Stimmt es das ein Schwerbehindertenausweis entzogen werden kann bei Missbrauch?

2 Antworten

Das ist nicht nur Missbrauch, das ist sogar Urkundenfälschung.

Der Grad der Behinderung bleibt ja und damit kann der Ausweis "an sich" nicht entzogen werden. Aber Urkundenfälschung und Missbrauch ist natürlich strafbar.

Der Ausweis wurde möglicherweise zur Beweissicherung/Gerichtsverfahren eingezogen.

Aber die Nachteilsausgleich bleiben bestehen.