Stimmt die Antwort von Sepher das man bei Gerichtsvollzieher einfach angeben soll man hat nichts und fertig?

4 Antworten

Man sollte nur dann angeben, daß man nichts hat, wenn dies auch zutrifft.

Insbesondere dann, wenn man in der eidestattlichen Erklärung falsche Angaben macht, kann man ins Gefängnis kommen.

Das, was man Dir da geschrieben hat, ist Quatsch und zudem strafbar.

Nein, da macht man sich Strafbar.Die Vermögensauskunft, kann der Gläubiger regelmäßig fordern, ich glaube da gibt es regelmäßige Zeitabstände, bist man die Schulden bezahlt. Entweder weiß dieser Sepher es nicht wirklich, oder er macht das so leichtsinnig.

die Auskunft sollte schon der Wahrheit entsprechen

Hallo !

Nein , das würde dir nicht helfen . Im Gegenteil...Der GV wird sich davon überzeugen wollen und steht dann mit sämtlichen nötigen Beschlüssen vor deiner Tür .

Liebe Grüße!

Ruby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung 💖🍀