Steuerklasse bei Ehepaaren und einem Partner in Elternzeit/Elterngeld?
Moin,
ist es möglich, dass der arbeitende Ehepartner in die Steuerklasse III wechselt, während sich der andere Ehepartner in Elternzeit befindet und Elterngeld bezieht? Und ist das steuerlich sinnvoll?
Danke!!
3 Antworten
Möglich? Ja. Sinnvoll? Nein.
Was wäre sinnvoll? Sinnvoll wäre es, sofort mit dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklassen so zu wechseln, dass der, der länger Elterngeld bezieht, ein höheres Nettoeinkommen und damit auch mehr Elterngeld erhält.
Warum ist ein Wechsel ab Elterngeldbezug nicht sinnvoll?
Elterngeld ist steuerfrei, da es eine Lohnersatzleistung ist. Deshalb ist es an sich erst einmal egal, in welcher Steuerklasse der Elterngeldbezieher eingruppiert ist.
Die Steuerklasse 3 würde am Ende des Jahres aber vermutlich eine Steuernachzahlung bedeuten, weil du ja weniger Lohnsteuer gezahlt hast, als du müsstest.
Und: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Da der Steuersatz mit bezogenem Elterngeld höher liegt als ohne, kommt auf die meisten frischgebackenen Eltern eine höhere Steuer und damit auch eine Nachzahlung an das Finanzamt zu - erst recht, wenn der arbeitende Elternteil durch die "bessere" Steuerklasse ohnehin kaum Steuern gezahlt hat.
Vielen Dank! Das hat mir sehr weitergeholfen! :)
Ist steuerlich total egal, weil es spätestens mit der Steuererklärung auf dasselbe raus kommt. Sinnvoller kann es sein, dass der Ehepartner VOR Elternzeit in Steuerklasse 3 wechselt um dann höheres Elterngeld zu erhalten.
Steuerklassenwechsel können dann sinnvoll sein, wenn die laufenden Abzüge mögliochst gering sein sollen.
In der Jahresbesteuerung macht die Steuerklassenwahl absolut keinen Unterschied.