Strafe Sozialbetrug?

5 Antworten

Das Strafgesetzbuch (StGB) schreibt dazu in § 46 Grundsätze der Strafzumessung:

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: [Bitte weiterlesen; Gerd]

Nähere Erläuterungen dazu gibt es hier. Von Belang für Ersttäter ist meist die hier erwähnte Geldstrafe.

Dort heißt es auch:

Ist die Schuld jedoch geringer, so bleibt dem erkennenden Gericht noch die Möglichkeit, von der Strafe abzusehen (es bleibt bei einem formalen Schuldspruch, sehr selten) oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (sogenannte Geldstrafe auf Bewährung) auszusprechen.

Zur Freiheitsstrafe heißt es noch weiter unten:

Die Freiheitsstrafe kann, wenn sie die Höhe von einem Jahr (in Ausnahmefällen: zwei Jahren) nicht überschreitet, zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre.

Der maximale Strafrahmen steht in StGB § 263 Betrug:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Zu Unrecht erhaltene Leistungen werden vermutlich zurückgefordert, und was den sanktionsrechtlichen Teil der Sache angeht. so läßt sich eine genaue Strafe nicht vorhersagen.

Im allergünstigsten Fall passiert aus welchen-Gründen-auch-immer gar nichts.

Im schlimmsten Fall muß der Leistungsbezieher ins Gefängnis. Das hängt von den Gesamtumstönden ab.

Die Person sollte sich m.E.n. auf eine Geldbuße oder ggf. eine Geldstrafe einstellen.

Außer der Rückzahlung von zu Unrecht bezogen Leistungen eine Anzeige wegen Betrug !

die zu unrecht bezogenen leistungen werden zurückgefordert und es erfolgt eine anzeige wegen betrug

Das Geld zurück zahlen und natürlich noch eine Strafe dazu) aber ganz ehrlich das hast auch verdient . Findest nicht auch ?