Stempelkarte verloren... Kündigungsgrund?
hey
ich mache gerade eine ausbildung bei der stadtverwaltung und bin noch in probezeit. wir haben leider noch ganz altmodische stempelkarten... heute wurde mir mein geldbeutel geklaut in der meine stempelkarten drin waren.... ich weis nicht was ich tun soll da es zurzeit eh nicht so gut läuft in der arbeit... ich traue es mich nicht wirklich meinem ausbilder zu sagen da ich mich schäme.. ist das ein kündigungsgrund?
7 Antworten
Das Beste, was Du machen kannst:
Geh zu Deinem Ausbilder und sag ihm, dass Dir Dein Geldbeutel mitsamt Stempelkarte geklaut wurde und bitte ihn um eine neue Stempelkarte.
Wenn Du das verschweigst, weil Du Dich schämst, bekommst Du keine neue Stempelkarte und kannst Deine Arbeitszeiten nicht dokumentieren. Dann wirst Du am Ende des Monats gefragt, wo Deine SK ist. Und dann?
«Warum haben Sie uns das nicht gleich gemeldet?», wird man Dich sicher fragen. Würdest Du dann zugeben wollen, dass Du Dich geschämt hast? – Das ist dann noch viel peinlicher.
Die Zeiten, die auf der geklauten Karte stehen, sind natürlich weg. Vielleicht kannst Du wenigstens einen Teil davon zurück bekommen.
Also: Sei stark und sag es Deinem Ausbilder, dann wird alles wieder besser.
Nein, das ist ganz sicher kein Kuendigungsgrund. Allerdings braucht der Ausbildungsbetrieb bei dir gar keinen Grund fuer eine Kuendigung. Du befindest dich noch in der Probezeit und somit kann dir bis zu deren Ablauf jederzeit problemlos fristlos gekuendigt werden, ohne dass dies gegenueber irgend jemanden begruendet werden muesste.
... ist das ein kündigungsgrund?
Natürlich nicht, wie kommst Du darauf?
Geh zur Polizei und erstatte Anzeige gegen Unbekannt, dann bekommst Du eine Bestätigung der Anzeigenerstattung, mit der gehst Du zur Verwaltung und beantragst eine neue Stempelkarte, fertig.
Meiner Meinung nach kann dir der Arbeitgeber nicht wegen "höherer Gewalt" kündigen, du kannst ja nichts dafür, dass dir dein Geldbeutel gestohlen wurde. Das kann jedem passieren.
ABER in der Probezeit kann der Arbeitgeber dir grundsätzlich, auch ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Alles Gute Dir!
LG Kessy
wie definierst du sie denn?
Höhere Gewalt (von lateinischvis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendesEreignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).
Ich habe die Worte außerdem in Anführungszeichen gesetzt.
So ein Diebstahl ist oft trotz Sorgfalt nicht abwendbar, deswegen habe ich das so geschrieben. LG
und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann ( subjektive Voraussetzung).
Das trifft bei einem Diebstahl nicht zu.
Sehe ich nicht so. Selbst, wenn sie ihren Geldbeutel im Tresor einschließen würde, könnte der noch geknackt werden. Aber egal. Jedenfalls ist das kein Kündigungsgrund.
Phantasie - er war sicher nicht im Tresor eingeschlossen.
Argumente müssen auch (zu)treffen, sollen sie wirken.
Verstehst du eigentlich Konjunktiv? Lies doch mal richtig, was ich schreibe. Aber es mir, wie gesagt, auch egal, ich mag keine Korinthenkackerei. LG
Verstehst du eigentlich Konjunktiv?
"Gänsefüßchen" sind kein Konjunktiv
könnte der noch geknackt werden.
Macht (für den Sachverhalt) keinen Sinn, der Geldbeutel ist ja schon weg. 😎
Nein, das ist sicher Kündigungsgrund! Sei ehrlich und offen gegenüber deinem Ausbilder. Klar, es ist dumm gelaufen und du schämst dich jetzt dafür, das ist auch normal. Allerdings gehe ich davon aus dass er es sehr schätzen wird, wenn du ihm die Wahrheit erzählst.
Höhere Gewalt ist etwas anderes.