Steuervermeidung als Angestellter/Arbeitnehmer durch Bezahlung in Aktien, ferner Sachzuwendungen wie (Gold) anstatt Geld?
Aktien als Teil-Lohn, ein geldwerter Vorteil oder eben nicht, weil solange man diese nicht veräußert, werden sie nicht versteuert ?
Arbeitgeber könnte bei Sachzuwendungen wie z.B. Edelmetalle, Betriebsausgaben abziehen und so ebenfalls Steuern sparen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer), d.h. damit könnten diese höher sein, als in Geldbezug (Einnahmen wären höher) = Win-Win-Situation.
7 Antworten
Nein, auch sachbezüge sind genau so zu versteuern wie geldzahlungen
Es besteht nur ggf die Möglichkeit das Mitarbeiterbetriligungen bis zu 2000 Euro steuerfei zu zahlen. Ein weitere Vorteil kann sein, dass dieser Teil des Lohns erst später besteuert wird.
Bullionmünzen aus Gold, auch Anlagemünzen genannt, sind dagegen in der Regel offizielles Zahlungsmittel. Darunter versteht man Münzen mit einem hohen Edelmetallanteil, die hergestellt werden primär für die Geldanlage. Bekannte Anlagemünzen aus Gold sind etwa Krügerrand, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf.
Diese Goldmünzen haben einen offiziellen Nennwert. In dieser Höhe gelten sie also als Zahlungsmittel. Allerdings nur in den Ländern, wo die Münzen ausgegeben wurden.
Wenn der Nennwert der Euro-Goldmünze unterhalb vom Materialwert ist, dann könnte das vielleicht gehen (hab aber keine Ahnung)???
Die 50 Euro-Goldmünze kostet ca. 850 Euro, somit offizielles Zahlungsmittel von 50 Euro. 🤔 Bis zu 1.000 Euro kann man dann ja innerhalb von einem Jahr veräußern. Nach einen Jahr unbegrenzt.
Aber bestimmt gibt es da etwas, dass das verhindert.
Sehr lustig ; ist nur Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ( Abgabenordnung ).
Warum, als Unternehmensbeteiligung in Form von Stakeholder-Anteilern die man als Mitarbeiter (Teil der Firma) bekommen kann.
Toll, weniger Staatseinnahmen, also weniger wichtige Infrastruktur, Sozialleistungen, Krankenhäuser, Kindergärten... und die/der Kleosa geht mit den 10gramm Goldbarren zum Bäcker, Frühstücksbrötchen kaufen. Super Aussichten!
Grundsätzlich sind Aktien, die du als Teil deines Lohns bekommst, ein geldwerter Vorteil. Das bedeutet, sie sind steuerpflichtig, auch wenn du sie nicht direkt verkaufst. Es sei denn, es gibt spezielle Regelungen, z. B. bei Mitarbeiteraktien, wo Freibeträge oder Vergünstigungen gelten können.
Gold oder andere Sachzuwendungen sind auch nicht steuerfrei. Für dich als Arbeitnehmer wäre das ebenfalls ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Der Arbeitgeber kann solche Zuwendungen zwar als Betriebsausgaben absetzen, was auch die Gewerbesteuer senken kann, aber das funktioniert nur, wenn es nicht über die üblichen Freibeträge für Sachbezüge hinausgeht (aktuell z. B. 50 € monatlich).
Die "Win-Win-Situation", die du ansprichst, könnte theoretisch für den Arbeitgeber entstehen, wenn er durch steuerlich absetzbare Sachzuwendungen seine Steuerlast senkt. Für dich ändert das aber wenig, weil du alles, was du als Lohn in irgendeiner Form bekommst, versteuern musst – egal ob in Geld, Aktien oder Gold.
Das funktioniert schon aus einem viel simpleren grund nicht. die sachbezüge sind nach § 8 EStG schlicht in geldwert umzurechnen und zu versteuern