Welche Strafe droht bei Sozialbetrug?
Hallo,
Zu mir: Ich bin 18 Jahre alt und arbeite als Kassierer bei Rewe (Minijob - 380€). Ich strebe momentan das Fachabitur an und wollte mir etwas dazu verdienen.Meine Familie erhält außerdem Hartz 4.
Nun hat sich die ARGE wegen des Minijobs per Post gemeldet und möchte Leistungsnachweise von April bis jetzt haben(Vorhanden). Bedeutet ich habe schon 4 Gehälter erhalten.
Laut meiner Rechnung komme ich auf ca 1.500€ Jahressumme bis jetzt und davon würden mir 600€ zustehen.Der Rest wäre veruntreutes Geld.
Mit welcher Strafe habe ich in diesem Fall zu rechnen?
Was würde passieren wenn ich den Minijob kündige und die Strafe nicht abbezahlen kann?(Ich würde die Strafe schon zurückbezahlen wollen, aber erst nächster Jahr wenn meine Ausbildung beginnen würde, weil die Abzüge bei dem Minijob zu hoch wären als das es sich lohnt dort zu arbeiten und ich auch erst um 1 Uhr Nachts zu Hause bin).
2 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern den Antrag auf Hartz 4 gestellt haben.
Sie werden vermutlich eine Strafanzeige bekommen, dem Gerichtsverfahren folgen wird.
Was würde passieren wenn ich den Minijob kündige ...
Das ändert am Sachverhalt nichts. Sozialbetrug soll sich nicht lohnen und auch keinen Anreiz geben dies als Hobby zu betreiben.
Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht, denn sie ! sind die Leistungsempfänger
weil ich dann nur ca 100€ zum Schluss hätte
Eine leider nicht unübliche Betrachtung.
Lieber mehr Sozialleistungen beziehen als mehr selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen.
Was man selbst nicht schaffen will, soll dann doch lieber die Gesellschaft machen.
Hast Du der Arge gesagt, dass Du arbeitest?
Ich denke die fordern einfach das Geld ein, dass Du zuviel erhalten hast und gut ist es.
Nein, ich habe nichts bei der Arge angegeben. Der Brief kam aus "heiterem Himmel"
Ich denke Rewe musste Dich anmelden. Gib alles an und dann wirst Du zurück zahlen müssen. Ist ja noch nicht lange her.
Gibt es einen Zeitraum für die Rückzahlung oder wie läuft das?
Keine Ahnung wie sie das machen. Ratenzahlung sicher möglich.
Das Jobcenter sollte das Geld rückwirkend zu April anrechnen. Nach meiner Rechnung werden bislang rund 900 € angerechnet.
Ich habe jedoch auch schon mal gelesen, daß der gesamte Betrag in einer Summe angerechnet wird.
Zurückzahlen wirst Du auf jeden Fall müssen und vermutlich wird die Rückzahlung mit laufenden Leistungen verrechnet.
Ich habe die Frage mit der Kündigung gestellt weil ich dann nur ca 100€ zum Schluss hätte (wenn ich 50€ als Rate für das Bußgeld abziehe) und es sich für mich nicht lohnen würde für 100€ zu arbeiten, wenn ich erst um 1 Uhr Nachts zu Hause bin und mich noch auf die Schule konzentrieren muss.
Warum würden meine Eltern eine Strafanzeige bekommen?