Strafbar oder nicht?

3 Antworten

Strafbar oder nicht?

Ja.

Was wäre der Richtige Weg?

Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Ausserdem hat diese Person (dieser Mann) einen Flüchtlingsstatus, könnte dieser Status entzogen werden bei so einer Straftat?

Durchaus möglich.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Mails anderer Menschen unbefugt und ohne deren Erlaubnis zu lesen, ist bereits ein Straftatbestand - Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe geben. Und spätestens, wenn die Person wirklich was veröffentlicht und sich per Hack Zugriff zu den Mails verschafft hat, dürfte dieser Fall eher im oberen als im unteren Bereich des Strafmaßes landen.

Und es dürfte auch noch "in Tateinheit mit Nötigung" vor Gericht landen, da diese Person dich ja wahrscheinlich zu irgendeiner Handlung (Geldzahlung?) zwingt. Das wären dann bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Sag das dieser Person, kann sie im Strafgesetzbuch alles nachlesen. Natürlich wäre es für dich wahrscheinlich schon zwischenmenschlich verheerend, wenn wirklich was veröffentlicht wird davon. Aber für diese Person würde es bedeuten, dass sie dank einer Verurteilung und Vorstrafe ihr Leben durch diese Aktion ganz schön vor den Baum fahren könnte. Ich bezweifle, dass diese Person das möchte bzw. sich über diese Konsequenzen im Klaren ist...


RK18071996 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 23:45

Sehr hilfreich vielen Dank.

Diese Person hatte mir nen Heiratsantrag gestellt, was ich abgelehnt habe. Daher kommt die Wut!!

Ausserdem hat diese Person (dieser Mann) einen Flüchtlingsstatus, könnte dieser Status entzogen werden bei so einer Straftat?

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HappyMe1984  12.02.2022, 23:52
@RK18071996

Wenn es ein verschmähter Liebhaber ist, wäre ich an deiner Stelle vor allem sehr gründlich bei der Dokumentation aller Formen der versuchten Kontaktaufnahme, Belästigungen und so weiter. Das brauchst du für den Fall, wenn es (noch mehr?) in Richtung Stalking gehen und bedrohlich werden sollte und du dann dagegen vorgehen willst...

Die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus dieser Person kann ich allerdings nicht einschätzen. Sowas sind - auch im Falle von Straftaten - immer Einzelfallentscheidungen. Und nicht in jedem Fall ist eine Abschiebung die Folge einer Straftat bei Menschen mit anderen Staatsbürgerschaften, weil Deutschland zum Beispiel nicht in Länder abschiebt, wo diesen Menschen Folter oder gar die Todesstrafe für das Vergehen drohen würde.

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RK18071996 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 23:56
@HappyMe1984

Alles klar

Vielen Dank nochmal für deine Rückmeldung

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weil die Person zu mir meinte, wenn ich durch einen Anwalt was mache, dann werden meine Emails bei Facebook und Instagram und Familienmitgliedern veröffentlicht.

Das ist schon mal eine Straftat, eine eindeutige Nötigung. Ich würde nicht nur einen Anwalt einschalten, sondern auch gleich mit den ausgedruckten Nachrichten zur Polizei gehen, und Strafanzeige erstatten lassen.
Veröffentlicht er die Mails dann trotzdem noch, gibts noch einen oben drauf wegen Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis. Ausserdem kann dein Anwalt, ausser der bereits laufenden Unterlassungsklage, auch gleich noch ein Schmerzensgeld, und, falls entstanden, Schadenersatzforderungen stellen.
Manche Leute kann man halt nur über einen Griff in die Brieftasche belehren.


RK18071996 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 09:20

Vielen Dank für dein Rat!

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