Als Österreicher in Deutschland beim Telefonieren erwischt worden mit fremden Auto. Wer haftet?
Da mein Kollege zurzeit führerscheinlos ist, habe ich ihn zum Einkaufen mit seinem eigenen Auto nach Deutschland gebracht. Dort wurde ich dann fotografiert (nicht von der Polizei, sondern von einem Passanten, der über die Straße ging), als ich auf der Kreuzung stehend telefonierte, also rechne ich mit einer Anzeige.
Würde in diesem Fall mein Kollege, auch wenn er kein Deutscher ist, einen Anhörungsbogen erhalten, wo er mich als Fahrer angeben kann oder würde er direkt (unfairerweise) den Bußgeldbescheid bekommen und eventuell selbst die Punkte in Flensburg kassieren?
Wie lange würde so eine Zustellung nach Österreich dauern? Falls ein Österreicher keinen Anhörungsbogen erhält, wäre es möglich, dass ich mich bei der deutschen Behörde melde, sodass mein Kollege die Strafe nicht bekommt?
2 Antworten
...Bußgeldbescheid inklusive Anhörungsbogen geht an Deinen Kollegen als Fahrzeughalter. Wenn eine privat erstellte Anzeige denn überhaupt erstellt und von den Behörden bearbeitet wird (siehe "Erfolgsbilanz" des "Anzeigenhauptmeisters"!)
Wenn ein österreichischer Staatsbürger in Deutschland mit einem fremden Auto erwischt wird, während er telefoniert, hängt die Haftung von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haftet der Fahrer für Verstöße im Straßenverkehr. Wenn der Fahrer das Auto ohne Erlaubnis des Eigentümers benutzt hat, kann er für Verstöße allein haftbar gemacht werden. Wenn der Fahrer das Auto jedoch mit Erlaubnis des Eigentümers benutzt hat, könnte der Eigentümer auch haftbar gemacht werden, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Fahrer das Telefon während der Fahrt benutzt. Es ist wichtig, dass jeder Fahrer die Verkehrsregeln einhält, unabhängig davon, ob er der Eigentümer des Fahrzeugs ist oder nicht.