Strafe zu erwarten nach erfolgter Wohnsitzummeldung?
Hi Community,
ich habe mich in der Stadt München vor Kurzem mit neuem Hauptwohnsitz, aus anderer Stadt, umgemeldet, jedoch Monate zu spät.
Die Ummeldung hat das Bürgerbüro ohne Kommentar durchgeführt. Von der Sachbearbeitung dabei wurde auch nichts wegen einer Strafe erwähnt.
Offen ist nur noch eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung, die ich nachreichen soll.
Kann ich noch nachträglich mit einer Strafe rechnen oder muss die vor Ort mir ausgesprochen werden?
Besten Dank im Vorraus für 'ne Antwort.
3 Antworten
Kann ich noch nachträglich mit einer Strafe rechnen?
Ja...
Muss die vor Ort mir ausgesprochen werden?
Nein...
Noch hast du ja die Wohnungsgeberbescheinigung nicht vorgelegt. Diese ist ja ein Beweis für dein Einzugsdatum.
Ich kenn keine Behörde die ein Bußgeld ausstellt, bevor sie nicht diese Bescheinigung vorzuliegen hat.
Aber selbst wenn diese vorliegt heißt es nicht, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Das liegt immer im Ermessen der Behörde ob, oder ob nicht.
Danke für die Antworten.
Mit Strafe meinte ich auch ein Bußgeld :).
Das Bürgerbüro hat meine Wohnungsgeberbestätigung mit Datum vom Einzug vor ca 1 Jahr.
Dann werde ich mich um eine neue Bestätigung kümmern und wohl abwarten müssen ob da noch was per Post kommt..
Das war keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt nix nach.
Aber laß Dir mit der Wohnungsgeberbescheinigung nicht zu lange Zeit. Sonst weckst Du womöglich doch noch schlafende Hunde.
Er schreibt ja auch nix von ner Straftat, lediglich von ner Strafe, und damit meint er ein evtl. Bußgeld.
Da kommt nix nach.
Das kannst du nicht pauschal sagen. Einziges Beweismittel für die zu spät erfolgte Anmeldung des Wohnsitzes ist die Bescheingung des Vermieters, in der das Einzugsdatum bestätigt wird.