Vermögensauskunft?

3 Antworten

Es ist möglich, dass eine Ratenzahlung auch am Termin der Vermögensauskunft vereinbart werden kann. Es ist jedoch am besten, sich vor Ablauf der Zahlungsfrist mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und sicherzustellen, dass diese akzeptiert wird.

Klar, kannst du da anbieten. Aber die Auskunft musst du trotzdem abgeben, denn Ratenzahlung ist nur möglich, wenn bei dir nichts zu pfänden ist, ansonsten wird gepfändet wenn der Gläubiger das so beantragt hat.


Lausu21 
Beitragsersteller
 17.12.2022, 14:04

Das beruhigt mich jetzt etwas weil ja dort steht das man sich dort melden soll bevor die Frist ablaufen tut .

Danke

Ja, das geht auch. Aber wieso hast Du mit einer "bearbeiterin" gesprochen?

Du solltest das mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher klären!

Wenn in der Nachricht eine Email-Adresse angegeben ist, schreib' eine Email mit Ersuchen um Ratenzahlung.