Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen wenn er zu meiner Freundin möchte?
Sagen wir mal sie ist nur Untermieter. Alles an Möbel und Elektronik ist meins. Kann aber nicht mehr alles belegen. Dann dürfte er mein Zeug gar nicht mitnehmen wenn sie fast nix hat oder?
7 Antworten
Wenn die Betroffene nicht da ist, musst du ihn nicht reinlassen. Er kann nur eine schriftliche Benachrichtigung da lassen, sonst hast du damit nichts zu tun.
Ja.
Sofern deine Freundin bei dir bzw. an deiner Adresse gemeldet ist, müsstest du ihn reinlassen.
Du kannst ihm den Zutritt aber auch verweigern.
Falls deine Freundin dann keine Vermögensauskunft abgibt, dann kann gegen sie Haftbefehl erlassen werden. Die Polizei darf dann auch deine Haustür aufmachen und die Wohnung durchsuchen.
Gepfändet werden darf nur das Eigentum deiner Freundin. Falls etwas von dir gepfändet wird, kannst du Beschwerde einlegen.
Wenn ihr zusammenwohnt, dann musst du ihn auch reinlassen Deine Sachen dürfte er nicht mitnehmen, aber er darf auch Nachweise verlangen, wenn du behauptest, dass alles dir gehört.Denn normalerweise tragen beide zum gemeinsamen Haushalt bei, wenn man zusammenzieht.Aber er darf auch nichts auf Verdacht pfänden, das muss natürlich erst zweifelsfrei abgeklärt werden.
Sorry, aber nur weil du das behauptest, hast du ja nicht zwangsläufig recht.Ich lasse mich gerne belehren und lerne auch gerne dazu, nur brauche ich dazu auch Nachweise und nicht lediglich eine Behauptung.
Da hast Du natürlich recht ;-) Aber lies Dir erst einmal das durch: https://www.privatinsolvenz.net/gerichtsvollzieher/
Und natürlich darf er alles pfänden, was sich im Zugriff der Schuldnerin befindet.
Der eigentliche Eigentümer kann sich dann im Rahmen der Drittwiderspruchsklage dagegen wehren.
Der GV muss sich absolut nicht über Eigentumsverhältnisse informieren.
Ok das mag sein, dann habe ich mich geirrt, das kann jedem passieren.Ich war mir sicher, dass es so ist wie ich geschildert habe, aber habe es auch nicht überprüft.Danke für die Aufklärung, jetzt weiß ich es besser und kann es zukünftig auch adäquat weitergeben.
Ich habe das jetzt gelesen, aber das was du erwähnst mit ; er darf alles pfänden egal wem es gehört und der Drittwidersprchsklage ist dort weder beschrieben, noch erwähnt.Also würdest du den entsprechenden Teil mal zitieren, oder hast du das gar nicht gelesen.
Ist ja auch kein einfaches Thema. Da hast Du schon wieder recht: https://www.schuldnerberatung.de/drittwiderspruchsklage/
Ist ja in Ordnung, nur wenn du Aussagen tätigst und mir dann einen Link schickst, die diese nicht bestätigen, dann ist es ja klar, dass ich das hinterfrage.
Es sollte eigentlich auch so sein, dass man die verlinkten Artikel vorher liest, um festzustellen, ob sie die diskutierten Fragen auch beantworten.Schönen Tag noch.
Die zu diskutierende Frage war, ob man den GV in die Wohnung lassen muss. Schon vergessen? Aber ich habe das lieber freundlich. Dir auch einen schönen Tag.
Ich meinte unsere Diskussionsfrage ( da ging es ja darum, dass er alles pfänden darf unabhängig wem es gehört ), deswegen hast du mir doch widersprochen.Und ich wollte auch nicht unfreundlich sein, sondern habe dich lediglich auf die normale Vorgehensweise hingewiesen.Man liest einfach vorher dir Quelle, die man verlinkt, mehr nicht.Da muss man sich auch nicht angegriffen fühlen.Sei doch mal ehrlich, hast du das vorher gelesen??
Ja. Erst recht, wenn sie dort auch offiziell gemeldet ist.
Wenn Sie Ihren Hausstand woanders hätte: Nein.
Wenn Deine Freundin nicht da ist, mußt und solltest Du ihn nicht hereinlassen.
Andernfalls muß Deine Freundin die Entscheidung treffen.
Was der GV ggf. "mitnimmt", liegt in seinem Ermessen. Etwaigenfalls mußt Du Dein Eigentum an den Gegenständen glaubhaft machen oder nachweisen .
Sorry. Aber Deine Antwort stimmt absolut nicht.