Darf man einen Screenshot machen wenn man nicht veröffentlicht?
Ich habe im Moment eine heftige Diskussion mit einer Freundin da sie der Meinung ist ich darf keine Screenshots von unseren Chats machen und sie mich jetzt anzeigen will. Wenn ich die Chats aber nicht veröffentliche ist das dann trotzdem strafbar?
5 Antworten
Darfst du ja.
So lange es nicht auf Verdacht kommt du hättest sie irgendwie weiter verschickt.
Nein es ist nicht strafbar,du kannst soviele Screenshots machen wie du möchtest solange du nix veröffentlichst ohne Zustimmung
ich mache selber immer tausende Screenshots und sende sie meinen Freundinnen oder so für Rat
Natürlich darfst du das. Du darfst die auch posten, solange du sicherstellst, daß man deine Freundin nicht erkennt. Also auf jeden Fall ihren Namen schwärzen und ggf andere Aussagen, durch die man sie erkennen könnte.
Wenn deine Freundin aber eine Straftat plant und dir das mitteilt, mußt du die Screenshot unzensiert der Polizei zur Verfügung stellen. Sonst machst du dich nämlich strafbar.
Wird gegen Datenschutz verstoßen aber sowas kann in der Regel nicht bestraft werden wenn du nicht Screenshots von zb Passwörtern die dir Zugriff auf irgendwas verleihen besitzt
Kannste machen
Und diese andere wollen dich nur anlügen
Auch wenn Polizei juckt es nicht