Strafbar oder nicht? Anzeige Facebook?

ruhrgur  04.07.2024, 13:12

Wie ist hier der Gesamtkontext? Worauf bezieht sich diese Äußerung bzw. aus welcher Aussage / Frage ging diese hervor?

HeyxSegi 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:37

meine Nachricht ist zu lang, lässt sich hier nicht einfügen. Bei Wikifreak habe ich deine Frage beantwortet.

4 Antworten

Wenn der Vorwurf der Türkenfeindlichkeit einen sachlichen Hintergrund hat, wird man deinen Beitrag als Meinungsäußerung einstufen müssen. Das ist keine Beleidigung, keine Verleumdung oder üble Nachrede. Nur Gesabbel im Internet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

HeyxSegi 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:36

Kurz zusammengefasst, es ging darum dass der ausgestreckte Arm eine klare deutliche politische Botschaft hat, der Wolfsgruß nicht. So deutet es der deutsche Verfassungsschutz. Sachlich und ausführlich beschrieben. So meine Aussage. Seine Aussage daraufhin, „viel Meinung, wenig handfestes, wie ist deine politische Einstellung, du bist doch bestimmt Erdogan-Anhänger, wenn du das bist muss ich laut loslachen“ usw. Mehrmals hintereinander Kommentare seinerseits weil ich irgendwann nicht mehr drauf einging und nicht geantwortet habe. Meine Antwort viel nach mehreren provokanten Kommentaren seinerseits wie folgt aus: „Medien sind für dich gefundenes Fressen um seiner Türkenfeindlichkeit Luft zu machen“. Keine Beleidigungen beidseits, keiner unter die Gürtellinie geschossen, sachlich, aber jeder auf seinem Standpunkt beruhend. So die allgemeine Situation. Diese Aussage möchte er nun ernstens zur Anzeige bringen.

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Wikifreak  04.07.2024, 15:03
@HeyxSegi

Da wünsche ich ihm viel Erfolg. Das ist meiner Auffassung nach nix. Das Interesse der meisten Staatsanwälte, sowas zu verfolgen, ist auch nicht so besonders hoch. Die konzentrieren sich lieber auf eindeutige Sachen, nicht auf solche Kinkerlitzchen.

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Um den Tatbestand der  Verleumdung zu erfüllen müssen Tatsachen behauptet oder verbreitet werden. Eine Behauptung ist unwahr, wenn sie in ihren wesentlichen Punkten falsch ist. Diese müssen dann auch einen gewissen Realitätsbezug aufweisen, das heißt mit einem bestimmten äußeren Geschehen verbunden sein (z.B. du verprügelst immer Türken). Grundsätzlich muss die Unwahrheit der behaupteten Tatsache für eine strafbare Verleumdung nach § 187 StGB erwiesen sein. Dein Auszug lässt aber eher vermuten, dass wir uns hier im Bereich der freien Meinungsäußerung bewegen, da wäre ich Mal ganz gelassen.

müsste man sehen was er genau geschrieben hat, dann kann man schuen ob es eine Verleumdung darstellt.

Ansonsten Anzeigen per se kann man erstmal alles und jeden ob e Erfolg hat ist ne andere frage

Ohne den genauen Kontext nicht einzuschätzen, aber vom Prinzip her sehe ich da nichts tragisches. Ich bin aber natürlich auch nicht der Richter, der das im Zweifel entscheidet.