die Eltern oder wird es verworfen?
5 Antworten
Mit 14 ist man kein Kind mehr, sondern Jugendlicher und damit strafmündig. Das Verfahren würde sich insofern gegen den Jugendlichen richten und nicht gegen die Eltern. Dass es soweit kommt, ist jedoch äußert unwahrscheinlich.
Er meint vermutlich ein Zivilverfahren mit dem Ziel der Unterlassung sowie Schadensersatz.
Da wird kein Verfahren kommen.
Tja, damit ist das Kind nun schlimmer zu bestrafen als ein Vergewaltiger.
(=_=)
Es müsste ihm nachgewiesen werden, das er wusste, das die Seite illegale Produkte zum download anbietet. Und noch dazu kommt, wo kein Kläger, da keine Anklage.
Deutschen Behörden haben auch kein Interesse, das deutsche Bürger schadensersatz an Amerikanische Entwickler zahlen müssen.
Die werden dich deswegen auch nich extra ausforschen und zum Gericht bitten, wenn sie gerade dabei sind eine Webseite zu sperren.
Es könnte sich um einen Rücktritt von einer Straftat handeln, und wäre somit straffrei. Damit es aber dieser Rücktritt ist, müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dafür ist der Text allerdings zu mager.
Ja...
Das Problem ist, besagtes/r Kind/Jugendlicher ist jetzt 16 und es läuft ein anwältliches Verfahren gegen ihn bei welchem es mit 1.500€ anfängt und mit bis zu 20.000€ enden wird. Aber das ist dann wohl leider sein Problem. Danke, für die Auskunft :)