Vermögensauskunft?
Ich habe am gestern ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher wegen einer zwangsvollstreckungssache bekommen.
In den schreiben ist eine Zahlungsaufforderung( 2 Wochen angegeben) . Bei nicht Erfüllung steht auch schon ein Termin zur vermögensauskunft drin.
Jetzt meine Frage. Ich wollte eigentlich eine ratenzahlung vereinbaren in den schreiben steht das man sich vor Ablauf der Zahlungsfrist dazu melden soll. Ich habe angerufen und die bearbeiterin ist in Urlaub. Kann eine ratenzahlung auch am Termin wo die vermögensaauskunft ist vereinbart werden?
3 Antworten
Es ist möglich, dass eine Ratenzahlung auch am Termin der Vermögensauskunft vereinbart werden kann. Es ist jedoch am besten, sich vor Ablauf der Zahlungsfrist mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und sicherzustellen, dass diese akzeptiert wird.
Klar, kannst du da anbieten. Aber die Auskunft musst du trotzdem abgeben, denn Ratenzahlung ist nur möglich, wenn bei dir nichts zu pfänden ist, ansonsten wird gepfändet wenn der Gläubiger das so beantragt hat.
Das beruhigt mich jetzt etwas weil ja dort steht das man sich dort melden soll bevor die Frist ablaufen tut .
Danke
Ja, das geht auch. Aber wieso hast Du mit einer "bearbeiterin" gesprochen?
Du solltest das mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher klären!
Wenn in der Nachricht eine Email-Adresse angegeben ist, schreib' eine Email mit Ersuchen um Ratenzahlung.