Antwort
Danke für die Antworten.
Mit Strafe meinte ich auch ein Bußgeld :).
Das Bürgerbüro hat meine Wohnungsgeberbestätigung mit Datum vom Einzug vor ca 1 Jahr.
Dann werde ich mich um eine neue Bestätigung kümmern und wohl abwarten müssen ob da noch was per Post kommt..